Drainage ohne Übergabeschacht

Diskutiere Drainage ohne Übergabeschacht im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, an meinem Einfamilienhaus (Bj. 2006, kein Keller) soll einen Drainage verlegt werden, weil nach dem vielen Schnee im Winter die Innenwände...

  1. #1 nadine78, 10.04.2011
    nadine78

    nadine78 Gast

    Hallo,
    an meinem Einfamilienhaus (Bj. 2006, kein Keller) soll einen Drainage verlegt werden, weil nach dem vielen Schnee im Winter die Innenwände nass sind (Lehmboden, Stauwasser).
    Nun meine Frage: Die Baufirma will die Drainage direkt an die Regenwasserleitung anschließen ohne Übergabeschacht. An jeder Hausecke soll ein Spülschacht (400mm) angeschlossen werden und aus einem dieser Spülschächte soll ein Abgang an die Regenwasserleitung erfolgen. Die Regenwasserleitung liegt in ca. 110mm und die Drainage in ca 60mm tiefe. Ist das ganze so zulässig, bzw. könnte es Probleme geben?
     
  2. #2 Carden. Mark, 10.04.2011
    Carden. Mark

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    Das ist z.m. nicht Regelgerecht.
    Auf welcher Höhe liegt die Rückstauhöhe des RW?
    Wenn höher -60 cm OKG (meistens) dann funktioniert die Dränung in der Art nicht.
    Die Planung wäre nochmals zu überdenken. Insbesondere hinsichtlich evtl. Pumpenschächte zur Vermeidung des Rückstaus in den Drän.
     
  3. #3 nadine78, 10.04.2011
    nadine78

    nadine78 Gast

    Was ist denn mit Rückstauebene gemeint?
    Was ich vom Regenwasser weiß ist, gucke ich in den Schacht auf der Straße, dann sehe ich das er ca. 2m tief ist. Auf dem Grundstück sind die KG Rohre in ca. 1,1m Tiefe verlegt.
     
  4. #4 nadine78, 10.04.2011
    nadine78

    nadine78 Gast

    Sorry, meinte natürlich Rückstauhöhe!
     
  5. #5 Carden. Mark, 10.04.2011
    Carden. Mark

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    Na die Höhe bis auf der das Regenwasser im RW-Kanal anstauen kann. Oftmals ist die OK Deckel. In Senken evtl. sogar noch höher.
     
  6. #6 nadine78, 10.04.2011
    nadine78

    nadine78 Gast

    Ja, die Deckel sehe ich natürlich und wie tief die Drainage und die Rohre vom Deckel aus liegen habe ich ja auch schon geschrieben.
    Aber ich verstehe deine Antwort nicht:

    Das ist z.m. nicht Regelgerecht.
    Auf welcher Höhe liegt die Rückstauhöhe des RW?
    Wenn höher -60 cm OKG (meistens) dann funktioniert die Dränung in der Art nicht.
    Die Planung wäre nochmals zu überdenken. Insbesondere hinsichtlich evtl. Pumpenschächte zur Vermeidung des Rückstaus in den Drän.
     
  7. #7 Carden. Mark, 10.04.2011
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    hmmm...
    eigentlich doch verständlich - oder?
    Wenn das RW im Kanal bis OKD hochstaut, OKD = OKG ist, steht der Drän 60 cm in Wasser.
    Ich gehe davon aus, dass die angegebenen Maße in der Ausgangsfrage nicht mm, sonder cm sind.
     
  8. #8 nadine78, 10.04.2011
    nadine78

    nadine78 Gast

    Sorry, natürlich meinte ich cm.
    Du hast geschrieben, dass die Drainung so nicht funktioniert.
    Aber doch nur bei einem Rückstau, oder?
    Ist das denn schlimm?
    Das Wasser wird sich ja nicht ewig stauen, sondern nur kurzzeitig und dann wieder abfließen (Regenwasserkanal, kein Mischkanal).
    Wie sollte denn deiner Meinung nach eine "Übergabe" aussehen?
    Danke.........
     
  9. Eric

    Eric

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    Da Du das mit dem Rückstau aus dem Straßenkanal offenbar nicht verstehst, löst sich das Ganze vielleicht auch schon so auf:

    Der Vorschlag des Unternehmers ist überhaupt nur dann durchführbar, wenn Deine Gemeinde die Zuleitung von Drainwasser in den städtischen Abwasserkanal erlaubt. Hierzu die Abwassersatzung Deiner Gemeinde im Internet suchen oder aber bei der Gemeinde nachfragen.


    Bereits vorhandene Undichtigkeiten an der Abdichtung beseitigt auch die Drainage nicht. Ist die Abdichtung defekt bleibt auch mit einer Drainage der Lastfall " Bodenfeuchte ".

    Das Ganze muß analysiert und geplant werden. Nicht irgendwas machen und warten, ob es funktioniert.
     
  10. #10 nadine78, 10.04.2011
    nadine78

    nadine78 Gast

    Die Drainage darf laut Gemeinde in das Regenwasser eingeleitet werden.
    Die alte Abdichtung am Haus wurde entfernt (BT21 geklebt) und durch eine zweilagige Dickbeschichtung ersetzt.
     
  11. Eric

    Eric

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  12. #12 nadine78, 10.04.2011
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    nadine78 Gast

    Ich wohne nicht direkt in Braunschweig, sondern in der Nähe und laut meiner Gemeinde und meinem Wasserver, bzw. entsorger darf ich die Drainage anschließen. Ich habe sogar schon das entsprechende Formular ausgefüllt.
    Das ganze hat doch aber nichts mit meinem eigentlichen Problem zu tun!
     
  13. Eric

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    Wenn Du meinst! Von Grundlagenermittlung hälst Du offenbar nichts.

    Nächste Frage: Befreit die Gemeinde auch von dem nicht druckwasserdichten Anschluß der Drainage an den Regenwasserkanal, d.h. ist sie damit einverstanden, daß Dein Grundstück im Falle eines Rückstaus bis zur Höhe des nächst gelegenen Kanaldeckels geflutet wird?
     
  14. #14 nadine78, 11.04.2011
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    nadine78 Gast

    Darum geht es doch gerade, ich erhoffe hier Hilfe zu bekommen damit die Drainage richtig verlegt wird. Gibt es irgendwo in Netz eine Anleitung (die auch ich verstehe) in der alles erklärt wird (Tiefe der Drainage, Filterkies, Übergabeschacht usw.). Ich habe echt keine Lust, nach den nächsten starken Regen wieder nasse Wände zu haben.
     
  15. Eric

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    Frage wurde beantwortet: Geht so nicht!

    Hillfe des Forums in Deinem Fall würde eine Überplanung der Entwässerung bedeuten. Das Forum ist aber kein Planungsbüro. Wenn Deine Gemeinde die Einleitung von Drainwasser in den Kanal, wie Du erklärt hast, erlaubt, hat sie mit Sicherheit hierfür auch Vorgaben. Also dort nachfragen und die Vorgaben an den ausführenden Unternehmer weitergeben oder ( noch besser ) den Unternehmer beauftragen, den Anschluß nach den Vorgaben der Gemeinde und den aRdT herzustellen.

    Für Deinen speziellen Fall wahrscheinlich nicht. Aber Du könntest ja mal googeln, ob etwas brauchbares zu finden ist. Nur warum, wenn es eh ein sachkundiger Unternehmer, der von Dir nur beauftragt werden muß, durchführen soll?
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2011
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    Ich denke, Ihr seid auf einem völlig falschen Kurs unterwegs.

    Es geht lt Ausgangspost um ein nicht unterkellertes Haus, bei dem die Wände (also Erdgeschoß) im Gebäudeinneren naß geworden sind.

    Da führt der jetzt eingeschlagene Weg in jedem Fall nach nirgendwo.

    Es gibt ein Problem mit der Vertikal- oder/und Horizontalabdichtung.

    Eine Drainung kann nur Wasser abführen, dass IM Erdreich ist. In der Frage steht
    Entweder ist Wasser durch die Aussenwände bzw deren Bodenplattenanschluß gedrungen, weil das Wasser im Erdreich nicht versickert ist.
    Das kann aber bei Schnee auch mit einer intakten und fachgerechten Drainung immer noch passieren. Boden gefroren, Schnee taut oberhalb - Stauwasser, das nicht bis in die Drainung gelangt.

    Oder es staut unter der Bodenplatte - dann müsste eine Fächerdrainage verlegt werden - geht aber nicht bei fertigem Haus.

    Ich denke, Ihr solltet erstmal von einem unabhängigen Fachmann eine Analyse der Probleme machen lassen, bevor jetzt in blindem Aktionismus etwas gebaut wird und der BU so vielleicht sogar aus der Gewährleistung rauskommt.
     
  17. Eric

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    @Ralf: Hatte ich ja auch bereits gesagt. Aber Sie versteht uns leider nicht.

     
  18. #18 nadine78, 11.04.2011
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    nadine78 Gast

    Es wurde soweit alles untersucht, das Wasser muss von aussen gekommen sein (Leitungen abgedrückt, Fußbodenheizung kontrolliert, Abfluß mit Kamera usw.). Wie Ralf Dühlmeyer schon schreibt, dass eine Flächendrainage nicht mehr möglich ist, bleibt uns nur die Möglichkeit seitlich neu abzudichten (BT21 Klebefolie runter, 2-Lagen Dickbeschichtung drauf und eine Drainage) oder gibt es sonst noch andere Möglichkeiten?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2011
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    Genau D A S ist die Frage. Die, die nur vor Ort in Kenntnis von Lage, Bauweise und sonstigen Kenngrössen beantwortet werden kann.

    Oder gehen Sie zum Apotheker und sagen: Mein Knie tut weh, OP geht nicht, also geben Sie mir Aspirin?
    Ne - da lassen Sie den Arzt auch eine Diagnose machen und einen Therapievorschlag.
    Wenn Sie dann sagen - Vor einer OP hab ich Angst, ich lebe mit den Schmerzen - ist das Ihre Entscheidung.
    Hier entscheiden Sie sich gegen die OP ohne zu wissen, ob eine OP nötig ist und wenn, welche Folgen der Verzicht haben kann.
    Denn bevor Sie nach 4 Wochen qualvoll sterben, werden Sie sich operieren lassen.
     
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