Gaube

Diskutiere Gaube im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forumsteilnehmer, kann ich auch für Gauben das 16m Privileg nach Baybo anwenden? Grüße Max

  1. #1 max181920, 10.04.2011
    max181920

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    Hallo Forumsteilnehmer,

    kann ich auch für Gauben das 16m Privileg nach Baybo anwenden?

    Grüße

    Max
     
  2. #2 bluecher, 10.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    ja, das kommt aber drauf an :-)
    was ahst du vor? wie schaut das aus was du privilegiert beurteilt haben willst?
    bisschen mehr bärlauch bitte ...
     
  3. #3 max181920, 10.04.2011
    max181920

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    [​IMG]

    ich habe mich verschrieben, ich meinte nicht gaube sondern giebel.

    Die Situation habe ich im Bild dargestellt falls es schlecht zu lesen ist
    DN=40° DachHöhe=3 und WandHöhe=6 ich bin unter nutzung des 16m Privilegs auf 3,5 gekommen...stimmts? es ist der Giebel zu nachbar 1 und 2 gemeint.
     
  4. #4 bluecher, 10.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    seh ich ein bild?
     
  5. #5 Der Bauberater, 10.04.2011
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  6. #6 max181920, 11.04.2011
    max181920

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    Entschuldigung wenn ich mich unklar ausgedrückt habe.
    Ich habe eine Skizze von der Lage im oberen Beitrag eingestellt.
    Sieht man diese nicht? Der Kasten soll das Haus sein, die anderen Linien der Grundstücksverlauf. Dachneigung ist 40°, Wandhöhe ist 6,0m (von OK Gelände bis Schnittpunkt mit der Dachhaut) und die Höhe im Dachbereich (ab Schnittpunkt Dachaut bis First) sind nochmal 3,0 m. Wenn ich jetzt rechne so berücksichtige ich die 3,0 m nur zu einem Drittel addiere das mit den 6,0 m und da die Wand z.B. nur 6m lang ist darf ich das 16m Privileg anwenden und halbiere das Ergebnis nochmal ....(1/3*3+6) / 2 = 3,5 m ..... stimmt der Rechengang, bitte die ober Skizze anschauen (es gilt BayBo)?
     
  7. #7 bluecher, 11.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    heißt du max richtig?
    du machst es aber falsch ;-)
    und suchst einen platz auf meiner ignorelist, gell!
     
  8. #8 max181920, 11.04.2011
    max181920

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    Nein ich möchte keinen Platz auf deiner Liste.
    Entschuldigung falls ich hier unangemessen gepostet habe...(?)
     
  9. #9 rechter Winkel, 11.04.2011
    rechter Winkel

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    Bitte ersteimal im Übungsraum probieren, wie man Bilder einstellt...
     
  10. #10 max181920, 17.04.2011
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    Bild von der Situation

    sieht man es jetzt?

    [​IMG][/IMG]

    was meint Ihr dazu? (BayBo)
     
  11. #11 knutertl, 17.04.2011
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    Wenn es sich nicht um ein Industrie-, Gewerbe- oder Kerngebiet handelt dürfte das meines Erachtens laut deiner Skizze korrekt sein. Dann dürftest du dies für zwei Aussenwände anwenden. Ich kann dir nur nicht genau sagen, ob die 1/3 Giebelfläche auch nochmal halbiert werden dürfen...
     
  12. #12 max181920, 18.04.2011
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    -

    Vielleicht kann noch jemand anderer antworten?
     
  13. #13 max181920, 18.04.2011
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    Ich habe vergessen zu schreiben das für die Situation die Bayrische Bauordnung gelten soll!!!
     
  14. #14 Der Bauberater, 18.04.2011
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    Das war hier letzt schon mal. Da war es ein versetztes Pultdach.
    Auch in der BayBO sind die Dachflächen erst bei DN größer 45° einzurechnen. M.E. sind die 3m somit ausreichend und das "Schmalseitenprivileg" bei mehr als 16m ist auch nicht anzuwenden, da (6m x 0,4 = 2,4m) sowieso das Mindestmaß von 3m gilt.
     
  15. #15 max181920, 18.04.2011
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    Ich glaub das paßt nicht da die Dachfläche im Giebelbereich nur bei >70° voll zugeschlagen wird sonst mit 1/3 ...

    kann jemand nochmal den obigen Fall anschauen... ev. Archi aus Bayern.
     
  16. #16 knutertl, 18.04.2011
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    im Giebelbereich bis 70° zu ein drittel und ab 70° voll. bei größer 45° sind sind die Dachflächen im "Traufbereich" mit einzurechnen.
    Nur weiss ich noch nicht um welches Gebiet es hier handelt?!

    Woher kann dann der Faktor 0,4 kommen?
     
  17. #17 max181920, 18.04.2011
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    zum Gebiet: normales Wohngebiet
     
  18. #18 knutertl, 18.04.2011
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    Dann haben wir ja als Wandhöhe 1H, also müsste deine Berechnung stimmen...
    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren..
     
  19. #19 max181920, 18.04.2011
    Zuletzt bearbeitet: 18.04.2011
    max181920

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    also nochmal zusammengefaßt:

    Wohngebiet, Bayrische Bauordnung obige Situation zu den Abstandsflächen. Es ist die Giebelseite zu Nachbar 1 und 2 gemeint. Dachneigung ist 40° Wandhöhe 6m Höhe des Giebels im Dachbereich 3m.

    1H / 2??? Stimmt die Rechnung in der Skizze???

    [​IMG][/IMG]
     
  20. #20 knutertl, 18.04.2011
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    Ich würde sagen ja. H + 1/3 H2 = Hges / 2 = 3,50m (min. 3m)

    Das würde bei dir bei 2 Aussenwänden funktionieren, da mit keiner Aussenwand an die Grenze gebaut wird.

    Die Gemeinde kann aber anderes durch eine Satzung festlegen. z.b. 0,4H
     
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