Angebotsverbindlichkeit

Diskutiere Angebotsverbindlichkeit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, aus gegebenem Anlass benötige ich mal Eure Hilfe. Wir haben in der vergangenen Woche eine Angebot unserer Fensterfirma...

  1. Patti

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    Hallo zusammen,

    aus gegebenem Anlass benötige ich mal Eure Hilfe.
    Wir haben in der vergangenen Woche eine Angebot unserer Fensterfirma erhalten. Diesem haben wir daraufhin per Email zugesagt. In diesem Angebot ist eine Lieferzeit von 6 Wochen angegeben.

    Daraufhin haben wir einen Vertragsentwurf mit den Daten dieses Angebotes dort hingeschickt.

    Gestern rief man uns an und teile uns mit, dass ein großer Auftrag reingekommen ist und man unsere Termin leider nicht mehr bestätigen kann. Man bot uns einen Termin 3 Monate!!!! später an.

    Wie ist hier die Rechtslage? Ich dachte, dass ich mit meiner Bestätigung das Angebot angenommen habe und somit ein Vertrag geschlossen wurde.

    Es wäre schön eure Meinungen hierzu zu kennen, bevor ich mir einen Rechtsbeistand hole.

    Viele Grüße
    Patrick
     
  2. #2 Baufuchs, 12.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn ihr den Vertragsentwurf erstellt habt, würde ich das als ein neues Vertragsangebot ansehen, welches dem Fensterbauer zur Annahme vorgelegt wurde.

    Nun hat er das nicht angenommen.

    Meinung. Wenn Du es genau wissen willst Anwalt fragen. Der kennt dann auch alle Unterlagen.
     
  3. Eric

    Eric

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    @Baufuchs:

    Sehe ich auch so. Mit der Übersendung des Vertragsentwurfs hat er zu verstehen gegeben, daß noch weitere Essentialia eines Vertrags geregelt werden sollen. Zu dem Vertragsentwurf bedurfte es der Annahme durch den Fensterhersteller.

    Hätte er auf das Angebot des Fensterbauers geschrieben, in Ordnung führe es aus, wäre es anders. " Mehr " ist eben nicht immer gut; mitunter ist die gesetzliche Regelung ausreichend, zumal sie ohnehin eher den Besteller schützt.

    Ich dachte immer, Anwälte seien dazu da, Unfug ihrer Mandanten schon im Vorfeld zu verhindern. Aber es kann ja sein, daß der Vertragsentwurf sinnvolle Dinge enthielt. Nur: Wie hat er als Laie das gewußt/konnte es beurteilen?
     
  4. #4 fmjuchi, 12.04.2011
    fmjuchi

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    Hi,

    es kommt hier auf den Inhalt des Angebotes an. P. hat das Angebot doch per Mail angenommen. Erfüllt das Angebotsschreiben des Fensterbauer die Anforderungen an ein Angebot, wäre ein Vertrag zustande gekommen.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Handwerker in dem Angebotsschreiben zum Ausdruck gebracht hat, dass der Vertrag nicht bereits durch die Annahme des P. zustande kommt. Es sich bei dem Angebot damit im rechtlichen Sinne um eine Aufforderung zu Angebotsabgabe handelt, das dann vom Fensterbauer angenommen werden kann, aber nicht muss.

    lg fm
     
  5. Patti

    Patti

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    Also es stehen keine Klauseln im Angebot. Nur die üblichen Dinge wie Skonto, Lieferzeit und Preis.

    Dazu steht "Wir hoffen, dass dieses Angebot Ihnen zusagt und würden uns freuen, Ihren Auftrag zu erhalten"

    Wie gesagt dies habe ich per Mail bestätigt. Anschließend jedoch noch einen Vertrag gemäß BGB dort hingeschickt. Dort finden sich natürlich auch Verzugsstrafen wieder.
    Vermutlich gilt der Vertrag somit nicht, da nicht akzeptiert.

    Hätte ich das Angebot direkt unterschrieben, hätte ich zwar 6 Wochen Lieferzeit aber keinerlei Vertragsstrafen falls nicht geliefert wird.

    Also bin ich immer der Depp. :mauer
     
  6. Eric

    Eric

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    Also keine " invitatio ad offerendum "; wäre bei einem konkreten Angebot für Fenster auch nicht vorstellbar. Eine " invitadio ad offerendum " ist z.B. die Auslage mit Preisschild im Schaufenster oder eine Werberundschreiben mit Preisangaben.

    Angebot war klar. Es kommt also auf die Mail ( Annahme ) an. Wenn in der Mail gestanden hat, in Ordnung, machen ( nicht etwa machen ja, aber ich schicke Ihnen hierzu noch einen Vertrag ), dann war die Mail die Annahme und der spätere Vertragsentwurf war für die Rundablage, da erst nach Vertragsabschluß und damit zu spät.

    Wie lautete denn die " Verzugs-/Vertragsstrafe "?

    Ist halt alles etwas komplizierter, wie die " Verwaltung " sich das vorstellt.
     
  7. #7 ThomasMD, 12.04.2011
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    Wenn es so einfach wäre...
    Was hindert dann den TE daran, es jetzt noch zu tun?
     
  8. Eric

    Eric

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    Wer ist TE?
     
  9. #9 fmjuchi, 12.04.2011
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    Hi Eric,

    manchmal kannst du einem schon auf die Nüsse gehen. Es ist nicht komplizierter, als es sich die Verwaltung vorstellt. Manchmal ist das Tagesgeschäft in der Verwaltung komplizierter als es sich der Bauexperte vorstellen kann.

    Die Verwaltung hat es eben nur nicht nötig, einen auf dicke Hose zu machen und durch Fachbegriffe Eindruck zu schinden.

    Ich bringe es mal auf den Punkt, du hast überlesen, dass das Angebot (wie auch immer dieses ausgesehen hat) per mail bestätigt wurde.

    Lies dir die Texte vernünftig durch und komm von dem hohen Ross runter, dann haben wir es alle einfacher.

    lg fm
     
  10. Patti

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    In der Mail stand Beides :motz
    ABER der Vertragsentwurf wurde bereits 1 Woche vorher zur Prüfung übergeben.

    Die mögliche Vertragsstrafe war somit auch bekannt (0,2%/Werktag).

    Naja ich glaube das kann sich jeder Drehen und Wenden wie er will.
     
  11. #11 ThomasMD, 12.04.2011
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    TE = Thread-Ersteller
     
  12. Eric

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    Nö, denn jetzt ist es schon wieder anders.

    Und von einer invitadio ad offerendum hast Du gefaselt. Tut mir leid, wenn ich manchmal auch Fachbegriffe verwenden muß.


    Angebot + Annahme = Vertrag

    Hier:

    Angebot Fensterhersteller ( + ) .

    In meinem Beispielsfall hat TE geschrieben ( ist mir jetzt langsam egal, wie es tatsächlich war; er äußert sich nicht klar ! ) Angebot OK aber wir machen noch einen Vertrag mit Vertragsstrafe und zipp und zapp.

    = keine Annahme, sondern neues Angebot, das durch den angekündigten Vertrag noch weiter konkretisiert werden sollte --> Angebot des Fensterbauers erlischt nach § 146 BGB und kann deswegen nicht mehr von TE nach dem Moto, war ja nicht so gemeint, angenommen werden.
     
  13. #13 ThomasMD, 12.04.2011
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    Ah jetzt ja.

    Wieder was gelernt. Danke Eric
     
  14. #14 niko2011, 13.04.2011
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    Meine Meinung (Bin zwar Personaler, aber irgendwann hab ich das ja auch mal gelernt), die dir wahrscheinlich nicht gefallen wird:

    Angebot kam per email - wurde per email zunächst bestätigt. Damit ist ZUNÄCHST! ein Vertrag zu den AGB's der Fensterfirma zustande gekommen und wäre verbindlich. Aber:

    Als dann die Bestellung mit den neuen Bedingungen verschickt wurde, wurden damit ja die Bedingungen des Angebots der Fensterfirma, die du vorher mit deiner Zusage eigentlich schon angenommen hattest, verändert. Damit gilt diese Bestellung nun als neues Angebot. Hätte die Fensterfirma dir hierzu eine Auftragsbestätigung geschickt (ohne Veränderungen wie z.B. neue Lieferzeit), wäre ein (neuer) verbindlicher Vertrag zustande kommen. Da sie dir aber nun eine neue Lieferzeit mitgeteilt hat, gilt dies wiederum als Angebot und muss von dir nicht akzeptiert werden. Ergo kein Vertrag. Ich denke, du hast hier schlechte Karten.

    Aber frag lieber noch mal einen Anwalt!
     
  15. #15 Manfred Abt, 13.04.2011
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    anderer Ansatz: meist ist es nicht erbauend, jemanden zur Zusammenarbeit zu zwingen, der gar nicht will.
     
  16. #16 Baufuchs, 13.04.2011
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    @nico2011

    Lies nochmal Beitrag Nr. 10.

    Der Sachverhalt war anders.
     
  17. #17 niko2011, 13.04.2011
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    Meinst du den?
    Das ändert nämlich nichts an der Sachlage. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zusammen. Und da immer wieder etwas geändert wurde (erst die Bedingungen, dann der Liefertermin), liegt m.E. keine Einigung und damit auch kein Vertrag vor. Und nur das zählt, wenn man sein Recht durchsetzen möchte.
     
  18. #18 HolzhausWolli, 14.04.2011
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    So sieht es nämlich aus. Besser man erfährt es vorher.

    Gibts denn sonst keinen in Frage kommenden Fensterbauer? Den würde ich -stattt des Anwalts- ausfindigmachen und dann beauftragen.
     
  19. #19 Baufuchs, 14.04.2011
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    Baufuchs Gast

    @niko2011

    Du solltesr den Beitrag nur deshalb nochmal lesen, weil anders als von dir in Beitrag #14 geschildert alles in einer Mail gelaufen ist.

    Dass nach meiner Meinung kein Vertrag zustande gekommen ist, habe ich schon in #2 geschrieben.
     
  20. oberh

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    Guten Morgen!

    Noch ein Ansatz eines Laien!

    Es ist KEIN Vertrag zustande gekommen, da die Schriftsätze nicht rechtsicher zugestellt wurden -> per EMail!

    Sicherlich ist das Angebot des FB als schlüssig "eingegangen" zu definieren (Briefkopf des FB, Unterschrift) - was aber in der EMail AN den TS ( = Themenstarter ;) ) stand, lässt sich nicht rechtsicher belegen!
    Hier wurde telefoniert ...
    Dies ließe sich zwar nachvollziehen, der Inhalt des Gespräches jedoch nicht.

    "Also bin ich immer der Depp. :mauer "

    Dat is ne Suggestivfrage ... :e_smiley_brille02:
     
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