Dampfsperre nicht angebracht

Diskutiere Dampfsperre nicht angebracht im Dach Forum im Bereich Neubau; hallo, ich brauch mal Hilfe. Wir haben Ende des letzten Jahres ein Haus gekauft, auf dem vor 6 Jahren ein neues Dach gemacht worden ist. Laut...

  1. Silli

    Silli

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    hallo,
    ich brauch mal Hilfe. Wir haben Ende des letzten Jahres ein Haus gekauft, auf dem vor 6 Jahren ein neues Dach gemacht worden ist. Laut Vorbesitzer war das Dach neu und gedämmt. Nun haben wir die Holzverkleidung innen abgerissen und wollten neue Dachfenster von unserem Dachdecker einbauen lassen und der meinte, er würde dies nicht machen, da das Dach nicht richtig gedeckt worden wäre. Es ist keine Dampfsperre angebracht worden. Innen gibt es Stellwände und eine Treppenhausdecke. Nun sind wir zum Anwalt, um uns zu erkundigen, was wir tun können. Wir sollten dann erst mal ein priv. Gutachten erstellen lassen. Dieser Gutachter hat auch festgestellt, dass die Sperre fehlt. Dies haben wir dann dem RA mitgeteilt und sollten uns dann, da wir eine Gewährleistungsabtretung vom Vorbesitzer haben, schriftlich an den Dachdecker wenden. Dieser meinte, dass die Vorbesitzer die Dampfsperre nicht wollten. Er somit nichts damit zu tun hätte. Unser Dachdecker ist aber der Meinung, dass er dies nicht so hätte akzeptieren müssen, sondern die Vorbesitzer hätte drauf hinweisen müssen, dass es laut ENEV gesetztlich geregelt sei, dass der Dachdecker die Arbeit hätte ausführen müssen. Wir müssen jetzt probieren, die Wände zu kürzen, die Treppenhausdecke abzunehmen, die Drempel wegzureissen, damit wir überall hinkommen, um die Dampfsperre nachträglich anzubringen. Dies ist ein enormer Kosten und Zeitaufwand, den wir eigentlich nicht alleine tragen möchen. Unser RA ist sich aber in der Sache überhaupt nicht sicher, was richtig ist und was nicht.
    Hat irgendjemand hier Ahnung oder ähnliches erlebt, wie man an die Sache jetzt rangehen kann. In drei Monaten ist auch die Gewährleistungfrist abgelaufen.
    Falls jemand eine Rat hat, bitte zurückschreiben.
    Danke
     
  2. #2 Gast360547, 14.04.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    also

    Moin,

    das geht schon weit in die Juristerei hinein.

    Wenn es tatsächlich Vertragssoll war, dass der Dachdecker keine Dampfsperre einbauen sollte, dann liegt zunächt kein Mangel aus juristischer Sicht vor.

    Technisch betrachtet ist die Aussage, wonach zwingend eine Dampfsperre gem. EnEV hätte eingebaut werden müssen, falsch.
    Entscheidener ist die Luftdichtheit, die im Gegensatz zu der Dampfsperre zwingend erforderlich ist und die nach meiner Meinung auch nicht explizit vereinbart werden muss, da aRdT. Nur - wie der Dachdecker die erstellt, ist letztlich egal. Wenn ich allerdings lese, dass innen eine Holzbkleidung (vermutlich Sichtschalung mit Nut und Feder) angeordnet ist, dann hätte der Dachdecker in der Tat nachweislich dem Bauherren gegenüber Bedenken anmelden müssen. Derartige Bekleidungen sind nieeeee luftdicht zu erstellen.

    Eine innere Bekleidung kann durchaus auch die Aufgabe der Luftdichtschicht übernehmen. Der Sperrwert der Bekleidung sollte aber 2m nicht unterschreiten. Oberhalb der Wärmedämmung muss auf der Außenseite eine Unterdeckung mit sehr geringem Sperrwert angeordnet sein.

    Was Sie wie machen müssen, kann aus der Ferne niemand beurteilen. Dazu braucht es eine Inaugenscheinnahme. Der SV wird Ihnen sehr wahrscheinlich weiterhelfen können (zumindest wenn er Ahnung von der Materie hat).

    Grüße

    stefan ibold
     
Thema: Dampfsperre nicht angebracht
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  1. treppenhausdecke dämmen

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