Abrechnung Heizkosten bei Teilung von Haus

Diskutiere Abrechnung Heizkosten bei Teilung von Haus im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir bauen derzeit unser EFH mit 169 qm Wohnfläche. Wir haben in der Planung bereits berücksichtigt, dass wir evtl. mal einen...

  1. #1 Maria76, 08.12.2004
    Maria76

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    Hallo zusammen,

    wir bauen derzeit unser EFH mit 169 qm Wohnfläche. Wir haben in der Planung bereits berücksichtigt, dass wir evtl. mal einen Teil davon abteilen und vermieten bzw. unseren Kindern überlassen können. Soweit möglich haben wir auch schon in der Ausführung dies berücksichtigt.
    Nun stellt sich bei der FBH, die wir einbauen lassen wollen, die Frage, wie dies abgerechnet werden könnte. Wir haben im OG einen Heizkreisverteiler für das gesamte Geschoss, wo also auch die Räume mitlaufen, die für die evtl. Trennung vorgesehen sind.

    Gibt es dann später denn überhaupt die Möglichkeit die Heizung separat für diese Räume abzurechnen? - unser Heizungsbauer meinte es gibt für die Stellmotoren im Heizkreisverteiler sog. "Wärmezähler" - Was sind das? Ist das sinnvoll? Oder bringt es nur wirklich was, jetzt schon einen separaten Heizkreisverteiler für die evtl. abzutrennenden Räume vorzusehen?


    Danke für eine rasche Antwort

    Maria
     
  2. sepp

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    ich denke ihr solltet vorab die eventuell vermietbaren räume von eurem heizkreis trennen, um später oder sofort einen wärmemengenzähler in die zuleitung bauen zu können.
    die ablesung mit den verdunstungsröhrchen kostet auf dauer mehr als die inst. im bauen.
     
  3. manni

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    wenn schon denn schon

    solltet ihr auch Strom und Warmwasser gleich trennen
     
  4. #4 Achim Kaiser, 08.12.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Verdunsterröhrchen gehen bei FBH leider nicht....
    Hier kann nur mit Wärmemengenzählern gearbeitet werden.

    /Ein Wärmemengenzähler erfasst die Wassermenge (vergleichbar einem Wasserzähler) und errechnet auf der Temperaturdifferenz von Vor- und Rücklauf die verbrauchte Leistung.
    Es *müssen* beide Wohnungen erfasst werden, heisst *minimum* sind 2 Wärmemengenzähler, wenn es nachher 2 Nutzer gibt.

    Das Ganze macht nur dann Sinn, wenn sich an der heutigen Aufteilung später *absolut* nichts ändert, da die Zuordnung nachträglich nur durch Ändern der Verrohrung möglich ist.

    Zähler die an den Verteilern nachträglich angebracht werden können, sind mir unbekannt (vielleicht ne Bildungslücke, der man Abhilfe schaffen kann ;-)... wer einen Link für solche Dinger hat, bitte melden.. )...

    Ansonsten kann ich nur empfehlen Mannis Rat zu folgen...wenn trennen, dann *alles*..Heizung, Wasser, Warmwasser und Elektro...und am Besten gleich die Teilungserklärung dazu ...

    Man kann es sich auch überlegen die Trennung im Heizraum zu vollziehen und die Wohnung(en) gleich mit separaten Versorgungssträngen zu versorgen...

    Es gibt nichts Schlimmeres als *nachträglich* sowas ändern zu müssen...und ich kenne genügend Wohnhäuser, da hängt der Haussegen schief, weil mans vor einigen Jahren nicht gleich gemacht hat....heute gibts Zoff wegen 50 oder 100 tEuro Abrechnungskosten...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. manni

    manni

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    wenn ihr jetzt ein paar euros für die konsequente Trennung ausgebt, gibts nachher keine Probleme.
    Alle Zuleitungen vom Keller her seperat ist am besten. Später könnt ihr im Keller die Auftrennung immer noch ohne viel Aufwand machen.
     
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