Gartenhaus: Bau erfolgt, Architekt verleugnet Beauftragung

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  1. JensB

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    Hallo,

    wir haben eine Holzbaufirma mit dem Bau eines Gartenhauses beauftragt (6,00 m x 4,50 m / Niedersachsen). Eingeschlossen waren die Erstellung der Bauantragsunterlagen durch den Architekten des Holzbauers. Das Haus wurde gebaut, der Architekt hatte regelmäßigen Kontakt mit dem Holzbauer, hat von uns Skizzen bekommen und sogar mit dem Mitarbeiter des Bauamts gesprochen.

    Nach Abschluss der Arbeiten wollten wir die Baugenehmigungsunterlagen ausgehändigt bekommen, woraufhin der Architekt schrieb, dass er nicht beauftragt gewesen sei, von nichts wüsste und somit auch keine Unterlagen hätte.

    Der Holzbauer ist wie wir aus allen Wolken gefallen und konnte uns lediglich eine handgemalte Skizze mit den Abmessungen des Hauses zur Verfügung stellen.

    Unser jetzt hinzugezogener Architekt meint, dass ohne Genehmigung gar nicht hätte gebaut werden dürfen (sehen wir auch so) und dass eine Statik auf jeden Fall vorliegen müsse. Die Erstellung der Statik mit den Bauantragsunterlagen würde ca. 1.000,00 € kosten.

    Hat jemand eine Idee, wer der richtige Ansprechpartner ist, wie wir an die Statik kommen könnten und wie wir uns jetzt verhalten sollen ?

    Vorab vielen Dank.

    Jens
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Wäre zu klären, ob der Holzbauer die Kosten für den Bauantrag in seinem Preis mit drin hatte. Wenn ja, ist es seine Sache, das in Ordnung zu bringen.
    Wenn nein, geht es um Sowieso-Kosten, die wie der Name sagt, sowieso zusätzlich zu den Holzbauerkosten angefallen wären.

    Da kann es also höchstens um den Mehraufwand für das Nachvollziehen der Genehmigung gehen

    2) Ohne Standsicherheitsnachweis hätte der Holzbauer gar nicht anfangen dürfen. Der kann ja seine Querschnitte nicht würfeln.
    Hätte der - wie es sich gehört - nach einer Statik verlangt, bevor er den ersten Balken abgesägt hat, wäre das Dilemma längst aufgefallen.
    Ob er deswegen für die fehlende Genehmigung haftet -> Juristen fragen. Ich fürchte aber, nein.

    3) Spannend wird es, wenn der Bau so oder überhaupt nicht genehmigungsfähig sein sollte.
    Wer trägt dann die Kosten für den Umbau oder gar das Haus und dessen Abriss.
    Hier würde ich den Holzbauer ins Boot holen als Zeugen dafür, das dem Architekten ein Auftrag erteilt war (mündlich)

    4) Ab zum Anwalt für Baurecht!
     
  3. #3 HolzhausWolli, 14.04.2011
    HolzhausWolli

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