Kreditvertrag nach 10 Jahren grundsätzlich kündbar?

Diskutiere Kreditvertrag nach 10 Jahren grundsätzlich kündbar? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Thema habe ich gerade vom Glühweinstand mitgebracht: Ein Freund hat einen Kreditvertrag mit 10-jähriger Laufzeit vor 9 Jahren abgeschlossen....

  1. JDB

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    Thema habe ich gerade vom Glühweinstand mitgebracht:

    Ein Freund hat einen Kreditvertrag mit 10-jähriger Laufzeit vor 9 Jahren abgeschlossen.
    Nach 4 Jahren wurde der Zinssatz gesenkt und eine neue 10jährige Laufzeit als Zusatz zum Vertrag vereinbart.

    Er möchte nächstes Jahr kündigen: "BGB: 10 Jahre maximal !"

    Die Bank will nicht : "Zusatzvereinbarung mit Neubeginn der Laufzeit !"

    *achselzuck* oder eindeutig ?
     
  2. #2 BHMarkus, 08.12.2004
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    ich würd sagen, er soll den bänker mal zum glühwein einladen....

    :D
     
  3. #3 lakra-man, 08.12.2004
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    ich sag mal: Neuer Vertrag und damit auch neuer Fristbeginn für die 10-Jahres-Laufzeit nach BGB.
    .
    Ob das Kind nun als "Zusatz" tituliert wurde, spielt, so meine Laienmeinung, doch keine Rolle. Auch eine Vertragsänderung ist ein neuer Vertrag. Eigentlich logisch, waren doch so Dinge wie Absicherung, Grundschulden usw. schließlich nicht noch einmal zu regeln, sondern "nur" der neue geänderte Zins. Schließlich hätte auch Dein Kumpel der Bank was gepfiffen, wenn die die Zinsen in den nächsten 10 Jahren ab Änderung erhöht hätte!
    .
    Wäre ich Bank (ach, das wär ebbes...) würd ich mich auch stur stellen und auf Erfüllung meines NEUEN Vertrags pochen.
    .
    Wie gesagt: Bin jeder Jurist noch Bänker, sondern Laie.... (s.g. Billigbauer :D )

    Gruß
    Klaus
     
  4. JDB

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    danke klaus, so sah ich das auch.

    Ergänzender Hinweis:
    Er wurde durch den Mitarbeiter seiner zukünftigen Wunschbank bestärkt, dass er nach 10 Jahren kündigen könne, egal wie oft der Vertrag verändert wurde.
     
  5. HaJue

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    mal hier nachlesen:

    BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

    (1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,
    1. .....
    2. .....
    3. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung.

    Hinweis: keine Rechtsberatung, reine Laienmeinung

    Gruß
    HaJue
     
  6. #6 Unregistriert, 29.12.2004
    Unregistriert

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    grundsätzlich ja, im speziellen Fall eher nein

    da ja eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Das geht ja aus dem 489 hervor.
    Wichtig ist aber auf jeden Fall, ob noch sonstige Vereinbarungen getroffen wurden, welche evtl. Auswirkungen auf das Vertragsverhätlinis haben. Dazu muß man sich das Ganze schon genau ansehen. Da Vertragsfreiheit herrscht, können auch sonstwelche Abreden getroffen werden.
    Alfred Witzgall
     
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