Bauantrag

Diskutiere Bauantrag im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, mich würde folgendes interessieren und ich glaube das wissen einige vielleicht. Wir haben vor am Mittwoch unseren Bauantrag endlich...

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    mich würde folgendes interessieren und ich glaube das wissen einige vielleicht.

    Wir haben vor am Mittwoch unseren Bauantrag endlich abzugeben. Nun ist es so, dass im Bauantrag der Schnitt vom Haus mit allen Höhenangaben enthalten ist.

    Somit ist dort natürlich auch eine Höhe des Hauses vorhanden.

    Was ist wenn während der Ausführungsplanung und der Gespräche mit dem Statiker sich rausstellt, dass wir eine geplante Decke 10 cm dicker machen müssen, oder ggf. sogar zwei Decken jeweils 10cm dicker machen müssen.

    Somit würde sich ja die Höhe des Hauses um 10-20cm erhöhen. Kann das ein Problem geben oder ist es ganz normal das Tragwerksplanung und Kostruktion sich noch etwas verschieben können, nachdem der Bauantrag eingereicht wurde. Wir werden selbstverständlich alle eingereichten Raumhöhen so lassen. es geht nur um die Stärken der Decken, etc.

    ich möchte nur nicht, dass der Bauantrag genehmigt wird und anschließend das Haus um 10 oder 20 höher oder tiefer sein kann und es dann Probleme geben könnte.

    Gibt es irgendwo einen Gesetzestext der so was festschreibt.

    Danke und Viele Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Nicht böse sein, aber was für ein Zeichenknecht hat den Antrag erstellt???

    Natürlich müssen die Höhen stimmen, sonst ist es ein Schwarzbau. Und Aufgabe eines Architekten ist es, die Leistungen der Sonderfachleute - dazu zählt auch und vor allem der Statiker - in seine Leistungen einzuarbeiten.

    10 cm Deckenmehrstärke sind ein echtes Wort. Mit was hat der geplant? 10 cm??? Strichstärke eines 5B?? :yikes

    In Nds unterschreiben wir sogar (OWI-bedroht), dass wir die Vorgaben des Statikers in den Antragsunterlagen berücksichtigt haben.
    Das wird in Hesse nicht wesentlich anders sein.

    Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Und das, wo doch mit zunehmendem Alter mehr Weisheit einkehren sollte. :cry
     
  3. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    also zuerst mal wurden überhaupt keine Strichzeichnung vorgelegt sondern ganz normale Pläne im PDF Format.

    Und , nein wir haben keine Decken mit 10 cm eingezeichnet, sondern mit 30cm.

    Da wir aber vorgespannte Hohlraumdecken nutzen und eine recht lange Fläche überbrücken wollen ohne tragende Wände. (das ganze Haus hat keine tragenden Wände) könnte es sein, dass wir bei der Decke noch um ca. 10cm dicker kommen. Nämlich auf ca. 40cm. Das wird sich aber erst jetzt nach und nach in der Ausführungsplanung zeigen in die der Statiker eng mit eingebunden ist.

    Deswegen war lediglich meine Frage was ein Bauamt dazu sagt wenn aus rein statischen Gründen sich noch etwas an der Dicke der Decke ändert.

    Ich weiß ja nicht wie das sonst ist, aber wer plant ein Haus zu 100% fertig und reicht erst dann einen Bauantrag ein? Es sind ja keine Höhendifferenzen, da wir auf einmal ein Geschoss auf 4 Meter erhöhen wollen, sondern lediglich notwendige Änderungen von der Statik.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    99% der Antragsteller - so grob.
     
  5. Juche

    Juche Gast

    auch von den Grundrissen her? Es wird sich anschließend nie mehr eine Wand verschieben oder sonst etwas. Von den Außenwänden natürlich abgesehen, die sind ja auf dem Lageplan fest vorgegeben.
     
  6. #6 Wieland, 15.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Deckenstärken können vor Eingabe beim Statiker verbindlich angefragt werden.
    Das Statische System sollte vor Eingabe klar sein, sonst besteht die Gefahr,daß sich
    aufgrund eben dieser Angelegenheit neue Anträge anfertigt werden müssen.
    Doppelte Arbeit = Doppelte Kosten !

    Grüße
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Sag mal - ich glaube das alles nicht.

    Da will der Kollege HZ IV haben und bringt weder die Höhen noch die Grundrisse fertig, reicht aber mal eben locker einen Bauantrag ein. :mauer :mauer :mauer

    Real befindet Ihr Euch nach Deinen Schilderungen noch irgendwo zwischen LP 2 und 3, auf jeden Fall aber meilenweit von LP 4 (Bauantragserstellung) entfernt.

    Juche - für Dich gilt das Motto
     
  8. #8 Skeptiker, 15.04.2011
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    Dann wird eine gebührenpflichtige Änderung des Bauantrages fällig, eine sog. "Tektur".

    Zum Bauantrag müssen alle Bauteile bereits statisch soweit vordimensioniert sein, dass idealerweise keine Abweichungen mehr eintreten. Oder man plant sicherheitshalber Reserven ein. Gerade Veränderungen an den Außenhöhen und der Grundrißkontur von Gebäuden sind praktisch immer genehmigungsrelevant.
     
  9. Juche

    Juche Gast

    Hallo Danke dir. das war eine Aussage, die sachlich und normal geschildert ist. Das hat mir weitergeholfen. Danke dir.

    @Ralf Dühlmeyer:
    Ich habe wenige Beiträge von dir hier gelesen in dem du jemanden sachlich geholfen hast ohne den austragenden Architekt oder sonst wen zu kritisieren. Sorry aber ohne genauen Kenntnisstand zu haben ist das IMHO nicht i.O.

    Ich habe eine Frage gestellt und von Skeptiker eine ganz normale Antwort erhalten. ist das so schwer. Ebenfalls find eich es maßlos zu behaupten wir ständen in der LP X ohne bei nur einem Gespräch dabei gewesen zu sein oder nähere Infos zu haben. Vielleicht habe nicht 100% ausführlich geschrieben wo wir stehen was wir machen, etc. musste ich auch nicht, da ich keine Bewertung unseres Architekten verlangt habe, sondern lediglich eine Infos zu einer recht einfachen Frage.

    Wer schreibt dass die Höhen bzw. Grundrisse nicht fertig sind. ich wollte doch nur wissen was passiert wenn...

    @Skeptiker: dir noch mal Danke für deine Antwort!
     
  10. #10 Baufuchs, 15.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal am Rande:

    Wenn im Bebauungsplan Trauf-/Firsthöhen vorgeschrieben sind und diese bereits voll ausgenutzt werden, wird es später übel enden.

    Da ist dann nix mit : wurde halt höher wegen Statik. Das interessiert das baumt nicht. Dann gehts von Bußgeld bis Rückbau.
     
  11. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    das Problem haben wir nicht. wir haben noch etwas "Luft" für 20-30cm Höhenänderung, etc.

    Es geht wirklich nur darum, was rein theoretisch eben passieren kann wenn man 10 cm höher kommt als geplant. Da z.B: der Fußbodenaufbau sich nochmals ändert und man die Raumhöhe gleich lassen möchte. Aber da hat mir Skeptiker ja sehr freundlich weitergeholfen.
     
  12. #12 rechter Winkel, 15.04.2011
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    Ein Komma bei der Zahl vergessen?

    Ich halt dagegen und sage 10 % der Bauten entstehen EXAKT nach Maßvorgabe der Baugenehmigungspläne. Das ist natürlich nur meine Meinung...aber die schätze ich realistischer ein als die Angabe von Herrn Dühlmeyer.
     
  13. Juche

    Juche Gast

    Ich sehe das ähnlich.
    Warum soll ich als Bauherr einen Statiker mit allen LP beauftragen (bei uns hoher 4 stelliger Betrag) ohne 100% zu wissen ob mein Bau genehmigt wird.
    Selbstverständlich haben wir eine Bauvoranfrage gemacht und diese wurde auch nach vielem hin und her genehmigt. Aber gesichert ist damit noch nichts.

    Es geht ja nicht darum, einen komplett anderen bau zu bauen als eingereicht wurde, sondern lediglich um minimale Abweichung, die eben erst in der Ausführungsplanung auftreten, oder machen Sie, Herr Dühlmeyer, auch erst die Ausführungsplanung und geben dann erst den Bauantrag ab?
     
  14. #14 ralf9000, 15.04.2011
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    Subjektiv aus unserem Projekt kann ich dies bestätigen, wobei die Ursache vielfältig ist: unsere vom Vermesser ermittelten Höhen für die Fixpunkte der Strasse kamen dem Bauamt bei unserem Antrag spanisch vor. Dann wurde die Anträge aller 5 Nachbarn drumherum auf dem Tisch gelegt (teilweise vom BT oder GU beauftragte Vermesser), bis zu 60cm systematische Abweichungen in dem was dort für die identischen Punkte (Strasse, Gullis) eigentlich gleich rauskommen sollte.

    Da die meisten Häuser am Limit der max. Firsthöhe sind, hat das Bauamt daraufhin alle betroffenen Häuser überprüft, und siehe da, die Hälfte war drüber und bei einem Viertel war die Gesamthöhe des Baukörpers größer. Bei einem Haus waren auch Abweichungen bzgl. der Vollgeschossigkeit festgestellt worden. Letztere beiden Punkte sind ja nicht dem Vermesser zuzuordnen.

    Unser Vermesser lag exakt richtig und wir durften dann auch knapp unter die maximal erlaubte Firsthöhe gehen ...
     
  15. kike

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    Mal interessehalber: wieviel waren die Häuser über dem Limit und was war die Folge für die betroffenen Häuser?

    Grüße kike
     
  16. #16 Headhunter2, 15.04.2011
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    Mann, mann, seid ihr alle unentspannt.

    Eine (ernst gemeinte, auch wenns sich nicht so anhört) Frage an die Experten:
    Was passiert wenn die Bude bei Ausführung 10 - 20 cm niedriger wird als im Bauantrag beschrieben? Bussgeld? Aufstocken?
     
  17. #17 Wieland, 15.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn alles richtig gehandhabt wird, wird zurück gebaut !

    In unserem Raum nicht selten !

    Sachbearbeiter des Kreisbauamt kommt an die Baustelle 6.00 Uhr früh
    wartet bis 7.00 Uhr und erklärt, daß er über das bauliche / Maß / Ausmaß
    sehr verwundert sei. ( zum Teil sehr geringe Abweichungen ).

    Besonders im Neubaugebiet bei den erst begonnen Bauvorhaben,
    nach dem Motto vorne gerührt, brennt hinten nicht an.

    Finde ich völlig OK. u. sollte auch überall im Land so gehandhabt werden.
    ( Ohne Ausnahme versteht sich ).

    Grüße
     
  18. #18 Skeptiker, 15.04.2011
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    Das sollst Du nicht, wohl aber für die LP 1-4, was aber zugegebenermaßen 55% des Gesamthonorars der TWP sind. Und nicht vergessen: Der Architekt schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung. Weitergehende Sicherheit gibt außerdem in kritischen Fällen eine Bauvoranfrage, die in ihren Aussagen verbindlich ist und damit Sicherheit schafft, wenn für den TWPl nach der LP 2 erst 13 % des Honorars angefallen sind.

    Das wird er nicht tun, aber nach abgeschlossener Entwurfsplanung müssen die Deckenstärken und Schichtaufbauten definitiv so weit geklärt sein, dass die Toleranz zur fertigen Ausführungsplanung bei kritischen Bauteilhöhen nur noch eine Handvoll Zentimeter sein kann.

    Die gegenteilige Praxis vieler insbes. Bauträger, aber leider auch namhafter Kollegen ist verantwortungslos und erhöht bei uns dann die Haftpflichtprämien. Bei EFH wird diese Praxis dadurch erleichtert, dass EFH nur selten von den unteren Baubehörden förmlich abgenommen oder gar vermessen werden. -> Es geht halt meistens gut, wenn kein böser Nachbar petzen geht.
     
  19. #19 ralf9000, 15.04.2011
    ralf9000

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    Das war bzgl. Firsthöhe mal 20-35cm über dem B-Plan. Hier ist die Bauaufsicht daran, dies bei den Vermessern zu rügen. Für die Bauherren oder Architekten hat es bis jetzt keine Auswirkungen.

    Bei dem einen Haus war der EG-Boden durch eine höhere Geschosshöhe des UG, soweit nach oben gekommen, das das UG ein Vollgeschoss wurde und die max. Geschossigkeit überschritten wurde, da wurde sich dann an den Bauherren gehalten, der sich wiederum an den Architekten halten darf. Hier muss eine Ausnahmegenehmigung nachbeantragt werden.

    Aber wir verfolgen das nach der eigenen ausgespochenen Genehmigung nicht mehr so, haben mit dem eigenen Projekt genug zu tun. Und achten natürlich darauf nicht in die selbe Problematik zu kommen, denn jetzt ist alles hellhörig.

    Wir waren nicht petzen, das Bauamt hat unsere Höhenwerte im Lageplan hinterfragt, weil wir auf wenige Zentimeter ans Limit wollten.
     
  20. #20 Skeptiker, 15.04.2011
    Skeptiker

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    Du muss in der Tempo-30-Zone nicht 30 km/h fahren, :shades aber ab 32 km/h kostet's!
     
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