Bauantrag

Diskutiere Bauantrag im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ....oder machen Sie, Herr Dühlmeyer, auch erst die Ausführungsplanung und geben dann erst den Bauantrag ab?Jain. Ich arbeite schon in LP 2 (zum...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Jain.
    Ich arbeite schon in LP 2 (zum Teil noch eher) eng mit dem Statiker zusammen und versuche, alle Probleme bei der Realisierung schon beim Entwurf zu beücksichtigen.
    Anders ist für mich eine sinnvolle Planung gar nicht machbar - bunte Bildchen malen können auch meine Kinder. Ohne Studium. Wenn die dann massiver Überarbeitung bedürfen, ist das ob des Alters und der fehlenden Ausbildung verzeihlich.

    Wenn ein Architekt so etwas abliefert, ist das unverzeihlich. Zumindest für mich; aber ich glaube mit der Meinung steht ich zumindest hier nicht alleine.

    Im Prinzip sind meine 1/50 keine vergrösserten 1/100, sondern meine 1/100 sind verkleinerte und entfeinerte 1/50!

    *****

    Strafen - im Zweifel der Rückbau. Wäre nicht das erste Baugebiet, wo das passiert. Ich kenne in der Region H eins, da ist der Bürgermeister selbst mit dem Laser durchgelaufen und hat die dicken Brummer nachgemessen.
    Bei einem war er der Meinung -zu groß- und hat das hinterfragt. Es war knapp, aber es passte.
    Hätte es nicht gepasst, wäre die Rückbauverfügung gekommen.

    Einen anderen (OK - sehr massiven) Fall hab ich selbst für einen Kollegen gradebiegen "dürfen". Da war der Nachbar der mit der Meßlatte. Da hatte das Amt einen Baustopp erlassen.
    Teilrückbau zur Fertigstellung war nötig.
     
  2. #22 Inschenoer, 15.04.2011
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    Hallo

    Und das, obwohl das WE vor der Tür steht.

    Kommt drauf an. Wenn's keiner merkt, passiert wahrscheinlich nix. Vielleicht merkt's aber doch jemand. ;-)

    Solange keine Mindesthöhen (z.B. lichte Höhe Aufenthaltsräume) unterschritten werden, sollte sich das per Nachtrag legalisieren lassen. Schwierig wird's, wenn sie unterschritten sind. Dann ist der Bau in dieser Form nicht genehmigungsfähig.

    Das ist in der Praxis übrigens auch der entscheidende Unterschied bei Schwarzbauten: sind sie genehmigungsFÄHIG, ist prinzipiell eine nachträgliche Baugenehmigung möglich. Falls nicht, geht die Tendenz eher in Richtung Abrißverfügung.

    Gruß und so...
     
  3. #23 Baufuchs, 15.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für NRW gilt §81:

    Sind die Abstandsflächen wegen der Wandhöhen des Gebäudes ausgereizt, ist dieser Nachweis von einem öffentl. bestellten Vermesser auszustellen.

    Wurde dann das Gebäude mit anderer Höhenlage/anderen Höhen als geplant gebaut, müssen die Pläne geändert und eine neue Abstandsflächenberechnung eingereicht werden.

    Passen dann die Abstandsflächen nicht mehr, wird eine Baulastübernahme durch den Nachbarn erforderlich.

    Unterschreibt der nicht (was er auch nicht muss, wenn er nicht will) gibts mächtig Ärger, denn das Bauamt kann keine Befreiung erteilen, weil Abstandsflächen Nachbarschützend sind.

    Ganz so geschmeidig sollte man also gerade die Höhenproblematik nicht sehen....
     
  4. #24 2Fast4You78, 15.04.2011
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    Schon klar....
     
  5. Juche

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    Interessant wie es dazu verschiedene Meinungen gibt.

    Bei uns ist es nicht so, dass wir zu hoch kämen, wie gesagt haben wir noch etwas Luft. Wobei im B-Plan bei uns auch keine Maxmial höhe angegeben ist.
    Mir ging es nur darum, wenn ich im Bereich des erlaubten etwas höher käme als eingereicht.

    @Herr Dühlmeyer:

    Wenn ich Ihr Kunde wäre und Sie würden mir schon in der 2. LP einen Statiker ans Bein binden, wo noch überhaupt nicht mein Grundriss entschieden ist würde ich das jedoch nicht zahlen wollen. Wir haben alleine 5 Monate lang am Grundriss gearbeitet und diesen mehrmals überworfen. Wenn da jedes mal ein Statiker tätig gewesen wäre, na dann wäre es teuer geworden....
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
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    Das Ergebnis kann mensch in diesem Strang "bewundern".
    Verstanden haben Sie das Prinzip der Honorarordnung auch nicht. Der Statiker bekommt das gleiche Geld, ob er 5 Minuten vor Bauantrag oder 5 Minuten nach der ersten Skizze ins Boot kommt.

    Über Kunden wie Sie freut er sich natürlich, weil er fürs gleiche Geld weniger arbeiten muss :D
     
  7. #27 Thomas Traut, 15.04.2011
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    Kommt drauf an.

    1. weiß ein guter Architekt aus der Erfahrung selbst, wie groß vernünftig realiserbare Geschosshöhen und Deckendicken sind (Gegenbeispiel: Ich hatte schon Pläne auf dem Tisch mit Rohbauhöhen bei Mauerwerk von 2,80 m :mauer). Der Statiker muss ja nicht die gesamte Statik rechnen. Aber eine Deckendicke überschläglich ermitteln sollte auch für (sehr) wenig Honorar drin sein.

    2. wird der Statiker sowieso gebraucht. Wenn der bei Angebotsabgabe/Auftragserteilung quasi vor vollendete Tatsachen mit kaum bis schwer lösbaren Problemen gestellt wird, wird er sich wohl nicht mit einem Mindesthonorar zufrieden geben.

    3. In Ihrem Fall sind die 20 - 30 cm höher ein Verstoß gegen die Baugenehmigung und damit genehmigungspflichtig. Falls es noch genehmigungsfähig ist, kommen als Mehrkosten ein Nachtrag der Bauaufsicht, ein neuer amtl. Lageplan und ggf. Architektenhonorar für die Umplanung.

    Ich halte es grundsätzlich für sinnvoll, dass ein Statiker relativ früh mit im Boot ist. Ob nämlich z.B. Spannbetondecken überhaupt sinnvoll sind, können leider nicht alle Entwurfsverfasser beurteilen.
     
  8. PeMu

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    jupp, das kann noch lustig werden.
     
  9. #29 Inschenoer, 15.04.2011
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    Stimmt. Ich hab schon erlebt, wie jemand bei einem fertigen Häuschen die Dachneigung nachträglich ändern mußte, weil er höher gebaut hatte als geplant. Das war für ihn relativ bitter.
     
  10. mls

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    wenn ich mir einige randbedingungen aus den anderen topics
    vergegenwärtige (u.a. 12m spannbetondielen, oder?), ist klar, wo
    die rumeierei herkommt.
    allem realismus zum trotz:
    1. wer sagt, mit allen lphn?
    2. warum nicht zumindest das kleine glücklichpaket?

    klein - bedeutet deutlich kleiner als 55% für planungsrel. teilleistungen,
    die sowieso erf. werden und vorab als rettungsring funktionieren.
     
  11. #31 Headhunter2, 15.04.2011
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  12. #32 Baufuchs, 15.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Google mal nach: "Oktametrisches System"
     
  13. #33 Headhunter2, 15.04.2011
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