Frage Grenzbebauung Hessen es geht um 6 cm Überstand

Diskutiere Frage Grenzbebauung Hessen es geht um 6 cm Überstand im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Frage zu §10a Hessisches Nachbarrechtsgesetz Grenzbebauung (Hess GVBl. Nr. 21/2009 vom 22.12.2009)...

  1. ReiniD

    ReiniD

    Dabei seit:
    22.01.2011
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Angestellter
    Ort:
    Nähe Frankfurt
    Hallo Frage zu

    §10a Hessisches Nachbarrechtsgesetz Grenzbebauung (Hess GVBl. Nr. 21/2009 vom 22.12.2009)

    http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=37292147&va=22930374

    Daraus geht hervor, dass Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks auteile zu dulden haben, wenn diese zur Wärmedämmung angebracht
    werden ...

    So, unsere Außenwand (1975) rechte Seite liegt genau an der Grenze, direkt an diese Außenwand ist die Garage des Nachbarn gebaut (1975).
    2000 haben wir aufgestockt, aus einem Bungalo wurde ein Haus mit Satteldach. Der Nachbar hat uns damals kein Dachüberstand für
    eine außenliegende Rinne (die wäre praktisch ca. 3 Meter über seiner Garage gelaufen) erlaubt. Darum sitzt die Regenrinne nun
    über unserer Mauer (rechte Außenwand), die Verblendung ca. 3 cm der Rinne ragt aber über die Grenze hinaus, kein Problem.

    Da wir diesen sensibelen Breich der innenliegenden Regenrinne nun optimierern müssen (Gelöteter Rinnenübergang gerissen, Wasser auf Mauer und vielleicht Mauerlatte usw..) haben wir eventuell auch vor, eine größere Rinne einzusetzen. Dadurch wird sich der Überstand von derzeit 3 cm auf 6 cm vergrößern.
    Bedeutet, dass dann 6 cm Überstand Verblendung (Schiefer) über der Garage des Nachbarn in ca. 3 Metern Höhe angebaut werden. Macht bei einer Wandlänge von 15 Metern ca. einen Qudratmeter Luftraum den wir den Nachbarn dann abkaufen könnten.

    Muß der Nachbar nun die 6 cm nach dem neuen Gesetzt akzeptieren (wir wollen vorab nur den Bereich Verblendung um die 6 cm verbreitern)? Vielleicht werden wir auch diese Außenwand in den kommenden Jahren dämmen, das haben wir noch nicht entschieden.


    Welches Amt kann mir dazu eigentlich eine konkrete Aussage erteilen wie z.B. maximum 6 cm Grenzüberstand sind erlaubt, ohne schriftliche Genehmigung. Das Bauamt? Ein Anwalt?

    Übrigens hatten wir damals unseren Nachbarn zur linken Seite einen Dachüberstand über unserer Garage von 60 !!! cm erlaubt, in der Hoffnung, dass uns das der rechte Nachbar auch erlaubt. Da waren wir natürlich blauäugig, wir hätte den linken das erst genehmigen sollen, wenn der rechte Nachbar für unseren Überstand auch das o.k. gegeben hat.

    Man lernt halt nie aus.

    Gruß
    Reini
     
  2. #2 Wieland, 16.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Grenzen sind dazu da , daß sie eingehalten werden, bauen ohne behördliche Genehmigung
    ist eigenes Risiko.

    Das zuständige Kreisbauamt kann Ihnen Rat u. Auskünfte erteilen.

    Grüße
     
  3. #3 Baufuchs, 16.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die geplante Verschieferung der Fassade eures Hauses erhöht nicht die Energieeffizienz des Hauses.

    Das aber wäre Voraussetzung dafür, dass der Nachbar eine Grenzüberbauung dulden muss.

    Versehentliche geringfügige Grenzüberbauungen muss ein Nachbar dulden (sofern er nicht sofort widerspricht) , ggf. gegen Zahlung einer Überbaurente.

    Ihr überbaut aber geplant und mit Absicht.
     
  4. ReiniD

    ReiniD

    Dabei seit:
    22.01.2011
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Angestellter
    Ort:
    Nähe Frankfurt
    Um überhaupt dämmen zu können, muß aber erst mal der Dachüberstand verbreitert werden, ansonsten würden 3 cm der Dämmung nicht vom Dach abgedeckt. Natürlich kann man diese 3 cm mit irgend einem Blech abdecken.

    Und nachdem wir die Verblednung von 3 auf 6 cm verbreitert haben,
    geht uns plötzlich das Geld aus oder wir entscheiden uns dann doch nicht für eine Dämmung :mega_lol:


    Ich sehe schon, wir werden das bei den 3 cm belassen, da das alles zu kompliziert wird.

    Gruß
    Reini
     
Thema: Frage Grenzbebauung Hessen es geht um 6 cm Überstand
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. überstand von internitplatten auf grenze

    ,
  2. nachbarschaftsrecht hessen 10a

    ,
  3. hessisches nachbarrechtsgesetz grenzbebauung

    ,
  4. grenzbebauung hessen dämmung
Die Seite wird geladen...

Frage Grenzbebauung Hessen es geht um 6 cm Überstand - Ähnliche Themen

  1. Frage zur Grenzbebauung beim Doppelhaus, Abstandsflächen nötig?

    Frage zur Grenzbebauung beim Doppelhaus, Abstandsflächen nötig?: Ich habe ein Problem, das im Bebauungsplan leider nicht gelöst ist: wir haben ein Grundstück in Hessen für eine Doppelhaushälfte gekauft. Auf der...
  2. Frage zu Doppelgarage mit Grenzbebauung in NDS?

    Frage zu Doppelgarage mit Grenzbebauung in NDS?: Hallo liebes Forum, wir haben vor ein EFH mit angebauter Doppelgarage zu bauen (6m x 9m) Die Garage soll direkt an die Grundstücke rechts und...
  3. Frage Grenzbebauung Carport und Garage

    Frage Grenzbebauung Carport und Garage: Hallo, bei der Planung unseres Einfamilienhauses in Badenwürtemberg ist die Frage aufgetaucht ob ein Carportanbau an die Garage zulässig ist....
  4. Grenzbebauung - Wärmedämmung - Hessen - Fragen dazu

    Grenzbebauung - Wärmedämmung - Hessen - Fragen dazu: Hallo und guten Morgen Situation wie folgt. Haus steht mit fensterlosen Außenwand/Giebelseite auf der Grenze. An der Wand ist die Garage...
  5. Grenzbebauung - sehr wichtige Frage!!!

    Grenzbebauung - sehr wichtige Frage!!!: hallo, ich hoffe, unter den hier mitlesenden befindet sich ein experte, der mir eine konkrete antwort geben kann, welche möglichkeiten uns...