Abwasserleitung falsch angeschlossen

Diskutiere Abwasserleitung falsch angeschlossen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, ich habe ein Problem. Nach über 10 Jahren hat nun meine Gemeinde festgestellt, dass meine Abwasserleitung an die Regenwasserleitung in...

  1. #1 safarimike, 16.04.2011
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    Moin,
    ich habe ein Problem.
    Nach über 10 Jahren hat nun meine Gemeinde festgestellt, dass meine Abwasserleitung an die Regenwasserleitung in der Straße angeschlossen ist.
    Meine Frage:
    Wer muß vor 10 Jahren diesen Anschlüß abnehmen?
    Wer haftet für diesen falschen Anschluß auf öffentlichem Grund?
    Der Bauunternehmen des Hauses - Insolvent.
    Ist nicht die Haftungsgrenze die Grundstücksgrenze?

    Vielen Dank
    Mike
     
  2. #2 wasweissich, 16.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hat etwa die gemeinde das rohr ab grundstückgrenze verlegt ??

    warun sollte die für deine/durch von dir beauftragte fehler haften ??
     
  3. #3 safarimike, 16.04.2011
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    Wir haben das Haus von einem Bauträger gekauft.
    Die Gemeinde hat dieses "Rohr" sicherlich nicht angeschlossen.
    Aber bei einer (ich hoffe doch) notwendigen "Abnahme" hätte das jemand feststellen müssen.
    Danke
    Mike
     
  4. #4 wasweissich, 16.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dann ist doch der bauträger/dessen tiefbauer (der , wenn er von der gemeinde zugelassen ist , in der regel nicht extra kontroliert wird )
     
  5. #5 safarimike, 16.04.2011
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  6. #6 Wieland, 16.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Handelt es sich Abwassertechnisch um Trennverfahren
    ( Regenwasser separat /Schmutzwasser - Vekalien separat ).

    Zunächst sollte man die Planungsunterlagen prüfen, auch die Pläne vom Tiefbauamt.
    Möglicherweise ist irgendetwas falsch bemasst / falsch angegeben.
    Pläne zum damaligen Stand. ( Könnte vielleicht weiterhelfen ).

    Grüße
     
  7. Julius

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    In aller Regel werden derartige Anschlüsse NUR von wenigen bestimmten, vom Abwassernetzbetreiber zugelassenen Firmen erstellt. Wer das in Eurem Fall konkret war, müßte der Netzbetreiber eigentlich wissen.

    Handelt es sich um eine Vertauschung bei Trennsystem, läuft also stattdessen Eurer Regenwasser in den Schmutzwasserkanal?
     
  8. #8 safarimike, 17.04.2011
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    Nein genau umgekehrt.
     
  9. Julius

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    Der öffentliche Kanal ist also ein Trennsystem.
    Und es läuft sowohl Euer Regenwasser (korrekterweise) als auch Euer Schmutzwasser (fälschlicherweise) in den Regenwasserkanal?

    Mit getrennten Anschlüssen?
    Oder wurde im Bereich Eueres Hauses stattdessen (irrtümlich) ein Mischsystem installiert?
     
  10. #10 Wieland, 17.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die öffentliche Abwasseranschlüsse werden in der Regel bis in die Grunstücksgrenze
    ragend platziert.

    Ohne Kanalisationspläne des Tiefbauamt von der damaligen Zeit / vor Anschluss
    u. Prüfung kann niemand verantwortlich gemacht werden.
    Schließlich lagen vor Baubeginn auch Bauanträge mit Entwässerungsplanung vor
    diese Planung muß ebenfalls geprüft werden.

    Was heißt denn die Leitungen wurden falsch angeschlossen.
    Wer hat nach welchen Plänen u.Vorgaben wie gearbeitet?
    Prüft die Unterlagen / lasst prüfen u. Ihr seid einen gewaltigen Schritt weiter !


    Grüße
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Ohne zu wissen wer damals was, wo, wie, gemacht hat, wird man kaum weiterkommen. Erst einmal ist der Hauseigentümer verantwortlich. Ob er sich nach 10 Jahren überhaupt noch an jemandem schadlos halten kann, möchte ich bezweifeln. Das wären aber Fragen die man einem Fachanwalt stellen müsste.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2011
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    Es ist eigentlich egal, wer da was gemacht hat. Die Rohre wurden vor 10 Jahren errichtet, also ist die Gewährleistung um.
    Absicht beim Vertauschen wird sich nicht nachweisen lassen. Und einen Aktenvermerk, aus dem hervorgeht, das Mitarbeiter XY des Abwassernetzbetreibers die Anlage abgenommen hat, werdet Ihr nicht finden (behaupte ich frech).

    Also wird dieser "Deckel" wohl der Eure sein. Blöd, rgerlich und teuer - ja, aber nicht zu ändern.
     
  13. #13 fmjuchi, 17.04.2011
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    Ihr habt zehn Jahre Schmutzwasser in die Oberflächenentwässerung geleitet, was genau genommen zumindest eine Ordnungswidrigkeit ist. Nachdem euer Bauunternehmer pleite ist, will man konstruieren, dass der Entsorger (besser die Allgemeinheit) für den Umschluss aufkommen muss, da dieser euren Fehler nicht bemerkt hat.

    Schon mal versucht das Problem gemeinsam zu lösen? Eigentlich ist mit dem Bauantrag eine Entwässerungsplanung einzureichen. Vielleicht mal prüfen ob diese vorhanden ist. Oft werden die Hausanschlüsse auch direkt bis auf das Grundstück gelegt. Ist es ausgeschlossen, dass neben dem Anschluss für das Oberflächenwasser nicht evtl. noch einer für das Schmutzwasser auf dem Grundstück liegt. Klarheit könnten die Pläne beim Abwasserwerk schaffen.
    Dann wäre nur noch ein Umschluss auf eurem Grundstück notwendig.

    Liegt definitiv kein zweiter Anschluss auf eurem Grundstück, solltet ihr nachfragen, ob bei der Erschließung evtl. etwas vergessen wurde. Da ihr den Anschluss ja bereits mit den Erschließungskosten bezahlt habt, würdet ihr zumindest bei uns keine Rechnung für die notwendigen Arbeiten bekommen.

    lg fm
     
    kommender bauherr gefällt das.
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