Gebühren für Grundstückserschließung

Diskutiere Gebühren für Grundstückserschließung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexpertenforum! Kann mir jemand zum Thema Gebühren für Abwasser bzw. Wasseranschluss helfen? Ich baue in naher Zukunft ein EFH im...

  1. #1 Matze1976, 17.04.2011
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    Hallo Bauexpertenforum!

    Kann mir jemand zum Thema Gebühren für Abwasser bzw. Wasseranschluss helfen? Ich baue in naher Zukunft ein EFH im schönen Landkreis Landsberg/Lech. Das Grundstück (697qm) wurde aus einer Landwirtschaft herausgelöst. Ich habe jedoch große Probleme aus Amtsdeutsch etwas schlüssiges herauszulesen.

    Orginaltext des Verwaltungsbeamten:


    Entwässerung: Bemisst sich allein nach der Geschossfläche. Auf dem Grundstück liegt kein Geschossflächenguthaben, daher gesamte beitragspflichtige Fläche (Außenmaß von Keller, EG, DG..) zu je 22,86 €/qm

    Wasser: Für das „alte“ Grundstück FlNr. 8 gilt eine Grundstücksfläche von 2000 qm als abgegolten. Das neue Grundstück FlNr. 8 hat eine maßgebliche beitragspflichtige Fläche von 1515 qm, so dass für das neue Grundstück 8/2 noch 485 qm als abgegolten zur Verfügung stehen, so dass noch 697-485=212 qm mit einem Beitragssatz von 1,30 € zzgl. 7 % MwSt zu verbeitragen sind.

    Möglicherweise besteht in Bezug auf das Wasser ein Geschossflächenguthaben, und zwar dann wenn vor der Grundstücksteilung auf dem alten Grundstück FlNr. 8 ein Stall aufgegeben und dessen Wasseranschlüsse beseitigt wurden. Der maßgebliche Beitragssatz beträgt hier 6,30 €/qm zzgl. 7 % Mwst.


    Verbesserung der Wasserversorgung:

    Hier gilt das zur Wasserversorgung gesagte in etwa sinngemäß, wobei die Aufteilung der erbrachten Vorausleistungen komplizierter ist, da die Vorausleistung in Geld und nicht in Flächen angerechnet werden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie zuerst mitteilen würden, ob anrechenbare Geschossflächen von 8 auf 8/2 (z.B. rückgebauter Stall) vorhanden sind.


    Kann mir jemand dieses Amtsdeutsch übersetzten?

    Gruß Matze
     
  2. H.PF

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    Komplizierter gehts wohl nicht???
     
  3. Julius

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    Ich glaube, es verstanden zu haben.
    Dumm dabei ist nur, daß mir unklar ist, was Du nicht verstanden hast.

    Aber "so daß noch xy m² zu verbeitragen sind" ist schon fast ne poetische Formulierung. :bef1003:
     
  4. #4 Matze1976, 17.04.2011
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    Hallo Julius,

    mit den Entwässerungsgebühren ist mir ja noch klar. Nur der weitere Text....:mauer
     
  5. #5 ecobauer, 17.04.2011
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    Da geht es offensichtlich um die Baukostenzuschüsse - oder wie auch mal genannt: Kanalbaubeitrag usw. - und nicht um die Anschlusskosten des Grundstückes.
    Ich würde mir den Entwurf/Plan des geplanten Neubaus unter den Arm klemmen und beim Bauamt einen Termin machen!
     
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