Was sind Freizeiteinrichtungen nach BauGB?

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  1. Patko

    Patko

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    Hallo zusammen,

    gem. § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB steht geschrieben:

    Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:
    die Flächen für Gemeinschaftsanlagen für bestimmte räumliche Bereiche wie Kinderspielplätze, Freizeiteinrichtungen, Stellplätze und Garagen;


    Hat irgendjemand eine Ahnung was in diesem falle Freizeiteinrichtungen sind? Eine Definition habe ich leider nicht gefunden.

    Danke für konstruktive Antworten :)

    PatKo
     
  2. Patko

    Patko

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    Da bisher noch keine Antwort kam. Könnte es sein, dass eine Gartenhütte eine Freizeiteinrichtung ist?
     
  3. #3 coroner, 20.04.2011
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    Also ne Ahnung hab ich nicht, aber eine Gartenhütte hab ich noch nie auf
    "Flächen für Gemeinschaftsanlagen" gesehen.

    Warum interessiert dich eigentlich das BauGB mit dem sich deine Stadt-
    verwaltung eigentlich herumschlagen muss wenn sie ihre Bebauungspläne
    schmiedet?
    Unter den benannen "Freizeiteinrichtungen" sehe ich vielmehr so stadtgestalterische
    Dinge wie eine Sitzbank, Fahrradständer, Outdoor-Fitnessgerät, Infotafeln,
    einzelne Spielgeräte die nicht den Charakter eines Spielplatzes einnehmen,
    Liegeflächen usw.

    Was ist deine Intention?

    /c
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2011
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    Entweder eine Gartenhütte als Unterstand für Kinder/Jugendliche verhindern oder eine eigene private auf nicht bebaubaren Grundstücksflächen gesundbeten.

    Beides geht mit dem Satz nicht
     
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