Fragen zur Abrechnung von Bauleistungen nach VOB

Diskutiere Fragen zur Abrechnung von Bauleistungen nach VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage meines zukünftigen Nachbarn (der ohne Internetanschluss) fürs Forum. Diese beziehen sich alle...

  1. OM

    OM

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    Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage meines zukünftigen Nachbarn (der ohne Internetanschluss) fürs Forum. Diese beziehen sich alle auf Abrechnung von Bauleistungen. Er hat einen VOB- Vertrag vereinbart und nun die erste Abschlagsrechnung bekommen.

    1.
    Er hat eine Treppe mit insgesamt 13 Stufen und 2 Podesten, also 15 Steigungen. Berechnet werden ihm 15 Stufen (gerade Stahlbetonstufen aus Beton B 25 K2, einschl. rauer Schalung d =16 cm herstellen) sowie die 2 Podeste ( Zwischenpodeste aus Beton B 25 K2, einschl. rauer Schalung d =16 cm herstellen). Was ist korrekt?

    2.
    Ab welcher Größe werden Türöffnungen nicht mehr übermessen? Er hat eine Türenbreite von 88,5 cm und eine Höhe von 228,5 cm (= 2,02 m²) über Rohboden bzw. 212,5 cm (= 1,88 m²) über Fertigboden.

    3.
    In seiner Mauer hat er eine Lücke von 45 cm, wo der Kaminzug eingebaut werden wird. Ist das eine zu übermessende Öffnung oder gelten die Mauern links und rechts von der Lücke als eigene Bauteile?

    4.
    Werden die Steine an den Hausecken doppelt berechnet, also z.B. an einer Nord-Ost-Ecke die Steine einmal der Nord- und noch einmal der Ostecke zugerechnet?

    5.
    Die eingebauten Rollladenkästen haben links und rechts der Fenster natürlich ein Auflager. Wird dieses bei der Berechnung der Kästen nach Länge mitgerechnet oder wird nur die Fensterbreite gerechnet?

    Mein Nachbar würde sich über kurze Stellungnahmen sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    OM
     
  2. #2 Carden. Mark, 10.12.2004
    Carden. Mark

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    VOB/C DIN 18330 und 18331
    1. = 15 Steigungen (13 Steigungen + Podest = Geiz ist geil – oder was)
    2. ab 2,5 m² oder 0,5 m³ – bei Abrechnung m³ (Einzelgrößen)
    3. Schlitze oder dergleichen größer 0,1 m² kommen zum Abzug – aber Besondere Leistung nach 4,2,2 also – Zulageposition.
    4. Bei Verblendung ja, da hier die Ansichtsfläche gerechnet wird. Bei Hintermauerwerk nicht.
    5. Die Rollladenkästen werden auf deren „Echte Länge“ vergütet. Wenn der Maurer diese beim Hochmauern gleich mit einbaut, werden die Rollladenkästen nicht vom Mauerwerk abgezogen.
     
  3. OM

    OM

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    Vielen Dank im Auftrag des Nachbarn.

    mfg
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  4. egoge

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    Betonsturz mitgerechnet?

    Und wie ist es bei Betonstürzen? Werden die von der Mauerfläche abgezogen?
     
  5. egoge

    egoge

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    Ringanker im Giebel = Einzel-Bauteil gem. VOB/C?

    Hallo,

    ich hab bisher verstanden: nur Einzel-Bauteile über 0,5m³ (bei Abrechnung nach m³) werden vom Mauerwerk abgezogen.

    Wie ist das bei dem Ringbalken im Dachgiebel: der läuft bei uns auf der gesamten Schräge hoch, geht dann in der Nähe des First in die Waagerechte und läuft dann auf der anderen Seite wieder runter.

    Insgesamt kommen ca. 0,9m³ je Giebel für den Ringbalken zusammen, wenn man ihn als ein zusammengehöriges Bauteil sieht. Oder wird jede Schräge für sich betrachtet, fängt also bei jedem Knick des Ringankers ein neues Bauteil an (aus Sicht VOB/C)?

    Danke für Eure Hilfe!!
    egoge
     
  6. #6 Unregistriert, 16.09.2006
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    Unregistriert Gast

    Abrechnung

    Generell muss man bei so einer Sache wie mit dem Ringbalken wissen, wie die einzelne Positon ausgeschrieben, bzw. vertraglich vereinbart ist.
    Steht z.B. in der Leistungsbeschreibung: "Ringbalken als Zulage zum Mauerwerk herstellen", dann ist der Ringbalken eine Zulageposition und wird egal wieviel m3 Rauminhalt er einnimmt zusätzlich zum Mauerwerk abgerechnet.
    Ist dies aber nicht so, würde ich es dem Bauunternehmer rausstreichen.
    Immer gucken, wie es in der Leistungsbeschreibung steht; was ist vertraglich vereinbart.
     
  7. egoge

    egoge

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    Der Ringbalken wird natürlich extra abgerechnet. Meine Frage ist aber, ob dessen Volumen vom zu bezahlenden Poroton-Mauerwerk abgezogen werden kann?
     
  8. John

    John

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    Um das nun genau beantworten zu können, müssen Sie schon sagen wie die Formulierungen in Ihrem Leistungsverzeichnis genau lauten.
    Das ist einzig und allein davon abhängig, wie die Positionen im LV eingestuft bzw gekennzeichnet sind. Also Normal- oder Zulagepositionen?!?
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Zulage = Mauerwerk + ...

    Extra Bauteil -> ohne Mauerwerk

    Daher kommt es auf die Ausschreibung an. Sonst durch die VOB durchkämmen. Macht Ihr das alles selber oder gibt es einen Fachkundigen, der ausschreibt, überprüft ?

    PS Da war John schneller ....
     
  10. egoge

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    separate Position

    Der Ringbalken ist eine separate Position, also keine Zulage zum Mauerwerk. Demnach können wir den aus dem Mauervolumen rausstreichen. Macht bei uns immerhin 200,- Euro aus.

    Die Baubetreuung macht unser Architekt. Den werde morgen dazu anrufen.

    Danke für Eure Hilfe!!
     
  11. #11 Stevie82, 12.02.2016
    Stevie82

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    Hallo Community,

    ich würde gerne meine Frage hier dran hängen. Wir sind auch gerade mit unserem GU in Gespräch was die Gesamtmenge des Mauerwerks angeht.
    Wir haben einen BGB Vertrag. Nun ist es so, dass der GU uns für die Giebelwand alle Ringanker/Balken überrechnet. Das sind bei uns 4m² je Seite.
    Er Argumentiert wie folgt:

    Unsere Ringanker sind wie folgt ausgeschrieben:

    Also nichts mit Zulage zum "..."

    Wie ist denn hier vorzugehen? Ist der GU hier im recht? Ich habe mal meine Massenermittlung für diese eine Seite angehängt. Ist diese generell falsch?

    Hier der Link zu meiner Zeichnung: http://docdro.id/ziDN3Lj

    Grüße Steve
     
  12. #12 Gast036816, 12.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was ist in der leistungsbeschreibung definiert, z. b. in vorbemerkungen, was wann wie abgezogen wird?

    wenn du einen BGB-vertrag hast, dann ist zu prüfen, ob nach der leistungsbeschreibung VOB/C gilt.

    wer prüft die aufmaße und die rechnungen?
     
  13. #13 Stevie82, 12.02.2016
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    Das Problem ist, es geht hier um die Pauschalierung an der wir noch arbeiten. Es wurde ein Einheitspreisvertrag abgeschlossen und nach der Massenermittlung sollte eine Pauschalierung stattfinden. Dabei sind wir gerade.
    Die Rechnungssumme wird dann nicht mehr durch den Architekten geprüft, sondern der Stand wird mit dem Zahlungsplan verglichen und dann freigegeben.

    Mit meinem Architekten habe ich hierüber noch nicht gesprochen, da die Mail vor ein paar Minuten erst eingedrudelt ist.

    Im LV steht:

     
  14. #14 Gast036816, 12.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    also hast du keinen vertrag, du bist in der verhandlungsphase.

    du musst nicht mit dem bieter einen vertrag eingehen, der bieter muss auch nicht mit dir den vertrag schließen. wird eine verhandlungssache, die abrechnungsregeln in den vertrag zu integrieren.
     
  15. #15 Stevie82, 12.02.2016
    Stevie82

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    Nunja, doch wir haben einen Vertrag. Einen Einheitspreisvertrag in dem Vereinbart wurde, dass nach der Massenermittlung eine pauschalierung vorgenommen wird. (Als vorgezogene Schlussrechnung).
    Und diese Massen prüfe ich gerade, bevor sich der Architekt das anschaut.
     
  16. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ich habe den Eindruck hier werden lediglich Vorteilhafte Rosinen gepickt. Wer will was prüfen ohne die VOB in Ihren Bestandteilen zu kennen? Das geht doch in die Hose. Meistens geht dem ganzen ein Angebot voran, das man ja akzeptiert hat OHNE jedes Detail zu prüfen. Nach erfolgter Leistung wird plötzlich Haarfein geprüft um nochmal ein wenig Geld zu sparen.
    Nur mal am Rande: Uns wurden aktuell diverse Leistungen wegen eines Formfehlers aus der Schlußrechnung gestrichen, leider beeinhaltete das LV an sich auch einen kleinen Formulierungsfehler, so das jetzt der Kunde sogar noch deftig draufzahlen muß.
    Bei Verträgen am Bau kommt es auf den Wortlaut und die richtige Formulierung an. Dies muß man richtig interpretieren und genau hier liegt der schmale Grat zwischen Geld verdienen und Draufzahlen
     
  17. Baumal

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    Bei der VOB/B handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für die Einbeziehung in den Bauvertrag gilt daher § 305 BGB n.F., bzw. (bis 31.12.2001) § 2 AGBG. Danach hat der Verwender seinem Vertragspartner in
    zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der VOB/B zu verschaffen
    (§ 305 Abs. 2 BGB). Das bedeutet: Will der AN die Geltung der VOB/B gegenüber
    einem bauunerfahrenen AG
    durchsetzen, muss er ihm in der Regel den vollständigen Text der VOB/B bei Vertragsschluss aushändigen (BGH IBR 1990, 134). Ausnahmen hat die Rechtsprechung zugelassen, wenn der AG durch einen Architekten vertreten wird. Denn dieser kennt den Inhalt der VOB/B und muss den AG darüber aufklären (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 593).

    schon heftig, oder? BGB- vertrag kann ich nicht als vebraucherentspannter ansehen.
     
  18. Baumal

    Baumal

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    doppelt.
     
  19. #19 Stevie82, 15.02.2016
    Stevie82

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    Hallo Flocke,

    du hast es falsch verstanden. Es wurde ein Einheitspreisvertrag abgeschlossen mit Massen aus dem LV. Nun sind bisher ca. 4.000 € hinzugekommen, weil angeblich die Massen im LV nicht stimmen. Hier wird unsererseits nicht in Rosinen gepickt um Geld zu sparen, sondern hier wird seitens des GUs Massenermittlungen gemacht um mehr Geld raus zu holen. Was an für sich in Ordnung ist. Allerdings muss nicht alles blind abgeknickt werden! Das sieht man nun an der Massenermittlung für die Giebelwände.

    In der VOB DIN 18330 5.2.1 steht das auf einbindende Bauteile diese Regel zutrifft, aber nicht auf durchbindende Bauteile. Bei Durchbindende Bauteile sind Flächen größer 0,50m³ abzuziehen. Ringanker sind doch nicht in Einzelflächen aufzuteilen, oder? Zumindest finde ich in der VOB nichts darüber.
     
  20. #20 Stevie82, 23.02.2016
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    Ich würde dieses Thema gerne noch einmal hochholen. Kann jemand zu Beitrag #19 etwas beitragen?
    In der DIN 18330 8.2.1 steht noch "Unterbrechungen der Mauerwerksfläche durch Bauteile, z. B. durch Fachwerkteile, Stützen,
    Unterzüge, Vorlagen, mit einer Einzelbreite über 30 cm"
    Bezieht sich dieser Punkt auf die Höhe des Ringankers? Oder auf die Länge?

    Noch einmal zusammengefasst:
    Ringanker sind nicht als Zulage ausgeschrieben.
    Die Giebelringanker haben einen Querschnitt : 24,5/25 cm und erhalten Oberseitig und Stirnseitig eine 12cm Dämmung = 36,5/37 (bxh)
    Bild in Beitrag #11

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße Steve
     
Thema: Fragen zur Abrechnung von Bauleistungen nach VOB
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