Preis für Streifenabdichtung Keller??

Diskutiere Preis für Streifenabdichtung Keller?? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen Ich habe ein Ausbauhaus gekauft (ok ich weiß es war ein Fehler). Zum Keller wurde uns auch eine "Kellerabdichtung gegen...

  1. #1 ThomasWest69, 18.04.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.04.2011
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    Hallo zusammen

    Ich habe ein Ausbauhaus gekauft (ok ich weiß es war ein Fehler). Zum Keller wurde uns auch eine "Kellerabdichtung gegen Bodenfeuchte" zum Preis von 2420€ verkauft. Die komplette Kelleraußenwand hat etwa 100qm. Ursprünglich bin ich davon ausgegangen, dass der Keller komplett mit Bitumendickbeschichtung abgedichtet wird, so die Aussage der Verkäuferin. Irgendwann während der Bauphase war dann plötzlich nur noch von Abdichtung der erdberührenden Teile die Rede.
    Heute kam die Kellerbau-Subunternehmerfirma (Fa. ist egal) und hat die Abdichtung angebracht. Es wurden allerdings nur die Fugen der Betonplatten, die 40cm unten an der Hohlkehle und die Stellen, wo Bohrungen in den Betonplatten drin waren, abgedichtet. Bis zum aktuellen Bodenniveau fehlen noch gut 60cm Abdichtung. Das Gelände soll aber zusätzlich noch bis etwa 10cm unter die Fenster aufgefüllt werden um halbwegs auf Straßenniveau zu kommen. Also fehlen gut 70cm. Das ganze schaut so aus:
    [​IMG]

    Irgendwie überkommt mich so das dumme Gefühl, dass ich für diese Art der Abdichtung mit einem Preis von 2420€ abgezockt wurde. Bevor ich aber jetzt zum Anwalt renne würde ich halt gern von den Experten wissen wie ist der übliche Preis für eine Bitumenabdichtung (pro qm) ist bzw. was dürfte die bei mir ausgeführte Leistung maximmal kosten?
     
  2. svjm

    svjm

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    Ich gehe mal davon aus, dass die Firma erneut tätig wird. Eine Bitumen-Dickbeschichtung ist, wenn richtig ausgeführt, nicht binnen eines Tages herstellbar. Bislang sieht das eher nach Vorbereitung aus.

    Vielleicht können Sie ja das anonymisierte Angebot über die verkaufte und beauftragte (?) Kellerabdichtung einstellen.

    Ein Gruß
    svjm
     
  3. #3 ThomasWest69, 19.04.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.04.2011
    ThomasWest69

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    Also die Jungs kommen heute nochmal, aber laut deren Aussage wird auch nur auf die bereits abgedichteten Fugen eine weitere Schicht aufgetragen.

    Die Kellerabdichtung selbst ist nur als Einzelposition ohne genaue Spezifikation als Anlage zum Hausvertrag angegeben worden. Zur Art der Ausführung wurde nichts vertragich vereinbart, uns aber ein Werbeprospekt der Firma XXXXX vorgelegt in dem die "sehr hochwertigen" Abdichtungen dieses selbsternannten Marktführers bei Fertigkellern hoch gelobt wurden. Die haben sogar einen Keller, der frei in einem Wasserbad schwimmt und trotzdem dicht sein soll. Von daher hatte ich wirklich eine hochqualitative Abdichtung erwartet. Ich bin kein Fachmann für Kellerabdichtungen, aber sieht mir doch wohl ziemlich nach Sparmaßnahme aus. Das abdichtungsmaterial nennt sich XXXXX "Aqua-Save" ist aber eine umgelabelte DEITERMANN Superflex 10
    2-K Bitumen-Dickbeschichtung.

    Ich habe mit meinem Kundenbetreuer bei XXXXX (gehört zur XXX Haus GmbH) nochmal telefoniert und der meinte, der Preis sei bei XXXX generell ein Paketfestpreis und wird immer berechnet. Dieser sei also zu zahlen, egal ob dann später letztendlich flächenmäßig nur streifenweise, nur die erdberührenden Feile oder Lastfallabhängig vollflächig, gegen Bodenfeuchte, gegen aufstauendes Sicherwasser oder gegen drückendes Wasser abgedichtet würde. Sowas wird einem natürlich bei Vertragsunterzeichnung bewußt verschwiegen. Der Lastfall bei uns (Abdichtung gegen Bodenfeuchte) wurde nach Vertragsunterzeichnung durch ein Bodengutachten (das war inclusive) festgestellt. Allerdings wurde mir dann auch eröffnet, dass ich selbst noch eine Drainage in Eigenleistung einbauen muss. :-(

    Ich habe gerade mal bei XXXXX auf die Homepage geschaut und da gibt es jetzt ein Bild auf dem auch nur die striefenförmige Abdichtung wie bei mir zu sehen ist. Frage an die Experten. Reicht das wirklich?

    Zur Beurteilung des Sachverhalts sind Firmennamen überflüssig.
    In Verbindung mit "Abzocke" aus deinem ersten Beitrag besteht Abmahngefahr.
    Bitte in weiteren Beiträgen keine Firmennamen mehr, sonst wird komplett gelöscht.
    Baufuchs
     
  4. #4 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Der übliche Preis, ist der vereinbarte Preis für die vereinbarte /beschriebene Leistung.

    Grüße
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    gute frage ..
    wofür soll´s denn reichen?
    das thema abdichtung, lastfall wasser, speziell zebrawanne wurde oft
    genug diskutiert ...
     
  6. Huisje

    Huisje

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    Überrascht?

    Steht doch bestimmt nicht im LV.
    Unser Keller wurde zum Standardpreis auch so geliefert.
    Ich wollte eigentlich nichts zusätzlich machen, habe letztendlich doch Drainage, vollflächige Abdichtung und Dämmung gemacht. :hammer:
    Selber gemacht wars mir der Materialkosten wert. 7 Jahre knochentrockene Keller bestätigen mir, richtig gehandelt zu haben. Was ohne gewesen wäre lässt sich selbstverständlich nur raten.

    Was ist mit Dämmung bei dir?
    Im LV, zusätzlich bestellt oder Eigenleistung?
     
  7. #7 ThomasWest69, 20.04.2011
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    Von der Art der Abdichtung stand nichts Genaues im Vertrag. Alles wurde nur vorab mit bunten Bildern und Prospekten erklärt. Das LV, wenn damit Leistungsverzeichnis gemeint ist, habe ich erst nach Vertragsunterzeichnung von der Verkäuferin ausgehändigt bekommen. Ist bei meinem Hausanbieter aber so üblich, wie ich inzwischen weiß, und nennt sich dort Bauleistungsbeschreibung. Das habe ich mir natürlich durchgelesen und da schon festgestellt,, dass vom viel gepriesenen "Alles drin" Paket nicht viel übrig blebt. Ich hätte da ja noch vom Vertrag zurück treten können, allerdings wären da 15% der Kaufsumme als Entschädigung fällig gewesen.
    und was das angeht ist das Unternehmen dann mit Einklagen sehr schnell.

    Zur Abdichtung: Es ist so geblieben wie auf dem oberen Bild man hat nur eine weiter Schicht aufgetragen. Ich werde da aber noch selbst wenigstens nen Schwarzanstrich auf den Rest machen. Sicher ist sicher. Der Thread ist aber etwas vom Thema abgedriftet. Die Frage steht immer noch, ob die erbrachte Leistung die man oben sieht auch wirklich 2400€ wert ist?


    @Huisje
    Nun aber mal zur Kellerdämmung.
    Die Dämmung muss ich auch noch zusätzlich in Eigenleistung machen. Im Vertrag war nur der Keller, die Abdichtung und die Kellerinnentreppe drin (das Angebot die Dämmung noch für etwa 7000€ hinzuzubuchen habe ich dankend abgelehnt). Der Keller in dieser Form wurde mir zusammen mit dem Haus ursprünglich als KfW70-Standard verkauft und dementsprechend wurden dann auch die Fördermittel über einem durch den Verkäufer ausgestellten Energiepass beantragt. Als es dann später, nach der Architektenphase erneut um den Energiepass ging hat die Firma rumgetruckst. Der alte Energiepass sei inkorrekt, was letztendlich bedeutet, dass ich Fördermittel mit einem falschen Dokument beantragt habe. Man könne so wie es mir verkauft wurde doch nicht den KfW70-Standard einhalten! Ich hätte nun zwei Möglichkeiten damit das KfW-Darlehen nicht sofort zur Rückzahlung fällig wird. Entweder ich dämme die Kellerdecke zum Erdgeschoss und die Innenwände im Kelleraufgang und lasse den Keller unbeheizt. Damit würde der aus der Berechnung des beheizten Volumens komplett raus fallen und es würde so wieder halbwegs passen. Alternativ könnte ich aber den Keller in Eigenleistung außen mit 12cm WLG040 Styrodur dämmen und gegen Aufpreis vom Kellerbauer Thermofenster erwerben. Dann müsse man mir aber auch einen geänderten Energiepass ausstellen und der wurde auch gleich nochmal mit 150€ berechnet.

    Ich habe mich aber letztendlich doch dann für die im Budget nicht geplante Außendämmung entschieden. Schließlich kaufe ich mir ja nicht einen Keller für fast 40000€ den ich dann nur als kalten Abstellraum nutzen kann. Mich ärgert halt nur, dass man bei einer Firma, die hunderte Häuser jedes Jahr baut und eigentlich wissen sollte, wie man richtig plant, immer irgendwelche ungeplanten Kosten nachgeschoben bekommt. Aber man will ja auch verkaufen und da scheint man doc wohl mal den preis zu Schönen.

    @Baufuchs
    Naja das ist halt immer so eine Sache im Internet. Hab schon mitbekommen dass man manche Dinge nicht beim Namen nennen darf, trotz dass wir angeblich Meinugsfreiheit haben. Halt eben nur auf dem Papier. Ich werde mich aber in Zukunft daran halten.
     
  8. Julius

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    Es ist doch völlig egal, ob diese Leistung jenen Preis wert ist.
    Ihr habt ihn so vereinbart, es wurde so ausgeführt und wird so berechnet.
    Also, was soll das Ganze?

    Interessant ist stattdessen, ob diese Ausführung auch Deinen Anforderungen entspricht (Kellernutzung?) oder ggf. noch ergänzende Maßnahmen nötig sind (die jetzt noch einfach möglich sein dürften)!

    Stichwort: Diffusionsdichtigkeit
     
  9. #9 Thomas B, 20.04.2011
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    Was immer man unter einem "Schwarzanstrich" verstehen kann...? (schwarz gemacht, also ohne Steuer...Du Schlimmer? Von stark pigmentierten Mitbürgern ausgeführt? Oder Teer selber draufgeklastcht?)

    Ich wäre hier vorsichtig! Dies stellt einen Eingriff in die Leistung Deines GU dar. Was nun, wenn Dein "Schwarzanstrich" sich nicht mit dem des GU verträgt. Oder der GU zumindest mal sagt, daß dies so sei.....

    Du riskierst hier evtl. die Gewährleistung auf dieses Bauteil!

    Allerdings: Über 2.000 EUR für ein paar Streifen bit. Dickbeschichtung ist schon mal ein Wort.....

    Thomas
     
  10. PitPan

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    Also ich kenne die Firma von der du dort sprichst und du hast recht man soll erst unterschreiben und dann kommen häppchenweise informationen:winken

    aber ich kann dir helfen also den Preis den du da gezahlt hast ist nicht nur für den Bitumenanstrich sondern auch das du WU Beton bekommen hast und keinen normalen Beton mehr ist es nicht obwohl WU Beton nicht viel mehr kostet als Normaler:biggthumpup:
     
  11. #11 ThomasWest69, 20.04.2011
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    @Julius
    Weil es eben nicht so vereinbart wurde. Auf meine Nachfragen im Verkaufsgespräch hat man uns gesagt, dass eine Abdichtung aller erdberührenden Teile erfolge. Der Keller war da als komplett versenkt geplant. Das wären etwa 100qm Bitumenbeschichtung gewesen und ich habe dann zum Preis von 2420€ unterschrieben.
    Dann wurde das Baugrundgutachten gemacht und in 1,8m Tiefe Grundwasser festgestellt. Da hätte der Keller drin gestanden und man versuchte uns nun das Ganze als Weiße Wanne für etwa 9000€ Mehrpreis zu verkaufen. Wir haben uns dann entschieden den Keller als Hochkeller auszuführen um so das Problem preiswerter zu gestalten und die Zusatzkosten im vertretbaren Rahmen zu halten. Jetzt ist der Keller nur noch 1,3m mit der Bodenplatte unter Erdniveau und der Lastfall wurde auf zeitweise aufstauendes Sickerwasser geändert. Es dürfte jetzt gut möglich sein, dass man jetzt die Abdichtung nicht mehr wie ursprünglich geplant ausführen muss. Ich hätte aber erwartet, das wenn man schon im Nachhinein an einer Leistung spart, sich das auch im Preis niederschlägt. Ich habe aber schon gelernt, dass das im Baugewerbe durchaus anders ist. In anderen Branchen ist das aber Gott sei dank anders. Wenn ich da weniger leisutng bekomme muss ich auch weniger bezahlen.
    Ich habe nichts dagegen, wenn der Bau zur ordnungsgemäßen Ausführung eine Mehrleistung erfordert, da auch preislich nachzulegen, aber ich erwarte es einfach auch von meinem Geschäftspartner, dass er akzeptiert, dass dies auch in die andere Richtung so laufen muss.


    @mls
    Danke für den Tipp. Jetzt weiß ich wenigstens dass sich das Ganze Zebrawanne nennt. Das hat uns ja auch keiner gesagt.
     
  12. #12 Baufuchs, 20.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1. Gebot: Du sollst nicht verallgemeinern!
     
  13. #13 ThomasWest69, 20.04.2011
    ThomasWest69

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    Verallgemeinern sicher nicht, aber statistische Signifikanzen lassen sich nun mal nicht ausblenden.
    Klar gibt es auch die andere Seite, aber wenn diese Fälle immer mehr abnehmen, dann ist was im Argen. Wenn man dann noch unlängst im Fernsehen Berichte (Plusminus) sieht in denen sich ein Baugutachter dahingehend äußert, dass der Pfusch am Bau in den letzten Jahren in Deutschland dramatisch zugenommen, die Zahl der Baumängel im Schnitt inzwischen auf etwa 32 pro Baustelle angewachsen ist und man bei der eigenen Firma auch nur Ärger hat, dann ist wirklich viel Optimismus nötig um der Sache was Gutes abzugewinnen.
     
  14. #14 Baufuchs, 20.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nun machst Du aber ein ganz anderes Faß auf.

    Hier hast du bezgl. Preise/Gutschriften verallgemeinert, da ging es nicht um Pfusch:

     
  15. #15 Thomas B, 21.04.2011
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    Ich hoffe mal, daß das Baugrundgutachten bzw. die daraus resultierende Ausführung des Kellers nicht von dem örtlich festgestellten Grundwasserstand ausging, sondern vom Bemessungswasserstand, der i.d. Regel deutlich höher liegt als der reine Grundwasserspiegel. Dieser nämlich kann durchaus jahreszeitlich bedingt stark schwanken, wenn z.B. viel Regen fällt oder im umgekehrten Beispiel nach einer längeren Trockenperiode.....

    Thomas
     
  16. #16 ThomasWest69, 21.04.2011
    ThomasWest69

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    Ja anhand des Grundwasserstandes und der monatlichen Niederschlagsverteiluns usw. wurde der Bemesungswassserstand bestimmt und dann noch mal etwas Abstand zur Unterkante Bodenplatte hinzugegeben.
     
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Preis für Streifenabdichtung Keller??

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