NRW: Terrasse auf Grenzgarage

Diskutiere NRW: Terrasse auf Grenzgarage im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich habe mich unwissentlich in ein Problem begeben und hoffe, dass Sie einen Rat haben oder mir irgendwie helfen können! Ich lebe in NRW in...

  1. #1 tofa0604, 19.04.2011
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    Ich habe mich unwissentlich in ein Problem begeben und hoffe, dass Sie einen Rat haben oder mir irgendwie helfen können!

    Ich lebe in NRW in der Stadt Herne, Stadtteil Eickel.

    Folgendes Problem hat sich ergeben:

    Ich habe auf meinem Garagendach (ca. 360cm breit, ca. 800cm lang, massiv gemauert mit mind. 16cm dicker Betondecke), welche auf der Grundstücksgrenze an der Garage der Nachbarin steht, eine Terrasse erichtet.

    Als Terrassenbelag habe ich Holzdielen verwendet, zusätzlich habe als Sichtschutz (eigentlich nicht notwendig, da man nicht in den Garten oder auf die eben-erdige Terrasse der Nachbarin einsehen kann) ca. 140cm hohe und ca. 10cm starke Gabione aufgestellt.

    Ich habe nun eine Firma beauftragt, ein Edelstahl-Geländer an der schmalen Seite zur Garageneinfahrt, an der langen Seite zu meinen Mietern in Parterre sowie eine Treppe an der schmalen Garagenseite zum Garten zu installieren.
    Dieses ist nun zu 90% fertig.

    Nun erhielt ich plötzlich Post von der Stadt, Bauordnungsamt, dass ich eine ungenehmigte Terrasse errichtet hätte, und diese unverzüglich rückbauen soll.

    Ich war erstaunt, denn ich hatte meine direkt betroffene Nachbarin gefragt, ob sie etwas gegen diese Nutzung hätte.
    Sie hat mir sogar schriftlich bestätigt, dass sie nichts dagegen hat.
    Meine Nachbarin findet es sogar toll, dass diese unansehnlichen Teerbeläge der Garage verschwunden sind.
    Hätte sie das Geld würde sie das auch machen lassen.


    Kann mir jemand helfen? was kann ich tun?
    Kann man die Nutzung der Dachfläche evt. als Weg über das Garagendach in den Garten ändern?
    Ich bin echt am verzweifeln!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Grenzabstände haben nachbarschützende Belange. Wenn die betroffene Nachbarin einverstanden ist, könnte es möglich sein, etwas zu bewegen.

    Ist nur eine Nachbarin betroffen oder gibt es mehrere Anlieger an der Grenze???

    Wenn ein Betroffener nicht mitspielt, gibts keine Chance.
     
  3. #3 Baufuchs, 19.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Garagen dürfen in NRW als sogenannte "priveligierte Gebäude" nur errichtet werden, wenn diese ausschließlich als Garage genutzt werden.

    Eine Dachterrasse ist also unzulässig. Ebenoswenig ist es zulässig, das Garagendach als Zuwegung zu anderen Grundstücksteilen zu nutzen.

    Ein bloßes schriftliches Einverständnis der Nachbarin nutzt nichts.

    Deine Garage mit Dachterrasse ist nur dann genehmigungsfähig, wenn die Nachbarn an dessen Grenze diese steht eine Baulast eintragen lassen.

    Baulasten werden ist Baulastenverzeichnis eingetragen.

    Frag also beim Bauamt nach, ob dieses eine Baulast akzeptieren würde und frag Deine Nachbarn, ob sie eine solche eintragen lassen würden.

    Ohne Baulast hast Du keine Chance.
     
  4. #4 fmjuchi, 19.04.2011
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    Auch Garagen sind Gebäude und lösen damit Abstandsflächen aus. Lediglich bei den privilegierten Gebäuden ist eine Grenzbebauung zulässig, da hier der Gesetzgeber bereits eine Interessenabwägung vorgenommen hat. Wie der Fuchs bereits erklärt hat, ist eine Garage mit Dachterrasse kein privilegiertes Gebäude.

    Die Eintragung einer Baulast dürfte nicht ganz so einfach sein, da ja die Garage der Nachbarin angebaut ist.

    Eine andere Auffassung vertritt das OVG Rheinland-Pfalz, was dir in NRW nicht weiter helfen wird. Danach sind (vereinfacht) Garage und Dachterrasse getrennt zu beurteilen. Die Garage als privilegiertes Vorhaben ist zulässig. Eine Terrasse ohne Überdachung mit einer licht- und luftundurchlässige Brüstung löst danach keine Abstandsflächen aus.

    Nach der Begründung zum Entwurf der LBauOach seien Freisitze (also auch Terrassen) Anlagen, von denen keine Beeinträchtigungen wie von Gebäuden ausgingen.

    lg fm
     
  5. #5 Baufuchs, 19.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für NRW nur dann richtig, wenn die Terrasse nicht auf einem aufgeschütteten Geländebereich mit H über Ursprungsgelände + 1,00m angeordnet ist.

    Liegt die Terrasse 1m über Gelände, so ist es eine "bauliche Anlage die zum Betreten von Menschen gedacht ist" und löst damit gem. § 6 BauONW Abstandsfläche aus.

    Wirkungen wie von gebäuden müssen in NRW nicht von der Terrasse ausgehen, es reicht die Beeinträchtigung des/der Nachbarn durch den erhöhten Sitz über deren tieferliegendem Grundstück.
     
  6. #6 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Und was passiert wenn das Geländer um 1,60 m von der Grenze zurückgesetzt wird
    u. die Terrasse dann nur noch eine breite von 2,00 m hätte?

    Grüße
     
  7. #7 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Möglicherweise ist die Benutzung des Garagendach als Terrasse insgesamt unzulässig
    u. nicht genehmigungsfähig.
    Dann kann die Behörde einen Rückbau verfügen u. gegebenen Fall ein Bußgeldbescheid
    erlassen.

    Wenn aber eine Genehmigung des Vorhabens grundsäzlich u. auf Antrag erteilt
    werden kann. ( Wie auch immer Änderung ) ?
    Handelt es sich beim bauen ohne Bauantrag u. Genehmigung nur um eine
    Ordnungswidrigkeit bei der ein Bauantrag nachgereicht werden kann / muß.

    Ich würde mich auf jeden Fall mit den zuständigen Sachbearbeiter des Bauamt /
    Kreisbauamt unverzüglich u. persönlich in Verbindung setzen um zu erfragen, ob
    u. wie der Mangel gegebenen Fall zu heilen ist.

    Dies ist keine Rechtsberatung sondern eine persönliche Erfahrung.

    Grüße
     
  8. #8 tofa0604, 19.04.2011
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    Der betroffene Nachbar ist komplett einverstanden und versteht selbst das Bauamt nicht!
    Die Garage liegt ca. 10m von der Straße entfernt und ist so auch nicht gut einsehbar!

    Das Grundstück meines Nachbarn kann ich auch fast garnicht einsehen,
    da sein Haus etwas tiefer steht als meins... daher sind die Abstandsflächen auch nicht einhaltbar!

    Könnte man denn die Dachfläche so begrünen, dass nur ein Weg runter in den Garten führt?

    man ich bin echt fertig und kann seit Tagen nicht schlafen!
    Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben!! :C
     
  9. #9 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Sie sollten mit Ihrem Nachbarn u. dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauamt
    einen Termin vereinbaren, wenn es eine Möglichkeit gibt dann erfahren Sie es dort
    verbindlich.

    Viel Glück
     
  10. #10 Baufuchs, 19.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibt es ja: Eintragung einer Baulast. Geht Baulast nicht, darf das Bauamt nicht genehmigen.

    Im Klartext:

    Nutzt Du das Flachdach der Garage zu etwas anderem, als dass es verhindert, dass es in deine Garage reinregnet :28:, dann darf die Garage nicht auf der Grenze stehen, sondern muss min. 3m Abstand zur Grenze einhalten.

    Dein Nachbar muss das Bauamt auch gar nicht verstehen, er muss nur eine Baulast unterschreiben, mit der er eine 3m breite Abstandsflächenbaulast auf sein Grundstück übernimmt.

    Ob in Deinem Fall Baulast möglich ja/nein erfährst Du beim Bauamt.


    PS:
    Klar kannst Du die Dachfläche begrünen. Nur drüber laufen und darauf sitzen darfst Du nicht.:deal
     
  11. Julius

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    Wenn Du so ein Sensibelchen bist, warum hast Du dann einen derart krassen Schwarzbau riskiert?
     
  12. #12 Baufuchs, 19.04.2011
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    Na Julius!

    Die Garage selbst ist ja kein Schwarzbau. Die darf ja an der Stelle stehen.

    Nur eben eine Terasse darf nicht oben drauf...:winken

    PS:
    Normalerweise fällt Bauämtern sowas gar nicht/sehr spät auf.

    Meist erst dann, wenn einer der lieben Nachbarn da mal anruft.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2011
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    Ausserdem sind viele LBOs in der Beziehung vorsichtig gesagt irritierend.

    Ein Balkon darf in die Abstandsfläche reinragen, eine gleichgrosse und in gleicher Höhe angelegte Dachterrasse einer Garage nicht.
    :mauer :mauer

    Und das soll ein Baurechtslaie begreifen, wenn sich selbst Bauämtler vors Hirn schlagen.
     
  14. Julius

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    Die Garage war ja auch schon länger und unbeanstandet da.
    Der Schwarzbau ist (wie die Abrißverfügung) nur auf die Terrasse bezogen - aber das reicht ja.

    Und wenn die Lage unklar ist - umso mehr Grund, das vorher vom Fachmann klären zu lassen!
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2011
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    Dazu muss Dir aber erstmal klar sein, dass die Lage unklar sein könnte - klar Unwissenheit......

    Gestern zufällig gesehen:
    Autofahrerin nimmt Bus die Vorfahrt, Bus muss bremsen, Insassin fällt und verletzt sich leicht. Autofahrerin hält und sieht das der Bus weiterfährt/abbiegt. Geht daher davon aus, es sei nichts passiert.
    Busfahrer erfährt vom Sturz, muss Polizei rufen und die ermittelt wg Fahrerflucht.

    Darauf muss man erstmal kommen!!!
     
  16. #16 passivbauer, 19.04.2011
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    Ich bin davon überzeugt, dass kein Bauwerk allen Regeln und Geboten die es in Deutschland gibt wirklich entsprechen kann. Erfahrungsgemäß erschliessen sich allen Beteiligten erst bestimmte Sachverhalte (auf die Sie selber nie gekommen wären) wenn man versucht es umfassend darzustellen. Ausgehend von diesem Zusammenhang ist es oftmals besser diese umfassende Darstellung zu unterlassen und lieber erst zu reagieren wenn notwendig.

    Dies trifft i. A. auf alle Lebensbereiche zu ;)
     
  17. #17 tofa0604, 19.04.2011
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    Sensibel bin ich nun wirklich nicht...nur wenn man davor steht fast 14.000,- in den Sand gesetzt zu haben....naja da wird wohl jedem etwas anders!

    Ich habe mir vor der Errichtung keine Gedanken gemacht, da ich bereits ähnliche Situationen gesehen habe! ich habe bevor ich die Terrasse angelegt habe, mit meiner Nachbarin darüber gesprochen...sie hat wie gesagt nichts dagegen!

    Naja wahrscheinlich hat ein Nachbar (der damals um meine Haushälfte ebenfalls geworben hat) und 82Jahre alt ist, das Bauamt informiert.

    deswegen suche ich nun nach einem rettenden Strohhalm,
    sodass ich dass Geld nicht zum Fenster herausgeworfen habe!
     
  18. #18 Wieland, 19.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Das ist eine sehr, sehr, Philosophische Darstellung / Auffassung,
    reagieren wenn notwendig, da bin ich deiner Meinung.

    Das gleiche gilt Sinngemäß auch für agieren !

    Grüße
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2011
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    Den wirst Du nur zusammen mit dem Amt finden, so da überhaupt einer rumschwimmt.
    Am besten noch zusammen mit einem Bauvorlageberechtigten, der ggf. sowieso gebraucht wird, um den Strohhalm formgerecht einzuwickeln.
     
  20. #20 tofa0604, 19.04.2011
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    Bauvorlageberechtigter?
    ist damit ein Architekt gemeint?
     
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