Baustromkasten - Gesetzeslage - Nachbarn

Diskutiere Baustromkasten - Gesetzeslage - Nachbarn im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo und Guten Morgen zusammen, wir starten nächste Woche unseren Bau und ich schreibe hier heute das erste mal. Gestern Abend wollten wir...

  1. #1 tasha84, 20.04.2011
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    Hallo und Guten Morgen zusammen,

    wir starten nächste Woche unseren Bau und ich schreibe hier heute das erste mal. Gestern Abend wollten wir den Baustromkasten aufstellen und das Kabel ziehen, damit morgen der Energieversorger den Zähler einsetzen kann. Die Nachbarn weigern sich, den Kasten vor ihrem Grundstück (also an der Einfahrt) zu Dulden und wir sollen den Kasten woanders aufstellen (woanders an den Strom gehen) das wäre aber erheblicher Mehraufwand.

    Hier muss es doch irgendetwas an Gesetzesgrundlagen geben? Das ein Kabel nicht einfach so auf dem Boden rumliegen darf ist ja ebenfalls kalr geregelt. Wie sieht es bei einem Baustromkasten aus? Können die Nachbarn (zudem noch Mieter des Hauses und nicht Eigentümer) wirklich das Aufstellen auf dem Bürgersteig vor ihrer Einfahrt (natürlich nicht mitten in der Einfahrt) verweigern? Wir haben gestern erstmal das Kabel wieder mitgenommen und den Kasten halb auf unserem Grundstück stehen...
     
  2. #2 Wieland, 20.04.2011
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    Hammerschlag u. Leiterrecht:hammer:
     
  3. fuchsi

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    Ich kann mir die örtliche Situation nur schwer vorstellen?
    Was heisst auf dem Bürgersteig vor (neben) Ihrer Zufahrt?
    Kannst Du eventuell eine Skizze machen?

    Allerdings : viel Spass in Zukunft, wenn die Nachbarn bereits wegen sowas herummosern.
     
  4. Ropi

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    Wie waers denn andersrum?

    Die Begeisterung waere wahrscheinlich sehr gering, wenn jemand Euch einen Baustromkasten in die Einfahrt (ebenfalls nicht mittig) stellt. Wo steht denn nun der Kastern genau? Vor der Einfahrt der Nachbarn (wo auch immer) oder bei Euch? Bei solchen Aktionen _vorher_ fragen. Das vermeidet viel Aerger.

    Von mir gaebe es fuer so eine Aktion auch die rote Karte.
    Gruss,
    Ropi
     
  5. Julius

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    Ich kann die Situation noch nicht nachvollziehen:
    Geht es da um einen reinen Zählerkasten (und auf Eurem Grundstück folgt dann der eigentliche Baustromverteilerkasten) oder ist das ein kombinierter?
    Wo genau sitzt der Speisepunkt?

    Warum ist es nicht möglich, den Kasten (wenn es ein reiner Zählerkasten ist) zwar vor dem nachbarlichen Grunstück, aber eben so aufzustellen, daß er nicht die dortige Ausfahrt tangiert?
    Dann wäre das nachbarliche Grundstück nicht beeinträchtigt und die Nachbarn hätten nichts mitzureden.

    Ist es hingegen ein Kombikasten, hat der aber sowieso nichts auf öffentlichem Grund verloren. Stattdessen wird ein solcher direkt auf der Baustelle gebraucht. Evtl. Leitung zu kurz?

    Wer ist überhaupt "wir" in diesem Zusammenhang (üblicherweise wird ein Baustromverteiler von Eli oder Rohbauer gestellt)?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2011
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    Bei Ibäi günstig mit X m Kabel geschossen - und nu reichts nicht bis aufs Grundstück
     
  7. #7 tasha84, 20.04.2011
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    Hallo zusammen,

    danke für die schnellen Antworten. Eine Skizze an ich grad auf die schnelle nicht einbringen, versuche es zu beschreiben.

    Grundstück ist eine Baulücke. Der nächste Anschlusskasten Strom ist 50 meter weiter die Straße hoch. Zwischen dem Grundstück und diesem Anschlusskasten liegen 3 Häuser. Geplant war also, das Kabel ab dem Anschlusskasten zu ziehen und den Baustromkasten dann Grundstücksnah aufzustellen.

    Erst sollte mit einem verteilerkasten gearbeitet werden, da der Energieversorger eiegntlich nur 30 Meter legt und dann einen Verteilerkasten dazwischen haben möchte. Wir sind aber dann hingegangen und haben vom Elektriker 50 Meter bekommen und es soll auch so gehen. Das Kabel wurde ordnungsgemäß auf dem Bürgersteig an der Seite entlang gelegt (zu den Nachbarmauern entlang damit keine Stolpergefahr da ist) und der Baustromkasten sollte nun zwischen zwei Einfahrten (Doppelhaus) aufgestellt werden. Eigentlich steht er dort nicht im Weg. Ein-Ausfahrt ist an dieser Straße eh doof, der Kasten hätte es nicht wirklich weiter beeinträchtigt.

    Das ist selbst auch was dagegen hätte ist selbstverständlich. Wer will schon für einen fremden Bau monatelang einen weißen Kasten vor seinem grundstück stehen haben.

    Aber mir geht es um das gesetzliche. Bzgl. vorher fragen: Wir haben alle 3 Eigentümer gestern erst gefragt (dürfen wir? und erläutert!). Nachdem der eine dann sagte, seine Frau könne dann nicht mehr ausparken wegen Beeinträchtigung Sichtfeld haben sich die anderen beiden angeschlossen...

    Etwas klarer?
     
  8. #8 tasha84, 20.04.2011
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    Sorry - bevor man hier mutmaßt - einfach mal nachfragen. Nicht der Fall! Die fehlenden 10 Meter holen wir heute noch ab, waren gestern zu wenig ausgehändigt worden. Trotzdem muss der Baustromkasten bei den Nachbarn stehen. Platzmangel.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2011
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    Der Platz auf Eurem Grundstück ist Euer Problem.

    Wenn Ihr an drei Grundstücken vorbei müsst, dann doch sicher auch an deren Zugängen und Aus-/Einfahrten.
    Wer sichert dort gegen Stolpergefahr?
    Wer sichert die einzelnen losen Kabel von dem Kasten bis auf Euer Grundstück an der Einfahrt vorbei?

    Gibt es eine Genehmigung von der Gemeinde/Stadt für die Nutzung des Gehwegs als Kabelweg und Stellplatz des Kastens?? Ich meine - Gehweg ist je kein juristisches Niemandsland.
     
  10. fuchsi

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    Nun ja. Kabel am Gehweg entlang dirket an der Hausmauer kann ich mir nicht vorstellen, dass dies so erlaubt ist.

    Ausserdem, wenn der Verteiler zwischen 2 Ausfahrten steht, müssen die dann mittels Kabelbrücke über Dein verlegtes Kabel drüberfahren?
     
  11. #11 Wieland, 20.04.2011
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    Wieland Gast

    Die Kabel dürfen ohne Zugelassene Abdeckungen nicht befahren werden.
    Die in Anspruchnahme öffentlichen Raumes ist Anzeige u. Genehmigungspflichtig,
    im Schadenfall könnte/wird es ohne Genehmigung zu Schwirigkeiten mit den
    Versicherern (o. Ordnungsämtern ) führen.

    Grüße
     
  12. #12 tasha84, 20.04.2011
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    ich habe gerade nochmal mit dem Elektriker Rücksprache gehalten, eine Gesetzesgrundlage gibt es wohl nicht, außer, das an Ein- und Ausfahrten eben mit Schwellen zu arbeiten ist (war uns ja bekannt) und er diese Problematik zu gut kennt. Morgens einen Kasten aufstellen und Abends wieder umsetzen weil jemand anderes wieder meckert.

    Es gibt auch keine Genehmigungen, die erteilt werden für Kabelverlegungen auf dem Bürgersteig. Der eine Beitrag hier eben hatte mich doch sehr verwirrt.

    Stand laut Elektriker: Nochmal mit Nachbarn reden, Kabel entlang verlegen und an den Ein-Ausfahrten sichern. Da dort eine Erhöhung ist, kann das Kabel gut in der Nische reingedrückt werden und ist daher noch nicht mal bemerkbar beim Ein- und Ausfahren (schlecht bildlich beschreibbar)

    Trotzdem hätte ich mir gewünscht, hier gibt es irgendwas, was ich den Eigentümern/Mietern der anderen 3 Häusern mitgeben kann. Man will ja eben nicht noch vor Baubeginn Stress haben. :yikes

    P.S. Baustromkasten muss laut Bauvertrag unsererseits gestellt werden. Daher das ganze tohuwabohu.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Tatsache, dass der Eli noch nie eine beantragt hat, heisst nicht, dass es keines Antrags bedarf.
    Natürlich wird es immer mal wieder "einfach so" gemacht.
    Wenn aber die Wände halb stehen, z.B. ein Kran aufgebaut ist (also keiner mehr schachten kann) und dann das Amt den Kasten abbauen lässt - dann habt Ihr richtig Probleme!!!

    Wir machen es hier eigentlich immer so, dass der Hausanschluß in der Strasse hergestellt wird und in einem Klemmkasten auf dem Grundstück endet.
    Daran den Baustrom und gut ist.

    Je nach Versorger ist das Kabel dann entweder schon so lang, dass nachher bis zum Kasten IM Haus langt oder es wird dort nochmal gemufft.

    Kein Ärger mit den Nachbarn, kein Haftungsrisiko, keine Probleme mit Behörden, ....
     
  14. Julius

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    Es ist NICHT glaubhaft, daß der Baustromkasten nicht auf Eurem Grundstück stehen können soll.
    Es geht hier ja nicht nur um dessen (eine) Zuleitung, sondern auch um die nötige Erdung (willst Du Euren Erdspieß bei den freundlichen Nachbarn in den Vorgarten schlagen oder dafür den Gehweg aufreißen???) und vor allem um die Endstromkreisleitungen (sprich: die diversen dünneren und dickeren Strippen, welche aus dem Baustromverteiler dann zum Baugeschehen laufen müssen - die lägen dann alle vor der zweiten nachbarlichen Einfahrt...)!

    Ich sehe daher zwei Möglichkeiten:
    Zuleitung über den Gehweg (selbstverständlich MIT förmlicher Sondernutzungserlaubnis! Die ist auch das gewünschte Papier, welches man den Nachbarn unter die Nase halten kann), aber dort entweder nur einen Zählerkasten oder gar keinen Kasten.

    Oder Methode Dühlmeyer. Die kann man noch kostensparend steigern, indem man sich gleich eine Hausanschlußsäule auf das Grundstück setzen läßt. Die kann dann hinterher auch zur dauerhaften Speisung des Hauses genutzt werden.

    Den eigentlichen Baustromverteiler dann in jedem Fall auf Eurem Grundstück!
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2011
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    Gibts hier nicht - daher bei uns nicht möglich.
     
  16. Julius

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    Aber vielleicht in Köln?

    Das ist ja leider wieder die unseelige deutsche Kleinstaaterei.
    Manche VNB mögen die gar nicht, andere hätten am liebsten nur noch solche Hausanschlüsse (vor allem, weil man dann säumigen Zahlern im EFH problemlos den Strom abdrehen kann, ohne mühsam ins Haus zu müssen).
     
  17. #17 tasha84, 20.04.2011
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    vielleicht verwechsle ich hier etwas? Wir reden von einem einzigen Kabel,welches auf dem Bürgersteig entlang läuft. Ich Laie. ?!

    Laut Energieversorger wird es nun wie folgt geregelt: Baustromkasten wird neben Anschlusskasten 50 Meter weiter die Straße hoch gestellt. Hinter den Grunfstücken ist Wiese. Man wird die Leitung dann hinter den Häusern/Grundstücken entlang legen bis zur Hinterseite unseres Grundstücks. So kann keiner meckern.

    Hm.

    Der Hausanschluss wird erst später gemacht lt. Hausbauer.. wir mussten also einen Baustromzähler besorgen..
     
  18. #18 Baufuchs, 20.04.2011
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    Baufuchs Gast

    Doch. Der Eigentümer der Wiese.
     
  19. #19 tasha84, 20.04.2011
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    stimmt ;)
     
  20. Dingo

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    Mir ist unverständlich, warum der Versorger nicht jetzt den Stromanschluß fertigstellt und an der Übergabestelle Strasse/Grundstück zunächst der Baustromkasten angeklemmt wird. Dies ist für alle Beteiligten die einfachste und sicherste Lösung sowie zugleich für den Bauherren mit wenig Nachbarschafts-/Zustimmungs-Ärger verbunden. Immerhin handelt es sich hier um eine Baustelle, die mehrere Monate mit diesem Provisorium leben muß und viele andere Unbeteiligte mit einbindet .
     
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