BayBo Giebelfläche

Diskutiere BayBo Giebelfläche im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, in der BayBo heisst es in Art. 6, Abs. 9 wie folgt: ... bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus...

  1. #1 knutertl, 20.04.2011
    knutertl

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    Hallo Forum,

    in der BayBo heisst es in Art. 6, Abs. 9 wie folgt:

    ... bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m; abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt.

    Frage: Bleibt hier die Höher von Giebelflächen bei allen in diesem Art. genannten Gebäuden unberücksichtigt oder nur die, die bei einer Gründstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus gehen (Gebäude bis 5m und 50m³) ?

    Viele Grüße
    Knutertl
     
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