Grundriß im DG nicht eigehalten...

Diskutiere Grundriß im DG nicht eigehalten... im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, bei uns setht die wochen die abnhame des hauses an.... so nun haben wir festgestellt erst nach dem messen (beide nicht sooo stark in...

  1. domik

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    Guten Tag, bei uns setht die wochen die abnhame des hauses an....
    so nun haben wir festgestellt erst nach dem messen (beide nicht sooo stark in räumlichem vorstellungvermögen) dass im dg die wand vom bad um 80 cm auf ganzer breitevon 3m reingerückt worden ist, also das bad um 2,4m² kleiner gemachtworden ist... und der flur der ja schon eh als "wohnflur" groß geplant war nun nooooch größer ist... dann 2 zimmer die unterschiedlich groß werden sollten gleich groß wurden... jetzt ist aber das bad schon gefliest und 2 zimmer fertig gestrichen worden.... lust auf noch längere baustelle die ja eh schon bei 11 monaten liegt hat keiner von uns sprich würde die mängel so akzeptieren, aber sehe nicht ein 100% zu bezahlen...wie nun verfahren?
     
  2. Julius

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    Entweder ist die Abweichung nicht akzeptabel - dann läßt man es ändern!

    Oder es ist akzeptabel - wo soll dann der Schaden liegen?
    (gibts nen läppischen Fuffi oder so...)


    Ich würde es ändern lassen.
     
  3. #3 Thomas B, 20.04.2011
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    Gibt es denn Gründe für diese Abweichung, die der GU anführt (technisch, baurechtlich)?
    Es ist eher ungewöhnlich, daß ein GU solche Änderungen absichtlich, um Euch zu schaden, ausführen läßt, da er ja weiß, daß ihm Ungemach droht.

    Was sagt denn der GU zu der Abweichung?????

    Thomas
     
  4. #4 ecobauer, 20.04.2011
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    Mich würde vielmehr interessieren, was der Statiker dazu sagt, dass die Decke jetzt ganz anders belastet ist, als dies geplant - und wahrscheinlich auch ausgeführt wurde.
     
  5. domik

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    also wenn du im ein autohaus einen mercedes e-klasse bestellst und ein c-klasse geliefert wird ists in ordnung? es läuft ja..?!?

    zum einen liegt der schaden dadrin das ich nun auf den kosten von badmöbeln(3000€) sitzen bleibe... und die passen da nicht mehr hin.... ooooder ich stell die waschmaschine und den trockner im flur auf.... auch super lösung....
    ändern lassen würde heißen noch länger bei schwiegermutter in 2 zi-whg mit 5 personen 2 davon kinder (2jahre und 2 monate!!!) halte ich jetzt schon für unzumutbar....
     
  6. domik

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    GU sagt er müsse dazu nochmal die pläne prüfen.... bis dahin hatte er es noch nicht mal "bemerkt"...

    von statik her würde ich sagen kein problem da drunter eine tragende wand verläuft... p.s. mit 80 cm größer wäre auch tragende wand druner...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2011
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    C zu E Klasse triffts ja nun wahrlich nicht. Eher schon, dass statt des Side-Assistent ein Tempomat verbaut wurde.

    Juristisch sieht es so aus, dass Ihr Anspruch auf den Ersatz des Schadens habt.
    Lassen sich die Badmöbel nicht unterbringen, so habt Ihr Anspruch auf die Differenz zwischen dem, was Ihr bezahlt habt und dem, was z.B. bei Ibäh dafür bekommt.
    Einen Ausgleich für die gegeneinander verschobenen Flächen habt Ihr wohl kaum, da sich ja an der Gesamtfläche nichts geändert hat.

    Natürlich könnt Ihr auf der Erfüllung des Vertrages bestehen, so weit die "alte" Planung Vertragsbestandteil war!
    Und soweit das statisch möglich ist.
    Solltet Ihr auf der Änderung der Wände bestehen, könnte Euch auch noch eine Ersatzunterkunft zustehen.

    Das alles sollte aber mit einem Baujuristen an Hand der Vertragsunterlagen besprochen werden!
     
  8. sobdog

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    Es wurde doch sicherlich im Vertrag eine Entschädigung für Bauzeitverlängerung vereinbart?!
     
  9. #9 Thomas B, 21.04.2011
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    In der Summe der m2 hast Du sicher Recht, Ralf, aber neben der reinen m2 ist natürlich die tatsächliche Nutzbarkeit der Räume von entscheidender bedeutung. Ich übertreibe mal ein wenig: geplant Flur 8 m2, Bad 10 m2. GU macht eigenmächtig Änderung: nun Flur 16 m2, Bad 2 m2. Folge: Die Gesamtfläche blieb unverändert, die Nutzung des Bades ist nun aber nicht mehr möglich.

    Dies scheint in diesem Falle nicht unähnlich zu sein: Das bad ist nach darstellung des TE 2,4 m2 kleiner. bei einem Wohnraum mit 40 m2 mag dies nebensächlich sein, bei einem Bad mit vielleicht 8-10 m2 ist dies eine signifikante Verschlechterung des Nutzwertes.

    ich würde erstmal dem GU die Gelegenheit geben die Änderung zu klären und zu erklären und ihn bei dieser Gelegenheit auch auffordern einen Vorschlag zur Schadensbehebung zu machen. Ein Nachlaß in Höhe X bringt nichts, da das Bad dann immernoch nur beschränkt nutzbar ist. ich würde hier in der Tat die vollständige Behebung des Mangels einfordern.

    Thomas
     
  10. #10 Thomas B, 21.04.2011
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    Ist ein zu kleines Bad eher zumutbar???? Und das nicht nur für 2 Jahre und 2 Monate, sondern bis ultimo?!

    So eine "Änderung" dauert sicher ein paar Tage, kann aber ggfg. sogar durchgeführt werden wenn Ihr bereits dort wohnt...natürlich mit Einschränkungen an die Wohn- bzw. Lebensqualität. So etwas dauert aber auch nicht ewig......

    Thomas
     
  11. Julius

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    Wenn es zu arg wäre, müßt Ihr eben solange ins Hotel ausweichen.
    Ob der Verursacher Euch das bezahlen muß, hängt von den vertraglichen und tatsächlichen Umständen ab.
    Das zu klären, ist eine Aufgabe für Euren Anwalt.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2011
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    @ Thomas - ich bin natürlich davon ausgegangen, dass die Badnutzung weiterhin problemlos möglich ist. Es geht ja "nur" um Badmöbel.

    Badmöbel heisst für mich z.B. Waschtisch passt, aber der breite Unterschrank und der Hochschrank daneben nicht mehr.
    Das ist sicher unschön, aber deswegen funzt ein Bad weiter.
    Ist dann keine Fläche für Unterschrank + Hochschrank Vertragsbestandteil gewesen, dann glaube ich nicht, dass irgendein Richter dafür auch nur einen Zehner ausurteilt.
     
  13. Julius

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    Genau deswegen ist ja das Verlangen der nachträglichen Herstellung des vertragsgemäßen Zustands die ME einzig sinnvolle Vorgehensweise.

    Aber was willste machen, das Gig-Volk liebt eben die Minderung genauso wie den Rabatt...
     
  14. #14 charlie2, 21.04.2011
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    Lasst es ändern. Ihr müsst ein Leben lang damit leben und werdet euch jeden Tag darüber ärgern. Da sind 8 Wochen bei Omi das geringere Übel.
     
  15. #15 Steven82, 22.04.2011
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    Hi,
    sind die Grundrispläne Vertragsbestandteil?
    Wenn ja, ich persönlich würde auf einer änderung bestehen.
    Man macht sich ja schon ein paar gedanken in der planung wie was aussehen soll und wenn der ganze Grundris nicht past dann hat der Gü ein problem.
    Für die paar € die es Nachlass gibt, sich ein Lebenlang Ärgern würde ich nicht machen.
    Ändern lassen und nichts anderes.Wenn der GÜ sich Stur stellt ab zum Anwalt für Baurecht....
    Das ist meine persönliche Meinung.
     
  16. Monti

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    Hoffentlich habt ihr keine FBH. Wie wurden denn die Wände erstellt? Trockenbau?

    Frage an die Profis hier: Müßte da der Estrich nicht auch teilweise verändert/herausgerissen werden, so dass das nicht mal so eben gemacht ist?
     
  17. Julius

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    Kann schon sein, daß das einigermaßen aufwendig wird.
    Ist aber egal!
    Hätte der AN sich eben an den Vertrag halten sollen...
    Man legt doch die Raumaufteilung nicht aus Spaß an der Freud´ fest.
     
  18. #18 HolzhausWolli, 23.04.2011
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    Baustatus: Längst fertig
    Wurde das durch Eigenleistung gemacht oder auch im Rahmen des GU-Auftrages?

    Grundsätzlich aber -und das ist auch nur meine Meinung- würde ich gar nicht erst über einen Nachlaß diskutieren, sondern die beauftragte Ausführung einfordern.

    Im Übrigen sehe ich im zeitlichen Umfang dieser Revisionsarbeiten noch nicht mal eine aufschiebende Wirkung, sofern ein Endfertigstellungstermin vereinbart war.

    Wir lernen hier seit Jahr und Tag, daß das und nur DAS Vereinbarte Dreh- und Angelpunkt jedweder Bauleistung ist und bei nachträglichen Änderungen, die bauherrenseitig GEWÜNSCHT sind, der AN in eine komfortable Kalkulationssituation versetzt wird, wenn er überhaupt das Goodwill zur Durchführung aufbringt.

    Dies scheint mir ein klassisches Beispiel für das Gegenteil zu sein, nämlich die Pflichteinhaltung des GU´s. Die kann er sich nicht einfach zurückkaufen.

    Es sei denn, ihr stimmt zu. Und solche Bauherren muß man bei diesen Reklamationen erst einmal finden.
     
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Grundriß im DG nicht eigehalten...

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