Sockel übergang zum Haus

Diskutiere Sockel übergang zum Haus im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, an unserem Haus (Holzständerbauweise auf einem Betonfertigkeller) an der "Verbindung" zwischen Beton-Keller und Holzhaus ist so eine...

  1. #1 MS78FTL, 21.04.2011
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    Hallo,

    an unserem Haus (Holzständerbauweise auf einem Betonfertigkeller)
    an der "Verbindung" zwischen Beton-Keller und Holzhaus ist so eine Fase an den Beton-Fertig-Teilen dadurch sieht man den Holzbalken.

    [​IMG]


    Nun wollen wir den Sockel streichen, aber zuvor hätte ich das gern "zu".
    Was verwendet man dazu, muss das eine elastische Verbindung sein? oder muss das offen bleiben ?

    LG,
    Michael
     
  2. #2 evilthommy, 21.04.2011
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    hat dein keller keine dämmung? wenn ja und sie nur nicht bis oberkante beton geht kannst du eine perimeterplatte kleben und damit ist diene kante auch zu.
    ich hoffe hundertwasser sagt nich das ist quatsch^^
     
  3. #3 MS78FTL, 22.04.2011
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    Hallo,

    die Dämmung geht nur bis ca. Erdoberkante, an einigen stellen auch ziemlich bis hoch nur ist sie im oberen Bereich nicht geklebt und wird nur durch das Erdreich hingedrückt, somit zum Verputzen nicht unbedingt geeignet.

    An sich sieht die Betonwand vom Keller ziemlich OK aus das ich sie nur mit Sockelfarbe gestrichen hätte.

    Die Fase ist eigendlich nur sichtbar wenn man auf alle viere geht ;) also rein optisch müsste es auch nicht zugemacht werden, nur dachte ich mir dass es zum schutz des Holzes vielleicht besser wäre.
    Unser Gartenbauer meinte was von "Sockelspachtel", aber das einzige was ich in der Richtung im Baumarkt gefunden habe hat eine ziemlich grobe Körnung (1mm) und ist für eine Fase von ca 1cm x 1cm nicht gerade geeignet. Oder täusche ich mich da, gibts da was feineres ala Knauf Uniflott?

    Gruß,
    Micha.
     
  4. #4 Wieland, 22.04.2011
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    Wieland Gast

    Die Fase kann im Prinzip nur mit Glasfaserferstärktem Betonkosmetikmörtel
    beigeflikt werden. Auf keinen Fall Uniflott / Gips.

    Warum wird der Sockel / Kellerhals nicht volständig gedämmt und fachgerecht
    überarbeitet / Sockelputz ?
    Der Berreich ist auf jeden Fall Spritzwasser gfährdet.

    Grüße
     
  5. #5 alex2008, 22.04.2011
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    Eigentlich sollte sich die Beantwortung deiner Frage aus den entsprechenden Plänen ergeben.
    Und die Pläne machte Wer? Da fragst mal nach oder hast Du die entsprechende Planungsphase nicht beauftragt und bezahlt?
     
  6. #6 Bauherr0910, 22.04.2011
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  7. Eric

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    Funktion geht bekanntlich vor Optik.

    Wenn ich alles richtig verstanden habe fehlt die Bauwerksabdichtung im Sockelbereich = vom Keller kommend bis mindestens 30 cm über geplante Geländeoberkante. Holzbalken ist zur Zeit sichtbar; also keine Abdichtung vorhanden.

    Insofern: Mach Dir keine Gedanken über so banale Dinge wie Optik. In ein paar Jahren siehst Du den Holzbalken beim Bücken eh nicht mehr. Dann ist er weggefault und das Haus kurz danach eingestürzt.
     
  8. #8 MS78FTL, 23.04.2011
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    Hallo,

    wir haben das Objekt so gekauft, Pläne oder ähnliches haben wir im Moment nicht, müsste man ggf. irgendwo erfragen?

    Ob und wie weit der Keller gedämmt ist wissen wir nicht, das einzige was wir wissen und sehen ist das eine 8cm Styroporplatte mit einseitigem Flies in erdoberkannten Niveau ist.

    Wie / mit was sollte das richtig abgedichtet werden?
     
  9. Eric

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    Dann hast Du ja wohl Gewährleistungsansprüche gegen den ausführenden Unternehmer. Die nach DIN 18 195 fehlende und damit mangelhafte Bauwerksabdichtung im Sockelbereich bis mindestens 30 cm über geplantes Außengelände = mindestens 15 cm über fertiges Außengelände ist gegenüber dem Unternehmer zu rügen und dieser unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern.
     
  10. #10 MS78FTL, 23.04.2011
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    Nein, glaube ich nicht -> Zwangsversteigerung
     
  11. Julius

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    Dann ab zum Bauamt und dort nach den Bauplänen fragen!
     
  12. mls

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    die aktuelle situation ist also eher traurig, ausführung der abdichtung/wärmedämmung
    nicht nur subotpimal, sondern murks, zusätzlich zu anforderungen aus
    18195 kommen noch fachregeln aus dem bereich holzbau (die kaum
    jemand zu kennen scheint)

    ich habe selten baupläne gesehen, die diese probleme gelöst hätten; wie
    der sockelbereich im plan dargestellt ist, wird wohl bei einem objekt aus
    (zwangs-)versteigerung (?) ziemlich wurscht sein - die realität entscheidet,
    ob und was nachgebeesert werden muss.
    ob gegen den hersteller ansprüche bestehen, wäre zu prüfen.
     
  13. Julius

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    Aber der Plan könnte helfen, den Hersteller zu identifizieren (falls nicht sowieso bekannt).
    Außerdem sollte man den (unabhängig von der Frage des Sockels) als Eigentümer sowieso im eigenen Bestand zu halten trachten!
     
  14. #14 MS78FTL, 23.04.2011
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    So weit wir wissen, können wir nirgendwo ansprüche geltend machen.

    Soll übrigens ein Hanse-Haus sein.

    Am Dienstag werde ich gleich mal zum Bauamt gehen, wegen der Pläne.

    Unabhängig von den Plänen, wie sähe denn nun eine Fachgerechte Fertigstellung aus?
     
  15. Julius

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    Das erarbeitet Dir (kostenpflichtig, aber mit Sicherheit lohnend) ein fachkompetenter Planer.
    Nach Feststellung der genauen Ist-Situation und Festlegung der Anforderungen.

    Man kann ja auch beim Haushersteller fragen, wie die das lösen wollten (was dann aber leider nicht zwingend richtig sein muß...).
     
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