Unternehmer reagiert nicht-was nun?

Diskutiere Unternehmer reagiert nicht-was nun? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen, wir haben unserem Rohbauer eine Mängelliste zugeschickt. Es wurde von der Schlussrechnung eine Summe zurückbehalten, weil...

  1. #1 traut79, 23.04.2011
    traut79

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    Guten Abend zusammen,

    wir haben unserem Rohbauer eine Mängelliste zugeschickt. Es wurde von der Schlussrechnung eine Summe zurückbehalten, weil einige Arbeiten nicht ausgeführt bzw. Mängel vorhanden sind. Ihm wurde eine Frist zur Erledigung bzw. Beseitigung gesetzt. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass wenn die Arbeiten bis zu diesem Termin nicht erledigt werden, eine andere Fachfirma beauftragt wird. Der Unternehmer scheint nicht zu reagieren. Wir wollen natürlich mit unserem Neubau weiterkommen. Nun wollen wir eine andere Firma beauftragen. Wie sichere ich mich am Besten ab? Wir haben natürlich Angst, dass wir die Mängelbeseitigung bzw. die Restarbeiten von einer anderen Firma erledigen lassen oder der Rohbauer dann in 2 Jahren kommt, wenn alles erledigt ist und sein Geld will...

    Danke euch.
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Auf der sicheren Seite ist meistens folgendes:

    Angemessene Nachfrist setzen mit Bezug auf schon erfolgte Mängelliste. Im Fall des Verstreichens der Frist mit Kündigung des Vertrages drohen und Ersatzvornahme, also Mangelbeseitigung durch Dritte zu Lasten des Rohbauers ankündigen.

    Nach Ablauf der Frist die Kündigung ausprechen und dann die Mängel auf Kosten des Rohbauers durchführen. Die Ersatzvornahmen zeitnah abrechnen. Dabei sollten es wirklich Mängel sein, Fotos machen und Aktennotitzen ist Pflicht.

    Da das alles Rechtsfragen sind, das Vorgehen unbedingt mit einem RA besprechen. Ich bin kein Anwalt.
     
  3. #3 HolzhausWolli, 24.04.2011
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    Es wurde von der Schlussrechnung eine Summe zurückbehalten

    Reicht die zurückgehaltene Summe aus um die Arbeiten von extern erledigen zu lassen? Womöglich ist sie such so gering, dass der Rohbauer freiwillig darauf verzichtet, weil der finanzielle Ausfall geringerwertig ist als die Restarbeiten.

    Anschlussfrage: Da es ja im Grunde um die Anerkennung der Mängel geht. Akzeptiert er die Mängel irgendwann wenn er nicht widerspricht, z.B. dadurch dass er gar nicht reagiert? Reichen ignorierte Fristsetzung und Nachfrist aus einen Mangel zum akzeptierten Mangel zu machen?
     
  4. #4 Wieland, 24.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Zunächst wird der Bauherr erst einmal beweisen müssen, das der Unternehmer
    die sogenannte Mängelliste erhalten hat u.das es sich um Mängel handelt,
    so wie es sich darstellt wurde ja auch kein gemeinsamer Abnahmetermin wahrgenommen,
    bei diesem Termin hätte dann der Unternehmer gemeinsam mit dem Bauherrn
    seine Mängel o. fehlende / ausstehende Arbeiten zu Papier bringen müssen.

    Grüße
     
  5. haera

    haera Gast

    @ traut 79
    Fristsetzuung mit "Ablehnungsandrohung" kennt das BGB seit 01.01.2002 nicht mehr
    Das Setzen angemessener Fristen zur Mängelbeseitigung genügt, um die Mängelrechte nach § 634 BGB ausüben zu können.
    Kündigen sollten Sie den Vertrag auf keinen Fall! Auch nicht zurücktreten!

    Auf Grund Ihrer Schilderung bleiben viele Fragen offen!
    Wurden die Mängel bei der Abnahme vorbehalten?
    War die gesetzte Frist zur Nacherfüllung angemessen?
     
  6. #6 Baufuchs, 24.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Traut79

    Das obige Zitat stammt aus deinem Beitrag vom 04.04.2011.

    Einsicht ist gut, dann müssen aber auch Taten folgen. Hast Du immer noch keinen Anwalt eingeschaltet?
     
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