Regenentwässerung: Sickerschacht oder Kanalanschluss ?

Diskutiere Regenentwässerung: Sickerschacht oder Kanalanschluss ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! In Kürze geht unser Bauprojekt los. Kurz zur Situationsbeschreibung: Wir bauen in 2. Reihe. Links und Rechts neben uns ist auch "2....

  1. #1 hausbau1, 23.04.2011
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    Hallo!

    In Kürze geht unser Bauprojekt los. Kurz zur Situationsbeschreibung: Wir bauen in 2. Reihe. Links und Rechts neben uns ist auch "2. Reihe"-Bauen angesagt; die vorderen Parteien haben gemeinsam eine ca. 40 m Lange Zuwegung gebildet, die nach Abschluss der Projekte in 2. Reihe an uns Übertragen wird (i.S. GbR).

    Wir haben einen Pauschalpreis verabredet, der sämtliche Kosten (s.o.) beeinhaltet bzw. auf die jetzigen Eigentümer umlegt.

    Nun habe ich heute von unserem Planer folgenden Vorschlag erhalten:

    - bezüglich der Regenentwässerung könnte man auf jedem Grundstück einen Regensammler zu bauen und den Überlauf in einen Sickerschacht und in eine Flächenverrieselung führen. Dadurch würden keine Kosten entstehen. Sie hätten den Vorteil das Regenwasser nutzen zu können und keine Gebühr zu zahlen. Wir hätten den Vorteil die hohen Anschlusskosten zu sparen und könnten für den Betrag lieber die Anlagen auf den Grundstücken bauen

    Ich bin etwas ratlos - bedeutet das, dass ich "nur" hinsichtlich Regenwasser nicht angeschlossen werden würde ? Wieviel spart man dadurch wirklich ? B leibt es für den Planer viel Günstiger ? Habe ich "später" mal Probleme, z.Bsp. dass eine Wartung hier natürlich durch mich gezahlt wird, beim Öffentlichen Anschluss aber durch die Stadt ?

    Ich würde mich über jeden Rat freuen, was ich dabei berücksichtigen muss.

    Danke und frohe Ostern!!
     
  2. papeFT

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    Frohe Ostern und dieses nicht durch das Dachwasser "verwässern" lassen. Was sagt denn die derzeit gültige Satzung der Stadt bezüglich Regenwasser? Wird etwas dafür erhoben, dass Regenwasser von Dach und anderen Flächen in den Kanal eingeleitet wird? Wenn ja, was kostet es. Wenn nein, Mißtrauen angesagt, da fast alle Gemeinden mal an diese Geldquelle denken.
    Versickerung auf dem eigenen Gelände sollte nur dann realistisch sein, wenn das Wasser auch versickern kann - wie ist also die Geologie des Untergrundes beschaffen? Kann dort Wasser problemlos verschwinden, oder staut es sich?
    Leider mehr Fragen als Antworten. Ob die Gesamtanschlusskosten mit oder ohne Regenwasser niedriger sind, das ist fraglich.
     
  3. #3 hausbau1, 23.04.2011
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    Also,

    Regenwasser kostet knapp 1 Euro pro m^3 - wieviel fällt da pro Jahr wohl an ? Der Untergrund ist "irgendwann" Mergelboden und darunter "Fels". Hilft das für eine Einschätzung ? :)

    Danke!
     
  4. papeFT

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    Zunächst zur "Kostenrechnung" Regenwasser in den öffentl. Kanal: die nächste Wetterstation kann den durchschnittlich jährlichen Niederschlag der Region sagen; Dachflächen und versiegelte Flächen nach der Zeichnung ermitteln = Jahressumme.
    Der Untergrund ist so eher vage angegeben - haben sich andere Bauherren der nächsten Umgebung bereits ein Baugrundgutachten erstellen lassen. Wenn ja, kann man von denen erfahren, was die Geologen dort gefunden haben. Je durchlässiger der Untergrund ist, umso einfacher die Versickerungsanlage. Der Fachhandel hat Komplettlösungen, also für Regenwassersammlung und Versickerung.
     
  5. #5 fmjuchi, 24.04.2011
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    Hi,

    wäre mir neu, dass das Oberflächenwasser mengenmäßig erfasst wird.
    Man zahlt immer einen Betrag je qm befestigter Fläche bzw. je qm Fläche, der befestigt werden darf.

    Bei großen Grundstücken ist Versickerung sicherlich eine Alternative. Bei kleinen Grundstücken ist man um jeden qm Garten froh. Außerdem sollte ein gewisser Abstand zum Haus eingehalten werden.

    lg fm
     
  6. #6 wasweissich, 24.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es wird (in jahresdurchschnittniederschlagsmengen)

    und diese durchschnittsmenge fliesst in die berechnungen ein ,:D
     
  7. #7 fmjuchi, 24.04.2011
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    Da muss ich dich leider enttäuschen. Unabhängig vom Entwässerungssystem liegt der Fixkostenanteil bei der Oberflächenentwässerung bei mehr als 90 %.

    Diese Kosten werden umgelegt, auch wenn es drei Jahre nicht regnen sollte.

    Sicherlich sind hydraulische Berechnungen für das Entwässerungssystem notwendig. Bei Verteilung der Kosten zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser geht die Rechtsprechung jedoch von pauschalen Annahmen aus.

    lg fm
     
  8. #8 driver55, 24.04.2011
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  9. #9 fmjuchi, 24.04.2011
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    Hi,

    fast richtig. Der Gebührensatz beträgt inzwischen 96 Cent je qm überbaubarer Fläche. Diese liegt i.d.R. bei 40 % der Grundstücksfläche.


    lg fm
     
  10. Julius

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    Soll sich das auf Osnabrück beziehen oder überträgt da wieder einer seine örtliche Sicht ungeprüft auf andere Kommunen...?

    Bei uns z.B. ist es gänzlich anders geregelt (fängt schon bei der Flächenermittlung an - hier wird auf die tatsächliche Größe der versiegelten UND angeschlossenen Flächen abgestellt, mit ermäßigter Zwischenstufe bei teildurchlässiger Oberfläche).


    Zum Fragesteller:
    Was soll das "man könnte" bedeuten?
    Ist denn schon geprüft, was vorgeschrieben, was unzulässig und was technisch überhaupt möglich ist???
     
  11. #11 fmjuchi, 25.04.2011
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    Hi,

    falls du meinen Beitrag meinst, die Angaben sind der Satzung von Osnabrück entnommen. Bei denen von driver wurde ein Mustergrundstück berechnet..

    Deine Satzung kenne ich nicht, von daher kann ich zu den Vorgaben nichts sagen. Es ist aber eher ungewöhnlich, dass nach tatsächlich befestigten Flächen abgerechnet wird. Wenn du zulässigerweise weitere Flächen versiegelst, kann man ja nicht schnell mal das Rückhaltevolumen vergrößern.

    lg fm
     
  12. #12 alex2008, 25.04.2011
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    Bei uns wird dass auch so berechnet wie bei Julius
     
  13. #13 fmjuchi, 25.04.2011
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    tja, in BaWü scheinen die Uhren etwas anders zu ticken. Nachdem man lange Zeit auch das Oberflächenwasser nach dem Frischwasserbezug abgerechnet hat, muss man jetzt eine gesplittete Abwassergebühr einführen.

    Eigentlich unverständlich, welcher Aufwand da zum Teil betrieben werden muss, um die versiegelten Flächen zu ermitteln.
     
  14. gast3

    gast3 Gast

    Kinders ..

    :winken

    zurück auf Los.


    Ob und wie eine Versickerung in welcher Form (ggf. auch wirtschaftlich) machbar / sinnvoll oder auch genehmigungsfähig ist, sollte vielleicht zu erst geprüft werden.

    Dieses wäre (ich weiß der Bart ist ziemlich lang), erst mal im Rahmen eines hydrogeologischen Gutachtens und Nachfrage bei der entsprechenden Behörde (mit der entsprechenden Ausführungsplanung / Dimensionierung etc.) zu klären .. (gut, wenn ich Mergel höre, bin ich nach 5 sec. mit der Berechnung fertig - aber wer weiß, wo oder in welcher Fornm ...)
     
  15. #15 hausbau1, 26.04.2011
    Zuletzt bearbeitet: 26.04.2011
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    Hallo!

    Erstmal vielen Dank für die interessanten Ansätze. Mich interessieren natürlich vor allem Risiken und Wahrscheinlichkeiten für Ausfälle meiner "Sickergrube/Flächenversicherung" (wobei das ja eigentlich zwei paar Schuhe sind, wenn ich Euch richtig verstanden habe, und mein Planer sie nebeneinander nennt). Ist jemandem schon einmal eine Sickergrube "vollgelaufen" ? Ist das dann eine tausende-Euro-Baustelle ? Wie oft passiert so was ? Eher nie oder eher "schon mal" ?

    Mergel lässt sich also einfach berechnen - kann also sehr schlecht oder sehr gut sein ? Unter dem Mergel kommt irgendwann aber Fels (Berg). Das Wohngebiet liegt leicht am Hang und wurde schon vor Jahrzehnten mit Entwässerungsgräben durchzogen ...


    Grüße
     
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