Mit welchem Matrial Grundstück anheben?

Diskutiere Mit welchem Matrial Grundstück anheben? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, ich bin neu hier und habe direkt mal eine, ich schätze für euch einfache Frage. Die Sufu hat mir komischerweise nichts dazu...

  1. Richi

    Richi

    Dabei seit:
    25.04.2011
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Autoverkäufer
    Ort:
    Großwaltersdorf
    Hallo Bauexperten,

    ich bin neu hier und habe direkt mal eine, ich schätze für euch einfache Frage.
    Die Sufu hat mir komischerweise nichts dazu ausgespuckt.

    Zum Thema:

    Wir planen gerade unseren Neubau und haben auch schon ein Grundstück in Aussicht, welches ich aus meiner Sicht run 1m anheben müsste.

    Mit welchen Material könnte man dies tun und mit welchen Kosten muss ich ungefähr rechnen?

    Vielen Dank im Vorraus
     
  2. #2 ralf9000, 25.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Da solltest Du Dir vor allen Dingen auch erstmal über die rechtlichen Aspekte Gedanken machen. Hier nur mal ein Tipp: je nach Bundesland wird die gesamte Aufschüttung gebäude-ähnlich behandelt. Das kann dann z.B. dafür sorgen, dass Du mit der Aufschüttung am Böschungsfuß (!!!) die Abstandsflächen für das gesamte Bauvorhaben (Haus plus Aufschüttung) wirfst ... und das kann die Rechte Deines Nachbarn sehr schnell betreffen.
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wenn Du nach "Anheben" gesucht hast, wundert mich das nicht.
    "Auffüllen" oder "Begradigen" dürfte mehr Treffer liefern.

    Ansonsten vor vor:
    Erstmal prüfen, ob und inwieweit überhaupt der Geländevelauf geändert werden darf!
     
  4. #4 wasweissich, 25.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das dürfen/nichtdürfen mal aussen vorgelassen:

    füllboden bekommt man meist äusserst günstig , z.t. auch geschenkt :D

    bedeutet aber trotzdem :oberboden abschieben , füllboden lagenweise einbauen , oberboden wieder aufbringen....

    und ein haus kann man auf sowas nicht stellen.
     
  5. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    Gibt es einen Planer für das Planum?

    Deine Sicht muß nicht seine Sicht sein....
    Auf :bef1021: ist ja schon hingewiesen worden.
     
  6. #6 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In NRW z.B. gilt das nur, wenn die Aufschüttung höher als 1m wird und gleichzeitig als Unterbau für die bauliche Anlage (Terrasse oder Haus) dient.

    Das Unsinnige daran:

    Bei Haus auf Fundamentplatte dient die Aufschüttung als Unterbau und löst unter o.a. Voraussetzungen Abstandsflächen aus.

    Ist das Haus unterkellert, löst eine Aufschüttung gleicher Art keine Abstandsflächen aus.
     
  7. #7 ralf9000, 30.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Hast Du dafür ein Zitat, wo das mit "und gleichzeitig als Unterbau für die bauliche Anlage (Terrasse oder Haus) dient" steht. Die OVG-Urteile, die ich kenne geben dies nicht her. Uns hat dies bei einem Haus mit Keller (=keine Aufschüttung) und ohne aufgeschüttete Terasse nämlich die Baugenehmigung im ersten Versuch versemmelt.
     
  8. #8 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal hier auf Seite 11 Pkt. 10.3.2 2. Absatz

    Diese Hinweise zur Bauordnung liegen jedem Bauamt vor, werden vom Bauministerium an die Verwaltungen herausgegeben.

    OVG Urteile AZ habe ich im Büro.
     
  9. #9 ralf9000, 30.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Lies bitte auch mal hier:
    Das ist genau das Urteil was vom Bauamt herausgeholt wurde und uns bei einer Doppelgarage auf natürlichem Boden an der Grenze die Baugenehmigung insgesamt gekostet hat. Die Einfahrt zur Garage ging nur mit Aufschüttungen, da die Strasse höher liegt und zwischen Garage und Strasse eine kleine Senke ist. Der Garagenteil an der Grenze (0-3m) hatte in der 4m-Anfahrt eine bis 70cm Aufschüttung, der Garagenteil zwischen 3 und 6,50m eine Aufschüttung bis 130cm.
     
  10. #10 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Urteil kenne ich.

    Bei Dir (so lese ich das aus deiner Beschreibung) diente die Aufschüttung als Unterbau für die Garage und das ist unzulässig, weil die Aufschüttung insgesamt betrachtet werden muss.

    So stehts auch in den Hinweisen zur BauO

    Obwohl:

    Ich hätte mich mit dem Bauamt in deinem Fall angelegt. Es geht bei dieser "Aufschüttungsnummer" darum Nachbarrechte zu wahren.
    Hättest Du die Garage getrennt gebaut, also 1x auf der Grenze und die zweite gestaffelt tiefer, hätte sich für den Nachbarn dieselbe Situation ergeben, wie mit der von dir geplanten Aufschüttung.

    Denn es geht bei diesen Aufschüttungen eigentlich darum, dass das Gelände gegenüber dem betroffenen Nachbargrundstück erhöht wird. Das war bei Dir aber gar nicht der Fall.
     
  11. #11 ralf9000, 30.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Wieso, die Garage ist von Oberkante Garagenboden überall mind. 10cm unter natürlichem Geländeverlauf geplant und ausgewiesen gewesen. Wieso gilt das als "Aufschüttung als Unterbau"?
     
  12. #12 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann verstehe ich das nicht:

    Hast Du eine Ansicht/Schnitt?

    Ich glaube jezt hab ichs.
    Es wurde nur im Bereich der Zufahrt aufgeschüttet. Wobei man sich dann als erstes darüber streiten kann, ob das verfüllen einer Senke überhaupt eine Aufschüttung i.S. der BauO ist. Gegenüber dem umliegenden Grundstück wird da ja nur angeglichen.
    Es dürften dann ja auch keine Flächen entstanden sein, die gegenüber dem umliegenden Gelände eine Höhe von mehr als 1m erreicht haben. Damit fehlt es an baulichen Anlagen (Zufahrt) die Abstandsflächen auslösen. Wurde dann noch die Garage auf natürlichem Geländeniveau errichtet, fehlt es auch noch am Kriterium "Auffschüttung dient als Unterbau".

    So richtig verstanden?
     
  13. #13 ralf9000, 30.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Im Prinzip ja, aber einige Deiner Annahmen treffen nicht zu.

    Ja, natürlich, aber nur in Papierform, weil dies in den Geländevermessungspapieren eingezeichnet ist. Wir mussten nämlich einen Vermesser bestellen, der im 50cm-Raster diesen Bereich auszumessen hatte.
    Das ist nicht richtig, der Nachbar hat diese Senke gelassen, dort nimmt sie allerdings in der Tiefe so weit ab, dass sie nach 2m verschwunden ist. Der Nachbar hat hier keine Garage, alles ist frei.
     
  14. #14 ralf9000, 30.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Das Bauamt sieht alles über dem natürlichen Geländeverlauf als Aufschüttung an, basta. Ich denke die würden das auch bei einer Erdspalte so anwenden. Und als Bauherr, der bauen will und evtl. auch muss, läßt Du es nicht auf einen längeren Rechtsstreit ein, da backst Du kleine Brötchen und findest Alternativen.
     
Thema: Mit welchem Matrial Grundstück anheben?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grundstück anheben

    ,
  2. Grundstück erhöhen

    ,
  3. grundstück anheben kosten

    ,
  4. gelände anheben,
  5. grünpolster grundstück heben,
  6. baugrund anheben,
  7. Grundstück komplett anheben
Die Seite wird geladen...

Mit welchem Matrial Grundstück anheben? - Ähnliche Themen

  1. Fahrradstellplatz auf dem Grundstück

    Fahrradstellplatz auf dem Grundstück: Hallo zusammen, wenn es nicht hier rein passt dann bitte löschen. Vor paar Jahren hat mein Vater auf einem Grundstück eine DHH errichtet und...
  2. abgesenkter Bordstein zum eigenen Grundstück rückgängig machen lassen

    abgesenkter Bordstein zum eigenen Grundstück rückgängig machen lassen: Hallo, ich habe ein Haus samt Grundstück gekauft. Eine Carportfläche ist im hinteren Teil des Grundstücks bereits vorbereitet und auch...
  3. Zufahrt aufs Grundstück welche Firma macht so was ?

    Zufahrt aufs Grundstück welche Firma macht so was ?: Ahoi, würde gerne wissen welche Firmen so was bauen, wie eine Zufahrt aufs Grundstück das Grünstück liegt etwas höher als die Straße so 1-1,5m ....
  4. 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

    2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?: Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...
  5. Verschmelzung und Bebauung Grundstücke

    Verschmelzung und Bebauung Grundstücke: Hallo, wir haben die Möglichkeit das unbebaute Grundstück neben unserem Grundstück zu kaufen. An das unbebaute Grundstück grenzt unsere Garage...