Fertighaushersteller, Beratung ohne Vertrag, und nun eine Rechnung?

Diskutiere Fertighaushersteller, Beratung ohne Vertrag, und nun eine Rechnung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin neu hier, wir hatten in letzter Zeit mit diversen Vertretern von Fertighausherstellern Beratungstermine....

  1. #1 Barnabas, 25.04.2011
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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich bin neu hier, wir hatten in letzter Zeit mit diversen Vertretern von Fertighausherstellern Beratungstermine. Nun will einer von ihnen, nachdem wir uns gegen den Hersteller entschieden haben, uns eine Rechnung stellen. Dazu ist zu sagen, das es keinen schriftlichen Vertrag gab und wir ihm auch keine mündliche Zusage gegeben haben. Die vorgestellten Häuser (2 Stück) waren Grundrisse aus der Schublade, also Grundhäuser die in den gesetzten Grenzen verändert werden können. Für die 2 Termine und eine Besichtigung eines Hauses möchte er eine Rechnung stellen, ist dies rechtens?


    Gruß

    Barnabas
     
  2. H.PF

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    Er wird euch beweisen müssen das ihr die Kosten besprochen habt und das ihr damit einverstanden wart.

    Es wird immer Neues versucht *kopfschüttel*
     
  3. #3 HolzhausWolli, 25.04.2011
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    Welche Summe möchte er denn berechnen?
     
  4. Eric

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    Die Frage war, ob der Fertighausherstellers überhaupt eine Vergütung beanspruchen darf. Insofern nicht das Pferd von hinten aufzäunen.

    Im Übrigen ging es nicht um eine " Beratung ", sondern die Präsentation von zwei Musterplänen und einem Musterhaus als Grundlage für einen erhofften Kaufvertragsabschluß, der sich aber nicht realisiert hat. Ohne ausdrückliche Vereinbarung einer Vergütung für die Präsention gibts kein Geld.

    Den Vertreter würde ich fragen, wo seiner Ansicht nach die Anspruchsgrundlage für die geforderte Vergütung nachzulesen ist. Alternativ die Rechnung gleich in die Rundablage ablegen.
     
  5. Julius

    Julius

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    Ich denk, die Frage nach der Höhe war rein interessehalber (mich interessiert das auch, denn die Forderung ist schon frech).
    Daß die Forderung schon an mangelnder Anspruchsgrundlage scheitern dürfte, ist wohl unbestritten.
     
  6. #6 Baufuchs, 25.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich vermute mal, dass der Fertighaushersteller selbst gar keine Forderung gestellt hat.

    Das wird wohl ein Alleingang eines auf Provisionsbasis arbeitenden Verkäufers sein.
     
  7. #7 wasweissich, 25.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ob es alles rechtens ist , wwi ....

    aber mal angenommen , da wird dann wirkliches interesse bekundet ,darauf der grundriss aus der schublade intensiv bearbeitet und angepasst (ist ja schon noch ein stück planungsarbeit)und das dann an zwei terminen .....

    unter umständen noch auf nach dem ersten termin (möglicherweise schriftlich) geäusserten wunsch des potentiellen käufers .....

    nur mal so schwarz auf grün gedacht .....

    btw ich bin ein bekennender nichtverfechter von fertighausanbietern ....
     
  8. #8 Baufuchs, 25.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da es in dieser Branche üblich ist, dass derartige Leistungen im Rahmen der Akquise kostenlos erbracht werden, konnte der Fragesteller nicht davon ausgehen, dass solche Leistungen üblicherweise nur gegen Entgelt zu erhalten sind, was einen Anspruch auf Vergütung auslösne könnte.

    (Wie z.B. ein erstes Gespräch mit einem Rechtsanwalt)

    Kostenanschläge sind im Zweifel nicht zu vergüten.

    Einen Anspruch hätte der Fertighäusler also nur, wenn er den Interessenten vor Erbringung der Leistung darauf aufmerksam gemacht hätte "kostet Summe X".
     
  9. #9 wasweissich, 25.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    manfred , das ist mir schon so klar ,

    es ist aber schon noch so , dass das eine oder andere beratungsgespräch doch sehr weit in den planungsbereich abdriftet ..... und wenn das dann noch im vorfeld bestellt wird ....




     
  10. #10 HolzhausWolli, 25.04.2011
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    Ach Eric, ich zäume nichts von hinten auf. Mir gings sicher nicht um einen Vergleichsvorschlag....lach. Julius hat's erfasst, mich interessierte nur in welcher Höhe sich der Verkäufer seine ureigenste Tätigkeit -nämlich zu beraten- im erfolglosen Fall vergüten lassen will.

    Logisch dass dem kein Cent zusteht. Das weiß der selbst am besten. Aber versuchen kann man es und vielleicht zahlt einer von 20 ja sogar. Man trifft sich eh nicht wieder, weil in der Regel nur einmal gebaut wird.
    Ich denke hier brauch noch nichtmal zum gern und oft richtig empfohlenen Fachanwalt geraten zu werden.
    Der FH-Hersteller tut mir ob seiner Repräsentanten leid, ob die das wissen?

    @ wwi: Ziemlich viel schwarz auf grün und hingebogene Vermutung, oder ;-)
     
  11. H.PF

    H.PF

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    Mhhh, die Rechnung sollte man mal an den Lizenzgeber weiterleiten. Das könnte für den HV ein wenig unangenehm werden...

    Und da ist es leider Gottes oft nicht schade drum, da laufen so viele Jahre Knast unabgesessen rum...

    Lang genug in der Branche gearbeitet...
     
  12. #12 Baufuchs, 25.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Trotzdem noch frei? :D
     
  13. H.PF

    H.PF

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    Jau :)

    Eines der weißen Schafe...
     
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