Erschließungsbeiträge (wasser/strom/gas/kanal)

Diskutiere Erschließungsbeiträge (wasser/strom/gas/kanal) im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle, ich hoffe ich bin in diesem thread richtig gelandet. Ich habe eine Frage zu den Erschließungsbeiträgen.... Auf dem...

  1. #1 kai1976, 25.04.2011
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    Hallo an alle,

    ich hoffe ich bin in diesem thread richtig gelandet.

    Ich habe eine Frage zu den Erschließungsbeiträgen....

    Auf dem Grundstück wo wir bauen wollen sind diese gestundet worden...laut der Satzung der Gemeinde/Stadt werden sie fällig bei Bau..soweit auch ok...vor dem Grunstück wurde Straßendecke und Bürgersteig alles neu gemacht. Kosten des Beitrages ca. 4500Euro.

    Ich habe die Satzung der Stadt gelesen und ich frage mich ob ich nun auch noch den Kanalanschlussbeitrag zahlen muss? Und wie berechent sich die sogenannte "Veranlagungsfläche"? In dem Bescheid der Erschließungskosten von 1988 :-) wurde dem Grundstück ein Rabatt von 40% eingeräumt, da es ein Eckgrundstück ist...ist es bei dem Kanalanschlussbeitrag auch so??

    Wasseranschluss ist klar der muss vom örtlichen Versorger genommen werden...

    Aber bei Strom und Gas ist die Erstellung des Hausanschlusses doch preislich sehr unterschiedlich nur ein beispiel EON nimmt bei Anschlüssen bis DN25 bis 16m länge auf dem Kundengrundstück 1971Euro und rwe bis 15m 1741euro...und bei strom macht es auch knapp 300euro unterschied aus...

    Kann die Stadt einem sagen wer den Anschluss legen darf als Anbieter??

    Und wir buddeln auf dem Grundstück selber somit reduziert sich das ja...

    Und eine Frage sei mir noch erlaubt..die Versorgungsleitungen laufen unter dem Gehweg der liegt auf der andern Straßenseite...verursacht dies noch Extrakosten, weil ja unter der Starße gelegt werden muss??

    Danke für eure Antworten

    lg ka
     
  2. Julius

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    Auch die Hausanschlüsse für Strom und Gas sind nachvollziehbahrerweise im Gebietsmonopol des jeweiligen örtlichen Verteilnetzbetreibers.
    Warum sollte das anders sein als beim Wasser?

    Mit der Wahlmöglichkeit des Versorgers, die bei Strom und Gas besteht (im Gegensatz zum Wasser) hat das nichts zu tun.

    Der Netzbetreiber entscheidet auch, ob er Eigen- oder Fremdleistung bei den Erdarbeiten überhaupt zuläßt und ob er dafür Rabatt gewährt.
    Hier kann man jedoch meist durch Einsatz von Zähleranschlußsäulen die Strecke auf dem Grundstück sehr gering halten (was aber dann andere Nachteile haben kann).
     
  3. #3 kai1976, 27.04.2011
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    so mit den Versorgern ist alles geklärt...Gas,Wasser,Strom wird uns so 3000Euro kosten...das ist noch ok...Kanalanschlussbeitrag entfällt :-) mal schauen was jetzt der Abwasseranschluss kostet.

    lg kai
     
  4. #4 kai1976, 28.04.2011
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    ja super das Angebot für die Abwasserkanäle ist noch nicht da aber ich weiß schonmal das die Leitungen gepresst werden müssen..da wir die Straße nicht öffenen dürfen...ich bin mal gespannt wie sie das mit Wasser,Strom und Gas machen wollen..

    lg kai
     
  5. oberh

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    Hi Kai!

    Wahrscheinlich ganz genau so ...

    Die Erschließungskosten der Kommune gliedern sich in Kanalanschlussbeitrag und den für den Straßenbau.
    Der Rest ist "privat" ...

    "Und wir buddeln auf dem Grundstück selber somit reduziert sich das ja..."

    Irrtum - der Unterschied ist dann marginal ...

    Der Stromanbieter reduzierte seine Rechnung um sage und schreibe 100 € - und ich musste dafür in den (telefonischen) Widerspruch gehen ...
    Mein Tiefbauer nahm 39 € je Meter zzgl. Märchensteuer ...
    Abgesandet wurde auch von uns - mit unserem Material ...
     
  6. #6 kai1976, 28.04.2011
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    Hi,

    und danke für deinen Beitrag...

    ja mit den versorgungsleitungen ist es ja meist so, also hier mal das Beispiel am Wasser(verlegt hier auch EON)

    531Euro Grundgebühr + lfd.Meter Grundstück an der Straße (pauschal 30m) * 30Euro inklusive 12m auf dem Grundstück... das macht nach Adma Riese : 1431 Euro für den Wasseranschluss.
    Er meinte auch das selber buddeln macht nicht viel aus da sie, alles auf einmal verlegen. Auch der Hinweis Sie dürften nicht die Fahrbahndecke öffnen, meinte man das wäre nicht unser Problem und auch nicht unsere Kosten....na dann gut.

    Noch ein Frage 39€ + Mehrwert bei einer Rohrpressung?

    Mfg
    Kai
     
  7. #7 kai1976, 28.04.2011
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    So wieder da....Angbot für den Abwaser- und Regenwasserkanal ist da...für 17m verlegung mit Pressbohrung kann ich nicht mehr bauen....da sind wir bei ca. 11000Euro...alles kalr das sprent alles nur weil wir nicht offen bauen dürfen...super...

    sorry aber ich könnte kotzen..

    lg

    kai
     
  8. Dingo

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    Das sind die typischen unvorhergesehenen Ausgaben im EFH-Bau, für die
    die gut behüteten stillen Reserven so nach und nach bei drauf gehen.

    Tapfer bleiben ...
     
  9. #9 kai1976, 28.04.2011
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    Naja als Stille reserve würde ich die kostenexplosion nicht darstellen...Preiserhöhung um 50% heftig und nur weil die Stadt uns telefonisch gesagt hat wir dürfe die Decke der Straße nicht öffnen. Und wir sind das letzte Haus was dort gebauten werden würde. Und letztes Jahr wurde 500m weiter auch die Straße geöffnet...nur uns will man das nicht erlauben...und das schlimme ist ja vor 3 Jahren wollten die Besitzer, dass schon mal die Anschlüsse aufs Grundstück gelegt werden, da wollte es die stadt nicht..

    Super
     
  10. #10 Baufuchs, 28.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lasst euch das hier

    schriftlich geben einschließlich Begründung dafür, warum das so sein soll.

    Danach ggf. Fachanwalt für Verwaltungsrecht
     
  11. #11 kai1976, 28.04.2011
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    das habe ich auch vor :-) ich arbeite selbst in der Verwaltung nur eine Ebene höher und die Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde/Stadt sitz ja im eigenen Haus...und noch gibt es ja das widerspruchsrecht..und nur die Begründung zu geben es wäre den Anliegern nicht zu zumuten ist ja nicht im vergleich zu 6000 euro Mehrkosten zu vertreten...aber in meinem jetztigen Wohnhaus wohnt ja auch ein Richter...mal ansprechen beim zufälligen treffen auf dem Flur.

    mfg
    kai
     
  12. #12 kai1976, 02.05.2011
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    Mal wieder eine Frage..bei geschlossener Bauweise des Abwasserkanals muss doch auch am Anschluss in den Schacht eine Baugrube gemacht werden und da diese auch auf der Straße leigt müsste ja dort auch aufgemacht werden oder sehe ich das falsch???

    lg
     
  13. #13 Linda2010, 02.05.2011
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    Bei uns war es der Fall, dass die Versorgungsrohre bis 1 m ins Grundstück verlegt worden sind. Kann natürlich in anderen Gefilden wieder anders sein...
     
  14. #14 kai1976, 02.05.2011
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    das hat man damals wohl nicht gewollt als man vor 4 Jahren die Decke neue gemacht haben....
     
  15. #15 kai1976, 03.05.2011
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    und jetzt kommt noch das beste zum Schluss....da die Abwasserleitung eine Steigung hat muss wohl noch eine Pumpe eingebaut werden.....da mir ja sonst alles wieder ins Haus laufen würde....mal schauen was das wieder kosten wird
     
  16. Julius

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    Ähm, das klingt alles ziemlich konfus.
    Sollte sich mal ein Fachmann ansehen!
    Stichwort: Entwässerungsplanung
     
  17. #17 kai1976, 04.05.2011
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    Entwässerungsplanung ist gut....ich bekommen ja von der Stadt vorgeschrieben wo ich an den Kanalanschluss muss...da hilft mir leider auch keine Planung...die Kosten belaufen sich laut dem Angebot von heute auf geschätze 9100,00 Euro...da ich geschlossen bauen soll macht alleine die Bohrung 5500 Euro aus ohne Mwst. Und dan kommen noch 2 Baugruben dazu von je 8m3...

    alles sehr erfrischend

    lg kai
     
  18. #18 kai1976, 24.05.2011
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    Hallo an alle...

    so heute war der Baulastträger der Stadt vor Ort, leider dürfen wir immer noch nicht die Straße eröffnen. Es wird von der Stadt definitiv abgelehnt, ich muss definitiv Pressbohren.

    Ich könnte die Mehrkosten auf die Stadt umlegen, wenn ich beweisen kann das meine Schwiegereltern vor 5 Jahren gewollt haben die Kanalanschlüsse auf das Grundstück legen zu lassen. Die Gemeinden sind ja versichert.

    Die Stadt das aber verwehr hat, die Stadt agumentiert natürlich genau in die andere Richtung und sagt wir als Stadt wollten legen aber der Eigentümer wollte nicht zahlen.
    Es gab wohl auch Zeugen einmal der Bauleiter von damlas und meine Schwiegermutter und eventuell noch 1 Person aus dem Dorf. Aber im Grunde steht es Aussage gegen Aussage und entscheiden würde letztlich eine Richter des Verwaltungsgerichtes in Minden.


    Es ist zum heulen....

    lg kai
     
  19. #19 fmjuchi, 24.05.2011
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    Mal von vorne:

    Die Erschließungsbeiträge sind seit 23 Jahren gestundet.
    Vor 5 Jahren hat die Gemeinde die Straße neu gemacht.

    Kann man es da nicht verstehen, wenn man nun keinen Flickenteppich haben möchte.

    Der Bauleiter wird sicherlich nicht der Maßstab sein. Hättet ihr die Erschließungskosten überwiesen wäre es sicherlich anders gelaufen.
     
  20. #20 kai1976, 24.05.2011
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    Das eine Hat ja mit dem anderen nix zu tun. Ob die erschleißungsbeiträge gestundet sind oder nicht.

    Wenn die Eigentümer des Grundstücken sagen, wir möchten den Anschluß gelegt haben und zahlen den auch ist es doch egal. Sobal man baut werden die Erschließungsbeiträge fällig. Als Gemeinde oder Kommune gehe ich doch bei uns schauen auf meinen Bebauungsplan und wenn ich sehe, dass dort noch ein Baufenster auf dem Grundstück ist schließe ich es an.

    Vor allem wenn ich in dem Zug eh das Trennsystem einführe und alles neu lege und ne neu Decke drauf mache....und als Kommune kann ich auch von einem Anschlusszwang gebrauch machen.

    lg kai
     
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