Treppeneinbau- Bauamt braucht Statik und Konstruktionspläne??

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  1. #1 Monika66, 26.04.2011
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    Hallo,
    wir müssen eine DinNorm Treppe als Fluchtweg in das auszubauende Obergeschoss bauen.
    Nun verlangt das Bauamt VOR Einbau eine statische Berechnung und Konstruktionspläne dieser Treppe.
    Ist das üblich oder ist das "Schickane"?

    Die Treppe wird von einem Tischler nach Din Norm gebaut.Bei der Endabnahme wird doch sowieso nachgesehen und nachgemessen.
    Meine Frage: Ist das üblich oder nicht?

    Sonst könnten wir uns das doch sparen.
    Danke für Eure Antworten,

    Name: Monika
     
  2. #2 Baufuchs, 26.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Handelt es sich um eine Treppe innerhalb einer Wohnung?
    oder
    2.) Wird das Obergeschoss zu einer weiteren Wohnung ausgebaut?
    3.) Wieviel Wohnungen hat das Haus insgesamt?
    4.) Womit (§ aus der Bauordnung) begründet das Bauamt die Forderung?
    5.) Was sagt denn euer Architekt dazu? (Der, der den Bauantrag bzw. Freistellungsantrag gestellt hat)
     
  3. #3 Monika66, 26.04.2011
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    Treppe Din Norm 18065

    Die Treppe ist innerhalb unserer Wohnung. Wir haben einen Teil des Dachbodens "aufgestockt" um eine normale Stehhöhe und "einen Raum mehr" zu erhalten.
    Das ganze Haus hat 1 Wohnung und mehr werden es auch nicht, eben nur etwas mehr Platz.
    Das Bauamt begründet die Forderung überhaupt nicht. Unser Architekt empfindet das als Schikane und überflüssig. Wir sollen einfach die Endabnahme und den Ärger abwarten.
    Darauf habe ich keine Lust. Es ging bereits beim Rohbau sehr vieles durcheinander und der Architekt hat das Bauamt meiner Meinung nach bereits gegen sich aufgebracht.
    Viele Grüße:bau_1:
     
  4. #4 Wieland, 26.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn Sie die Treppe sowieso brauchen in der eigenen Wohnung, zur Erschließung
    eines zusätzlichen Raumes.
    Wieso nennt das Bauamt die Treppe Fluchtweg ? Hört sich ja nach erhöhter
    Brandschutzforderung an o?
    Ich würde bezüglich des Schreiben auf jeden Fall einen Termin mit dem zuständigen
    Sachbearbeiter des Bauamt vereinbaren !

    Grüße
     
  5. #5 Baufuchs, 26.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, ich würde den Architekten da mal nachhaken lassen.

    Das Bauamt muss die Forderung begründen können. Die Anforderungen an notwendige Treppen gem. Bauordnung NRW gelten nämlich nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.

    Wenn Du den Architekten nicht vorschicken willst, bleibt dir eben nichts anderes übrig als entweder die Forderung des Bauamtes zu erfüllen, oder abzuwarten, was da kommt.

    PS:
    Üblich ist die Forderung nicht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2011
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    Bist Du sicher, dass es um eine Treppenstatik geht.
    Geht es nicht vielleicht eher um die Statik für die Treppenöffnung???
     
  7. #7 Baufuchs, 26.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Oder die Statik für den Gesamtumbau?

    Die muss nämlich bei Baubeginn dem Bauamt vorliegen.
     
  8. #8 Monika66, 26.04.2011
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    Statik

    Hallo,
    die Statik und die Konstruktionszeichnung sollen FÜR die Treppe sein!
    NICHT für die Treppenöffnung.
    Die Statik für den Umbau hat das Bauamt natürlich längst bekommen und abgesegnet.
     
  9. #9 Baufuchs, 26.04.2011
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    Baufuchs Gast

    dann mach es wie in #4 geschrieben.
     
  10. oberh

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    Hi!

    Zitiere doch bitte mal wortwörtlich Dein Bauamt ...

    "Bist Du sicher, dass es um eine Treppenstatik geht.
    Geht es nicht vielleicht eher um die Statik für die Treppenöffnung??? "

    Genau dies ist mir (durch Erfahrung mit meinem GU) auch durch den Kopf geschossen ...

    Beispiel: Treppe an Stütze

    Hier wäre eine Lastenverteilung (und wie das alles heißt ...;) ) innerhalb der Treppenkonstruktion - und die Statik des Bereiches, auf der die Stütze aufliegt sehr wohl interessant.
    Liegt sie nämlich freitragend auf einem auskragenden Teil der Bodenplatte auf, so muss diese schließlich mehrere hundert Kilo aushalten können ...
     
  11. sepp

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    hier gehts wohl eher um die anforderungen an den ersten rettungsweg!
     
  12. #12 Schwarz, 27.04.2011
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    also, eine statik an sich liegt vor? wird so etwas bei euch eigentlich geprüft? ist es ggf. ein gebäude "mittlerer höhe"? weiss es ad hoc nicht, meine aber nur bei weniger als 3 wohneinheiten und gebäuden geringer höhe wäre lediglich keine prüfung in nrw erforderlich. in eine höhere gebäudeklasse kann man bei umbauten schnell reinrutschen.

    ansonsten hätte ich jetzt vermutet, dass es einen prüfbericht gibt, in dem es einen entsprechenden vermerk gibt, dass hier noch ein nachweis vorzulegen ist. viele statiker schreiben bei montage- oder handwerklichen treppen hier explizit nichts rein sondern machen nur eine lastweiterleitung. in der folge kommt dann ein vermerk des prüfers.

    eine hilfe könnte vielleicht folgendes sein

    aus: BauPrüfVO NRW

    ggf. reicht es, wenn euer statiker bestätigt (mit prüfstatiker zusammen, falls der erforderlich ist?), dass es sich um eine handwerkliche treppe in holzbauweise handelt, und dies eine übliche konstruktion ist. hinzu kommt die bestätigung des feuerwiderstandes.

    und welche DIN soll überhaupt gemeint sein? 18065 (treppen), 1052 (holzbau), 4102 (brandschutz) etc. da gibt es etliche, die berühren. nur einfach din is' nich'.

    schwarz
     
  13. #13 Monika66, 27.04.2011
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    Treppe Din Norm 18065

    ZITAT:
    Bis Baubeginn einzureichen sind:
    Der Nachweis der Standsicherheit (Statik und Konstruktionspläne) Auflage Punkt 12 der Baugenehmigung. Die statischen Nachweise sind einschließlich dem Nachweis für die Geschosstreppe vorzulegen.

    Dasselbe wurde im April noch mal angemahnt.

    Die Baugenehmigung sagt:
    Spätestens bei Baubeginn sind einzureichen sind:
    Der Nachweis der Standsicherheit(Statik und Konstruktionspläne)

    DAS findet der Architekt überflüssig, der Tischler soll mal zeichnen und bauen.

    Ich drehe wirklich bald durch, weil auch die Abstandsflächen schon verändert worden sind.
    Muss ich das als Bauherr alles wissen?
    Vielen Dank für alle Antworten!!:winken
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 27.04.2011
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    Ich denke, hier liegt unter der Oberfläche mehr im Argen.
    Abstandsflächen verändert, solch exotische Auflagen, .....

    Was ist da wirklich passiert, dass das Amt so spitzig reagiert??? Normal ist das nicht, dazu muss es eine Vorgeschichte geben!
     
  15. #15 Baufuchs, 27.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    ahnte ich es doch schon in #4.

    Die gesamte Statik liegt nicht vor.
     
  16. #16 Monika66, 27.04.2011
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    Das erste Mal wurde die Treppe ja schon in der Baugenehmigung erwähnt. Da lag noch gar nichts vor und die Abstandsflächen waren noch gar kein Thema. Warum braucht man für eine Holztreppe innerhalb eines Gebäudes noch eine Statik? Davon hat auch der Tischler noch nicht gehört. Unser Bauamt ist übrigens als " auch exotisch" bekannt.
    Vielen Dank schon mal für alle Antworten, obwohl ich mich jetzt noch mehr überfordert fühle.
     
  17. #17 Wieland, 27.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    In der von dir zitierten Forderung des Bauamt werden die Statischen Unterlagen
    der Gesamtkonstruktion gefordert u. nicht nur die der Treppe o?
    :hammer:
     
  18. #18 Baukram, 27.04.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    was mir so aufgefallen ist war der Satz.

    "wir müssen eine DinNorm Treppe als Fluchtweg in das auszubauende Obergeschoss bauen."

    einen Fluchtweg wohin denn??
    zu einem Treppenhaus oder auf das Dach??
    wenn es eine Fluchttreppe baurechtlich sein sollte dann kann man davon ausgehen
    das viele Menschen auf einmal die Treppe benützen müssen und dafür eine statk notwendig wäre.

    nur mal so eine andere Idee:winken
     
  19. #19 Wieland, 27.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast


    Es scheint als wäre hier ohne die nötige Baufreigabe aufgestockt
    worden zu sein.
    Denn die Unterlagen waren / sind bis jetzt nicht vollständig beim
    Bauamt eingegangen, weshalb man jetzt auf Abnahme u. Ärger
    wartet.

    :hammer:
     
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