2. Abschlagszahlung zu früh gefordert?

Diskutiere 2. Abschlagszahlung zu früh gefordert? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin neu im Forum. Hier mein erster Beitrag bzw. mein erstes Problem: Wir haben im März 2010 eine 150 qm DG Wohnung in Berlin...

  1. #1 DeanTyler, 26.04.2011
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    Hallo,

    bin neu im Forum. Hier mein erster Beitrag bzw. mein erstes Problem:

    Wir haben im März 2010 eine 150 qm DG Wohnung in Berlin gekauft, die im Rahmen einer Altbausanierung durch einen der grösseren Bauträger erstellt wird. Der BT bezeichnet sich selbst als Marktführer im Bereich Altbausanierungen. Der Kaufvertrag scheint rückblickend sehr im Sinne des Verkäufers gestaltet zu sein. Leider hat mich unser Notar, den ich seinerzeit um Prüfung gebeten hatte, nicht sehr gut beraten.

    Nun fordert der BT die 2. Rate über 28% des KP an (Rohbau und Zimmereiarbeiten) obwohl diese noch nicht fällig ist. die erste Rate über 30% war kurz nach Abschluss fällig. Unterlegt wird die Forderung des BT von einem sehr schwammigen "Gutachten" des TÜV Süd. Der TÜV Süd ist vom BT beauftragt. Die Argumentation ist wirklich recht dreist: So schreibt der TÜV Süd zwar, dass die Bedingungen für die 2. Rate definitiv noch nicht erfüllt sind, da andere Gewerke der aber schon recht weit sind, kann man aus technischer (ohne juristisch Würdigung) die 2. Rate durchaus anfordern. Es mag sein, dass manche Wohnungen in den unteren Geschossen schon recht weit sind. Das gilt aber nicht für die von uns erworbene DG Wohung. Hier ist weder das Dach neu aufgebaut, noch die Bodendecke zwischen DG und 4. OG gegossen, noch sind irgendwelche Wände gebaut. Es ist so gut wie nichts im DG passiert. Würde der BT insolvent gehen, hätten wir einen Taubenschlag 58% des Kaufpreises erhalten. für Ausserdem scheint das Haus noch nicht komplett entmietet, so dass wir fürchten, dass der BT das alte Dach ggf noch gar nicht wegreissen darf. Daher ggf auch die Bauverzögerungen.

    Heute haben wir einen Bau RA eingeschaltet. Folgende Maßnahmen sind geplant:

    • Prüfung durch den RA ob 2. Rate berechtigt und Widersprechen der Zahlung, ggf. Anzeige des Bauträgers wg Ordnungswidrigkeit wegen Verstoss gegen MaBV

    • Prüfung des gesamten Vertrages im Hinblick auf unzulässige Klauseln

    • Thema Baufortschritt: Es scheint als sei das Vorhabens sehr im Verzug. der RA soll diesbezüglich eine Anfrage an den BT gestellt und Transparenz geschaffen werden (Altmieter wohnen noch im 4. Stock, Decke zwischen DG und 4. Stock noch nicht gegossen, Bauzeitenplan liegt uns nicht vor etc.) Dies sollte mal hinterfragt werden.

    1. Überprüfen ob Zahlungsschritte erfüllt und Abnahme der Wohnung soll durch unseren Sachverständigen und keinesfalls durch den vom BT beauftragten TÜV Süd erfolgen, wie im Vertrag zunächst vorgesehen

    • Zahlungsschritte sollen ebenfalls erst nach Begehung durch unseren Sachverständigen erfolgen

    • Begleitung des weiteren Ankaufsprozesses durch einen erfahrenen Baurechtsanwalt, da Vertrauen in den BT nach dieser Aktion "Ratenforderung" sehr begrenz ist

    Gibt es noch weitere Punkte, die wir beachten müssen. Gibt es Erfahrungen zum TÜV Süd, der speziell in Berlin für einen der grösseren BT im Auftrag des BT für den Käufer die Abnahmen durchführt.

    Wir freuen uns auf hoffentlich zahlreiche Kommentare.
     
  2. #2 RMartin, 26.04.2011
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    Also anzeigen ist mal etwas übertrieben. Wenn in den anderen Wohnung der BT vllt. schon so weit ist, dann kann es ja passieren, dass mal so eine Rechnung raus geht. Somit also entspr. Brief verschicken, dass so 'ein Unsinn' in Zukunft unterlassen werden soll.

    Dann halt ganz wichtig, dass vertraglich mal geprüft wird was da wirklich für Termine versteckt sind, an die sich der BT zu halten hat.

    Abnehmen seitens Käufer tust Du. Nicht der TÜV Süd oder sonstwer. Selbstverständlich kannst Du Dir Sachverstand dazukaufen wo bzw. wen Du magst.
     
  3. #3 Baufuchs, 26.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn im Vertrag eine Klausel enthalten ist, dass nicht Du als Käufer, sondern der TÜV Süd das Werk des BT abnimmt, dürfte diese Klausel wohl unwirksam sein.

    Natürlich kann der BT zur Untermauerung seiner Zahlungsaufforderung alle möglichen Bestätigungen vom TÜV oder weiss sonst was beilegen, wenn Du der Auffassung bist, der für die Zahlung notwendige Baufortschritt ist nicht erreicht, dann nutzt dem BT der TÜV recht wenig.


    Im alten §641a BGB gab es mal eine sog. "Fertigstellungsbescheinigung", vielleicht hat Dein BT (oder sein Anwalt) noch nicht mitgekriegt, dass es diese Fertigstellungsbescheinigung (§ 641a ist entfallen) nach neuem BGB nicht mehr gibt.

    Dein Anwalt wirds wissen...
     
  4. #4 DeanTyler, 26.04.2011
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    @RA Martin: Nun ja, wenn der BT nun stolze weitere EUR 150k fordert und im DG quasi noch nicht passiert ist, sehe ich das - auch wenn es am Bau normal zu sein scheint - als sehr bedenklichen Vorgang. Immerhin haette der BT mit Rate 1 und 2 dann über 300k kassiert und noch nichts geleistet. Geht er insolvent, muesste ich das Geld abschreiben. Und den TÜV Süd schaltet der BT doch bestimmt nur ein, weil dann bestimmt 80 Prozent der übrigen Erwerber ohne nachzufragen einfach zahlen. Nun ja, wir wollen auch nicht das Fass zu gross aufmachen. Morgen telefoniere ich mit dem RA und halte euch auf dem Laufenden wie es weitergeht.
     
  5. haera

    haera Gast

    2. Rate

    einfach nicht bezahlen und dem BT mitteilen, dass die Meinung des TÜV unerheblich ist und erst dann bezahlen, wenn Fälligkeit eingetreten, d.h. der Bautenstand erreicht ist - der Vertrag stammt ja wohl vom BT bzw. dessen Notar und dann hat er sich daran zu halten
     
  6. #6 Wieland, 27.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Würde der BT insolvent gehen, hätten wir einen Taubenschlag 58% des Kaufpreises erhalten. für Ausserdem scheint das Haus noch nicht komplett entmietet, so dass wir fürchten, dass der BT das alte Dach ggf noch gar nicht wegreissen darf. Daher ggf auch die Bauverzögerungen.


    Da sollte es doch eine Vertragserfüllungsbürgschaft von Seiten des BT geben!:hammer:
     
  7. #7 DeanTyler, 27.04.2011
    DeanTyler

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    Wir bringen nun die Massnahmen auf den Weg.

    Jetzt habe ich noch einen Link gefunden, der leider wenig positives über die am Bau Beteiligten vermuten lässt. Und wieder spielt der TÜV Süd eine unrühmliche Rolle. Es ist doch wirklich traurig, wenn mit dem TÜV Süd Siegel Qualität vorgespielt wird und am Ende der TÜV Süd Pfusch im Auftrag des Bauträgers absegnet und vertuscht. Wir werden in diesem Punkt sehr genau aufpassen. Hier der Link

    http://www.baupfusch.info/Rueckblick_Baumaengel_2001_der_FiRA.html
     
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