Lüftungsanlage nicht zugelassen - Zahlen?

Diskutiere Lüftungsanlage nicht zugelassen - Zahlen? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wie ich schon vorher im anderen Thread geschrieben habe, ist die bei uns eingebaute Lüftungsanlage mit WRG noch gar nicht vom DIBT...

  1. leany

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    Hallo, wie ich schon vorher im anderen Thread geschrieben habe, ist die bei uns eingebaute Lüftungsanlage mit WRG noch gar nicht vom DIBT zugelassen. Das habe ich erst später erfahren und die Firma die das eingebaut hat dies auch bestätigt und per Mail mir zugesichert, dass wenn bis zum Einbauzeitpunkt noch keine Zulassung vorhanden ist, würden die zusammen mit dem Hersteller die Kosten einer Einzelabnahme übernehmen.

    So nun ist es so weit. Anlage drin und Rechnung bereits auch. Soll ich nochmal auf eine schriftliche Bestätigung in einem Brief über die Einzelabnahme bestehen und erst dann das Geld überweisen oder reicht da bereits die Bestätigung per Mail.

    Im Prinzip kann ich mit der Abnahme noch 2-3 Monate warten. Falls die Zulassung in der Zeit kommt, dann ist alles O.K. Oder soll ich bereits jetzt auf die Einzelabnahme drängen?

    Danke
     
  2. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Tja, hier stellt sich wieder die Frage, ob eine normale E-Mail rechtskräftig ist. Bis sich der E-Postbrief und die De-Mail durchgesetzt hat, wird es wohl sicherer sein, sich dies durch eine schriftliche Bestätigung per Einschreiben oder durch eine persönliche schriftliche Übergabe noch einmal bestätigen zu lassen :bef1021:

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  3. #3 Bananen Flanke, 28.04.2011
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    Wozu brauchst du die Zulassung?
    Hat der Hersteller keine beantragt?
     
  4. #4 Baufuchs, 28.04.2011
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    Baufuchs Gast

    War das die Anlage von "Z"?
     
  5. leany

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    Die Zulassung brauche für den Energieberater für Kfw-Förderung.

    Nein das war die immer noch im Internet hoch gepriesene dezentrale Lüftung mit WRG von "L" mit einem Namen ähnlich wie e=mc2 aus Einsteins Forschungsergebnissen :D
     
  6. leany

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    Im Vorwege, was kostet denn so eine Einzelabnahme in etwa. Möchte dann so viel einbehalten, bis entweder Zulassung da ist oder die Einzelabnahme durchgeführt oder zumindest eine Bestätigung, dass die Abnahme noch erfolgt.
     
  7. #7 Polklemme, 28.04.2011
    Polklemme

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    Wenn sie mit einer digitalen Signatur versendet worden ist, ist sie auf jeden Fall rechtskräftig. Ansonsten ist sie nichts wert.
     
  8. #8 papabaut, 28.04.2011
    papabaut

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    Wer sagt denn, daß die Einzelabnahme erfolgreich sein wird?
    Wenn nicht, würde Euch ein einbehaltener Teilbetrag nicht helfen.
    Andererseits stellt sich die Frage, ob ein rechtskräftiger Anspruch auf eine von DIBT zugelassene Anlage besteht.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Pokern werden da alle.
    Die Zustimmung im Einzelfall ist ne längere und aufwändige Aktion. Die Frage ist ja: wird für die verbaute Anlage die Zulassung erteilt? unter Auflagen? nach Modifokationen? Werden diese auch an der verbauten Anlage nachgebessert?
    Wird die Zulassung überhaupt erteilt - in den nächsten Monaten?
    Sonst muss sich jmd mal beim DiBt durchwühlen und die Lage der Dinge sondieren.
    Alternativ schon mal die Zustimmung im Einzelfall beantragen lassen, die sollen auf das laufende Verfahren beim DiBt hinweisen und sehen was passiert. Normalerweise sondiert die Behörde beim DiBt und entscheidet ob abwarten oder ab ins Verfahren.

    Fürs KfW kann das zeitlich eng werden. 3-6 Monate sollte man einplanen.
     
  10. leany

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    @PeMu

    Vielen Dank für die ausführliche Information!

    In welchem Zusammenhang steht denn die Zulassung durch DiBt zu Kfw-Förderung? Konnte nichts dazu finden.

    durften die mit überhaupt eine Anlage ohne dir dibt Zulassung verkaufen/einbauen? Ich meine hätte ich da nicht penetrant nachgefragt, wäre es erst noch später aufgefallen.
     
  11. leany

    leany

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    So jetzt macht die Firma Druck. Geld oder Leben? :-)

    Nachdem ich einen Teilbetrag einbehalten habe, weil ich immer noch keine schriftliche Bestätigung über die Durchführung einer Zulassung im Einzelfall durch die Firma erhalten habe, wollen die jetzt alle Arbeiten einstellen, auch die die Heizungsanlage betreffen. Auf Nachfrage, wo ist denn die Schwierigkeit wenigstens die per Mail zugestellte Bestätigung nochmal in einem Brief an uns zu versenden, meinten die:

    "Sie können doch nicht immer nur fordern. Wir haben die Leistung erbracht und wollen nun unser Geld sehen". Danach kriegen Sie auch per Brief die Bestätigung - sinngemäß.

    Einerseits möchte ich schon, dass die Heizungsanlage weiterhin so schnell wie möglich angeschlossen und in Betrieb gesetzt wird, andererseits ist deren Vorgehen jetzt schon mehr als bedenklich, Was soll ich machen?

    Zumal haben sie die Lüftungsabteilung nun in eine zweite Firma als eine KG ausgelagert. Zahle ich jetzt die letzte Rate für die Lüftungsanlage, habe ich keine "Druckmittel", denn die Heizungsfirma hat im Prinzip nun nichts mehr mit der Lüftung zu tun und somit kann ich Ihnen nicht die letzte Rate verweigern (Für die Heizung ist noch min. eine Rate zu zahlen, aber halt nachdem Anlage in Betrieb gesetzt worden ist.) .

    Andersherum - darf denn die Heizungsfirma die Arbeiten einstellen, wenn ich bisher alles die Heizung betreffende immer schön rechtzeitig bezahlt habe? Der Betriebsleiter ist der gleiche Typ, und natürlich wird sich keiner seiner Untergebener dem Befehl "nichts zu machen solange kein Geld da" weigern!

    Unser Sachverständiger meint, die Anlage sollte im Prinzip komplett raus und eine mit Zulassung rein. Dies bedeutet aber höchstwahrscheinlich einen langen müßigen Rechtsstreit. Ganz blöd wäre dann, wenn die Anlage im Mitten des Rechtsstreits die Zulassung erhält. ??? :(
     
  12. PeMu

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    Also hat noch niemand ermitelt, wie der Stand der Zualssung ist. Warum nicht Ihr SV?
     
  13. leany

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    Also unser SV ist da auch dran, aber der wird sich erstmal der Heizungsfirma/Lüftungsfirma annehmen, warum die eine nicht zugelassene Anlage einbauen und jetzt noch Druck auf uns ausüben.

    Zumindest haben wir jetzt einen Fax mit Bestätigung, dass die Kosten der Einzelabnahme übernommen werden. Es wird auch versichert, dass bereits ein Prüfer gefunden wurde.

    So mit Lunos-Mitarbeiter habe ich telefoniert, mündl. versichert wurde, dass die Anlage bereits alle relevanten Test bestanden hat, unter anderem durch die von DIBT anerkannten Institutionen. Aber die DIBT-Zulassung dauert noch an, wie es halt so ist.
     
  14. leany

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    @PeMu

    Wie läuft denn so eine Zulassung im Einzelfall ab?
    Wie lange dauert das, wenn bereits ein Prüfer gefunden worden ist?

    Danke!
     
  15. #15 Skeptiker, 11.05.2011
    Zuletzt bearbeitet: 11.05.2011
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    Das Verfahren heißt "Zustimmung im Einzelfall", abgekürzt "ZiE". :shades

    Die Dauer hängt (Kalauer) im Einzelfall von der Dauer der Stellungnahme einer geeigneten Materialprüfungsanstalt (o.ä.) und der Bearbeitung bei der obersten Landesbaubehörde ab. Im günstigsten Fall lässt sich das in 2 Monaten abwickeln, in ungünstigen kann es Jahre dauern. Achtung: ZiE kosten mind. zweimal Geld:
    1. Beim Prüfinstitut für Prüfung und Gutachten
    2. Im Verfahren bei der obersten Landesbaubehörde
    Lasst Euch bestätigen, dass sämtliche dieser Kosten vom Hersteller übernommen werden! :konfusius
     
  16. leany

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    @Skeptiker

    Wenn der Hersteller sagt, dass bereits alle Tests bestanden sind unter anderem auch die Bestätigung des Wärmerückgewinnungsgrades nach DIN3xx - dann fällt doch schon der erste Punkt weg? Oder ist damit noch etwas anderes gemeint?

    Zu Punkt 2) Sollte es länger als 6 Mon. dauern, dann kriegen wir Probleme mit KfW :(
     
  17. #17 Skeptiker, 11.05.2011
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    Hersteller sagen sehr viel, wenn sie etwas neues verkaufen wollen. Tests sind immer erst dann bestanden, wenn ein entsprechendes Gutachten eines zugelassenen Prüfinstitutes dies schriftlich belegt. Und das gibt's bspw. auch immer erst dann, wenn es vollständig bezahlt ist. :sleeping

    Das positive Gutachten muss danach noch von der obersten Landesbaubehörde für diesen Einzelfall in der vorliegenden Form akzeptiert werden. Dafür könnte ggf. eine weitere Prüfung notwendig werden ... Meistens geht da alles relativ zügig aber sicher ist das nicht und das Risiko in diesem speziellen Fall kann allenfalls der Hersteller einschätzen und die haben gegenüber Kunden notorisch rosarote Brillen auf :shades

    Möglicherweise könnt Ihr diese Probleme 1:1 an den Lieferanten (nicht Hersteller!) Eurer Lüftungsanlage weiterreichen. Wenn es um größere Beträge geht, sollte sich umgehend ein fachkundiger Anwalt Euren Vertrag anschauen, möglicherweise verstreichen ohne rechtzeitige Schreiben sonst Fristen. (Sorry, ich habe den Thread bisher nicht verfolgt und mag ihn jetzt auch nicht lesen. Ich kenne mich nur zufällig mit ZiE etwas aus). In jedem Falle solltet Ihr beharrlich in kurzen Abständen immer wieder Euren Lieferanten und den Hersteller telefonisch in der Sache nerven.
     
  18. #18 chameleon3, 13.06.2011
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    Gibt es mittlerweile eine Zulassung?
    Hast du die Anlage schon in Betrieb und kannst du vielleicht ein paar technische Erfahrungen zu Lärm oder sonstigen Auffälligkeiten schreiben. Gerne auch als PN.
    Mein Bau beginnt erst im Herbst und wäre um jede Info dankbar.
    Wo wohnst du, vielleicht bin ich ja in deiner Nähe?

    MFG
     
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Lüftungsanlage nicht zugelassen - Zahlen?

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