Gemeinsame Zuwegung - Kostenteilung

Diskutiere Gemeinsame Zuwegung - Kostenteilung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, folgende Situation: Wir haben mit unserem Nachbar eine gemeinsame Zuwegung ca. 33 m, er bis zu seinem Caport wir bis zu unserem...

  1. leany

    leany

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    Hallo, folgende Situation:

    Wir haben mit unserem Nachbar eine gemeinsame Zuwegung ca. 33 m, er bis zu seinem Caport wir bis zu unserem Grundstück. Die Zuwegung verläuft über sein Grundstück, aber wir haben Wege- und Leitungsrecht im Grundbuch gesichert.

    Als wir beide anfingen zu bauen, haben wir uns abgesprochen doe Kosten der Zuwegung halbe halbe zu tragen. Nun ist der Nachbar schneller fertig geworden und hat im Prinzip schon einen Landschaftsbauer mit der Herstellung (Schotter,Pflaster,Kantsteine usw.) beauftragt. Die Details wurden mit uns bisher nicht besprochen und heute hat er mich angesprochen über die Kostenteilung, aber der Preis ist mir viel zu hoch. Nun klar alles ist abhängig welche Steine, welcher Unterboden usw. . Aber muss ich denn da einwilligen? Ich muss doch nicht die schöne Zufahrt vor seinem Haus bezahlen. Mir würde auch der billigste Pflaster reichen.

    Wie verhalten wir uns in so einer Situation am besten. Wir wollen ja nicht schon am Anfang mit Nachbarn streiten. Aber für seinen schönen Hof möchte ich auch nicht zahlen.

    Danke!
     
  2. #2 Baufuchs, 29.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wurde bei der Eintragung des Wegerechts keine Regelung zu Herstellungs-/Unterhaltungskosten der Zuwegung getroffen und eingetragen?
     
  3. leany

    leany

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    Also, zum ersten ich wollte den Beitrag eigentlich in sonstiges des Forums und nicht des Haustechnik-Unterforums eintragen. Ob einer der Moderatoren das verschieben kann?

    Ja es wurde vereinbart, dass wir die Kosten der "Wiederherstellung" zu tragen haben und geg. gemeinsame Unterhaltung. Aber da er die Zufahrt ja auch nutzen wird, haben wir uns auf halbe halbe geeinigt. Außerdem von Wiederherstellung kann man hier chlecht sprechen, denn nachdem der Bagger seinen alten Haus abgerissen hat, blieb von der früheren Zuwegung nur noch wenig übrig.

    Auch wenn ich die Wiederherstellung alleine tragen müsste, würde ich trotzdem besser da stehen, mit billigsten Pflastern usw. und so fort. Darum frage ich ja, wie soll ich es ihm ohne Streit erklären, dass ich nicht die schönen teuren Pflaster und Kantsteine für sein Hof bezahlen möchte.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Erledigt.

    Ob´s hier besser aufgehoben ist?

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Baufuchs, 29.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Also wurde bezgl. der Herstellung nichts geregelt.

    Bleibt dir nur, deinem Nachbarn mit freundlichen Worten zu erklären, dass die Bereitschaft die Kosten zu 1/2 zu tragen natürlich auch voraussetzt, dass du an der Entscheidung was/wie zu welchem Preis verbaut wird, beteiligt wirst.
     
  6. leany

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    @Baufuchs @R.B. danke an euch beide :-)


    Wäre es denn sinnvoll, wenn ich mit einem mir vorliegenden Angebot bei ihm ankomme und damit argumentiere.

    Der Nachbar war bisher ja auch immer nett und hilfsbereit, aber er hat auch einen sehr dicken Geldbeutel. Geht mich auch nichts an, ich kann da nur nicht mithalten.
     
  7. leany

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    Wie haltet man das ganze denn auch rechtlich am besten fest?

    Da ist auch ein Revisionsschacht für Abwasser mit im Spiel, den wir auch beide gemeinsam nutzen. Ich meine sollte er z.B. verkaufen, wie sichere ich mir den Revisionsschacht. Nicht dass später heißt ich muss einen neuen bauen.

    Danke
     
  8. #8 robinson, 29.04.2011
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    Kosten teilen heißt:

    gemeinsam (!) entscheiden, was und wie von wem gemacht wird!

    Und dabei spielt natürlich die Größe deines Geldbeutels eine bedeutende Rolle. Sollte der Nachbar eine "Luxusausführung" haben wollen, dann kann er nicht stillschweigend erwarten, dass Du die Hälfte übernimmst.

    Das ganze bei einem freundlichen Bier und ehrlich besprechen :bierchen:

    Gruß
    Jochen
     
  9. #9 Baufuchs, 29.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sicher, auch im Hinblick auf späteren Verkauf ist auch hier die Eintragung einer Grunddienstbarkeit.
     
  10. leany

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    O.K. Danke erstmal für eure Ratschläge, werde versuchen das mal mit ihm in aller Ruhe besprechen.

    Mal sehen was er sagt ?
     
  11. #11 Wolfgang38, 29.04.2011
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    Naja, seinen Hof werdet Ihr doch wohl nicht mit bezahlen.

    Es sollte dann ja nur eine bestimmte Breite des Weges und Länge dessen als Mitbenutzung bezahlt werden (müssen).

    Über die Kosten bzw. Kostenrahmen hätte man sich vorher unterhalten sollen!

    Ich bin mir sicher, dass es jetzt mal Ärger gibt.

    Aber als Argument zählt noch, dass er Euch nicht mit ins Boot geholt und das Erstellungsangebot mit Preis gezeigt hat. Als Gegenargument hört ihr dann sicher: Dann hättet Ihr gleich was sagen sollen und nicht zuschauen bis alles fertig ist :)
    .....
    Viel Glück
     
  12. Julius

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    Schlage ihm vor, daß Du die Hälfte der Kosten gemäß des Angebots der Einfachausführung übernimmst.
    Er soll die andere Hälfte tragen sowie den gesamten Mehrpreis der Luxusausführung.

    Natürlich alles nur bezogen auf den tatsächlich gemeinsam genutzten Teil (also den Bereich Eures Wegerechts). Für übrige Flächen hat er allein aufzukommen!
     
  13. #13 fmjuchi, 29.04.2011
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    leider wurde es ja versäumt vorher eine einvernehmlich Lösung zu vereinbaren.
    Alle guten Ratschläge helfen hier wenig, wenn man später ewig Ärger mit dem Nachbarn hat.

    Wie vergibt man einen Auftrag "im Prinzip", ein bisserl schwanger geht schließlich auch nicht?

    Bisher war nur von Unterbau, Kant- und Pflastersteinen die Rede. Das hat ja noch nichts mit Luxus zu tun. Sicherlich ist es nicht fair, vom Nachbarn eine DIY-Schwarzarbeiter-Schottereinfahrt zu verlangen.

    Vielleicht wäre es hilfreich, wenn du die Einheitspreise mal nennen würdest. Die Fachleute können dir sicherlich sagen, wie viel Luxusaufschlag beim Material enthalten ist.

    Auch mal darüber nachgedacht, dass Teilflächen evtl. nur von dir genutzt werden....

    lg fm
     
  14. #14 alex2008, 29.04.2011
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    wann und bei welchem Privatsender kommt dann die 30-teilige Doku
    Leany baut?
     
  15. #15 wasweissich, 29.04.2011
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    wasweissich Gast

    wir sitzen ja jetzt schon in der ersten reihe ....:hammer:
     
  16. #16 HolzhausWolli, 30.04.2011
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    Blöde Geschichte und wieder ein Beispiel, daß es ein Riesen Grundstücksmanko ist, wenn Überfahrrechte benötigt werden.

    Welchen Umfang würde denn -ganz theroetisch- diese Wiederherstellung einnehmen? War das vorher auch schon gepflastert oder nur befestigt?

    Und: Bist Du wirklich sicher, daß trotz gleicher Anforderung an den Unterbau alleine der dich betreffende Pflasterteil (50% der Zuwegung - nicht des gesamten Hofes) so viel billiger geworden wäre, wenn ein günstiges Pflaster genommen worden wäre?

    Vielleicht relativiert sich das Streitpotenzial schon wenn Du das mal ganz objektiv und nüchtern angehst. Und von einer insgesamt schöneren Gesamtoptik hast Du doch im Grunde auch etwas.

    Man müßte mal ein Foto der Gesamtsituation sehen....
     
  17. #17 alex2008, 30.04.2011
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    aber so ein erfahrenes TV-Team kann doch die Dramatik viel besser herausarbeiten.
     
  18. #18 wasweissich, 30.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das ist doch ganz einfach , da werden wichtige tatsachen einfach verschwiegen , unwahre behauptungen aufgestellt , und schon ist der gute der böse , und der täter das opfer ....:shades
     
  19. leany

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    O.K. damit das hier nicht ungelöst bleibt, keine Dramatik, bekannten Landschaftsbauer meinte Angebot O.K., nicht das billigste und eher höheres Preisniveau aber immer noch im Mittelfeld. Da sind aber ev. noch ein Paar Positionen die mich nicht betreffen. Darüber müsste ich mit dem Nachbar sprechen.

    Ja die Folge kommt :mega_lol:

    Wenn ich mal Zeit habe, werde Bilder rein stellen.
     
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