Notarkosten

Diskutiere Notarkosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Ich habe mal eine Frage, deren Antwort ich hier und im Netz so nicht gefunden habe: Also wir stehen kurz vor Beginn eines Neubaus. Das...

  1. MDWD

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    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage, deren Antwort ich hier und im Netz so nicht gefunden habe:

    Also wir stehen kurz vor Beginn eines Neubaus. Das passende Grundstück kommt von der Gemeinde.

    Der beauftragte Notar hat mich nun angeschrieben mit der Bitte um Terminvereinbarung zur Unterzeichnung des Kaufvertrages (für das Grundstück). Der Entwurf des Kaufvertrages war natürlich dabei.

    Das Grundstück bezahlen wir komplett aus Eigenmitteln. Erst der Neubau selbst wird teilweise finanziert. Momentan sind wir den Baufinanzierungsmarkt am sondieren.

    Macht es mit Blick auf die Notarkosten Sinn, jetzt den reinen Kaufvertrag abzuschließen und dann später die Grundschuld für die Bank. Durch den Kauf selbst wird das Grundstück ja noch nicht belastet.

    Es gibt also zwei Möglichkeiten:

    1. Kaufvertrag abschließen und dann in ca. 4 Wochen nochmal die Grundnschuld für die Bank, die den Neubau finanziert, eintragen lassen oder
    2. noch warten, bis die Finanzierung steht und dann einen Termin für den Kaufvertrag und die Grundschuld gemeinsam machen.

    Macht das notargebührentechnisch einen Unterscheid bzw. kann ich bei einer der Varianten Geld sparen?

    Bin für eure Hinweise sehr dankbar.
     
  2. #2 Sharawenya, 29.04.2011
    Sharawenya

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    Also, unser Notar hat damals gesagt "Ach, gut dass Sie die Grundschuldbestellungsunterlagen schon dabei haben, dann müssen wir keinen zweiten Termin machen und sparen Zeit und Geld." Nur ob er damit sein Geld gemeint hat oder unseres...? :D

    Ihr nehmt ja eh die Grundstückskosten und euer EK wegen des Beleihungswertes mit in die Baufi rein. Ich würde, wenn es sich warten lässt, wirklich warten und beides zusammen machen. Spart ihr euch einen Gang und der Notar Geld. Einen Nachteil beim Warten gibts ja nicht, wie du das beschreibst. :)
     
  3. Monti

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    Sollte keinen Unterschied machen, da die Abrechnungssätze genau festgelegt sind. Berechnungsgrundlagen sind in der KostO definiert (http://www.gesetze-im-internet.de/kosto/index.html):

    20/10 + MwSt. für die Beurkundung von Verträgen
    10/10 + MwSt. für die Bestellung der Grundschuld

    Hinzu kommen noch die Gebühren vom Grundbuchamt (die sind ohne MwSt).
     
  4. MDWD

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    Hm...

    Meint ihr, man kann den Notar einfach mal danach fragen. Ist ja eigentlich nichts Unredliches, oder?
     
  5. R.B.

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    Warum sollte man ihn nicht fragen können? Die Notare mit denen ich bisher zu tun hatte, waren durchweg sehr hilfsbereit und nicht darauf aus möglichst viel Kohle zu verdienen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. MDWD

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    Dann werde ich mal testen, ob die Notare hier in der Gegend auch so nette Menschen sind....

    Danke für die Hinweise.:28:
     
  7. #7 Tina2010, 02.05.2011
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    Kleiner Tipp bezüglich Grundbuchkosten von mir: Wenn die Grundschuld zwischen Eigentumsumschreibung und Auflassungsvormerkung eingetragen wird (was bei Euch eher unwahrscheinlich ist) kann man die (Grundbuch)Kosten für den dann fälligen Rangrücktritt sparen, wenn im Kaufvertrag ein Rangvorbehalt für später zu bestellende Finanzierungsgrundpfandrechte mit vereinbart und bei der Auflassungsvormerkung (ist dann gebührenfreies Nebengeschäft) mit eingetragen wird.

    Von den Notarkosten gibt es keinen Unterschied, ob ein oder zwei Termine, da die Tätigkeiten vergütet werden und nicht die aufgewendete Zeit.
     
  8. MDWD

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    Hallo. Habe heute mit dem Notariat telefoniert.
    Sie haben mir bestätigt, dass es überhaupt keinen Unterschied macht, ob man beides (Kaufvertrag und Grundschuld zur Finanzierung des Bauvorhabend) gleichzeitig oder getrennt abhandelt.
    Ich muss lediglich zweimal zum Notar hinfahren.

    @tina2010:
    Wenn ich im Rahmen des Kaufvertrages keinen Rang mit einer Grundschule besetze, sondern der 1. Rang erst mit der Finanzierung des Bauvorhabens (ohne Grundstück) an die Bank geht? Kannst du mir die Beziehung zwischen der Eigentumsumschreibung und der Auflassungsvormerkung ein bisschen näher erklären? Wäre super!
     
  9. #9 Tina2010, 03.05.2011
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    Bei dir wird es wohl so laufen:
    Kaufvertrag, Eintragung Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Kaufpreisfälligkeit, Nach Zahlung Kaufpreis aus Eigenmitteln Eintragung im Grundbuch als Eigentümer (gleichzeitig Löschung der Auflassungsvormerkung)

    Dann plant Ihr Euer Bauvorhaben und lasst für den zu finanzierenden Teil eine Grundschuld eintragen. Die Grundschuld sollte dann 1. Rang haben.

    Mein Tipp richtet sich an Käufer, die einen Teil des Kaufpreises finanzieren müssen und nicht gleichzeitig eine Grundschuld eintragen lassen können (z. B. bei Teilflächenkauf). Dann spart man sich Grundbuchkosten. Sorry, wenn das hier für Verwirrung gesorgt hat.

    Grüße
    Tina
     
  10. #10 fmjuchi, 03.05.2011
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    Hi,

    bei einem Grundstücksgeschäft mit der Gemeinde kann man durchaus auf die Auflassungsvormerkung verzichten und sich diese Kosten sparen.

    lg fm
     
  11. MDWD

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    @tina2010: Danke für die Konkretisierung. Jetzt hat es auch ein Beamter verstanden! :think

    @fmjuchi: Wozu dienst denn die Auflassungsvormerkung eigentlich konkret?
     
  12. R.B.

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    Vereinfacht ausgedrückt, durch die Auflassungvormerkung wird im Grundbuch festgelegt, dass ein Eigentumswechsel bevorsteht.

    Dadurch werden die Rechte des ursprünglichen Eigentümers des Grundstücks beschränkt, er kann also nicht mehr frei über das Grundstück verfügen. Er kann es nicht mehr anderweitig veräußern, oder belasten, und selbst im Rahmen der ZV ist das Grundstück geschützt.

    Tante Google liefert sicherlich auch alle jur. Feinheiten, aber ich denke, dass man mit der obigen Erklärung klar kommt.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Tina2010, 04.05.2011
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    Die Auflassungsvormerkung sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsumschreibung. Sie schränkt keinesfalls die Verfügungsbefugnis des Eigentümers ein. Er kann das Grundstück nochmals verkaufen, belasten. Allerdings sind solche Verfügungen gegenüber dem Vormerkungsberechtigten (relativ) unwirksam.

    Darauf verzichten würde ich allerdings nur, wenn ich keinerlei Bedenken hätte, dass ich Eigentümer werde. Manchmal praktiziert wird es in der Tat bei Käufen von der Gemeinde.
     
  14. #14 Sharawenya, 04.05.2011
    Sharawenya

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    Wir haben drauf verzichtet und uns das Geld gespart.
     
  15. #15 Stef1969, 04.05.2011
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    Wir auch.
     
  16. MDWD

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    Hallo.

    Wollte mich noch mal bei allen für die Tips und Hinweise bedanken.

    Bin nun für den Notartermin am Freitag gut vorbereitet.

    Werde mal berichten, wie das mit der Vormerkung so gelaufen ist.
     
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