Steuer auf Mieteinahme

Diskutiere Steuer auf Mieteinahme im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben eine abbezahlte Wohnung, welche wir weiter vermieten möchten. Dies wird mir ja auf meine Einkünfte draufgeschlagen, kann man...

  1. #1 tobi2503, 29.04.2011
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    Hallo,
    wir haben eine abbezahlte Wohnung, welche wir weiter vermieten möchten.
    Dies wird mir ja auf meine Einkünfte draufgeschlagen, kann man ungefähr sagen, das dies ca. 1 MM kalt pro Jahr ist, welche man an Steueren nachzahlen muß
    Ich kannte dies auch vom Elterngeld, die bekommt man ja auch am Ende auf die Einkünfte draufgeschlagen und dort war es ca. 1 Monat Elterngeld, ist so ne Faustregel und hat bei mir genau gepasst.
    Bin am überlegen, ob ich sie verkauf, aber so schlecht ist es ja auch nicht, wenn die Wohnung schuldenfrei ist.
    Danke
     
  2. #2 papabaut, 29.04.2011
    papabaut

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    Du hörst doch auch nicht auf zu arbeiten, nur weil Du Lohnsteuer zahlst?
    Wenn Du die Wohnung verkaufst und das Geld zur Bank trägst zahlst Du auch steuern.

    Vielleicht kannst Du die Wohnung ja renovieren oder sanieren, dann teurer vermieten und die Kosten hierfür steuerlich auf die Miete anrechnen lassen. Da hilft dann der Steuerberater.
     
  3. loko

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    Zum Teil stimmt es schon, die Mieteinnahmen werden deinen übrigen Einnahmen hinzugezählt.
    Aber dann hängt es ja davon ab, was Du noch steuerlich geltend machen kannst, Freibeträge, evtl. Verluste etc. und erst dann steht Dein zu versteuerndes Einkommen fest, nach welchem die Steuer bemessen wird. Also keine "Faustformel" oder so ähnlich. Da gibts zu viele Komponenten als dass man mit Faustformeln rechnen könnte.
     
  4. #4 HolzhausWolli, 29.04.2011
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    @ Tobi:

    Wer außer Dir oder Deinem Steuerberater könnte Dir die Frage besser beantworten, in welcher Höhe Du steuerlich veranlagt bist oder wirst?

    Wie das bei irgendeinem Elterngeld oder sonstwo war interessiert nicht die Bohne.

    Mieteinnahmen sind Einkünfte, damit Einkommen und das ist in D zu versteuern. Erstmal ein Punkt.

    So, und jetzt wird (fast) alles einkommensmindernde entsprechend wertig gegengerechnet.

    Bude abbezahlt? Pech gehabt! Sonst könntest Du z.B. die Zinsen anrechnen lassen. :-)))))
     
  5. #5 jannis09, 29.04.2011
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    Lass das mit der "Faustformel" lieber mal.
    Das ist mit Sicherheit etwas komplizierter, weil es, wie schon beschrieben, jede Menge andere Faktoren gibt.
    Eine bereits abbezahlte Wohnung, sollte bei Vermietung auf jeden Fall eine gute
    Rendite abwerfen. Das wirst Du bei einer Bank mit einer risikolosen Geldanlage wohl so nicht erreichen, denke ich.
     
  6. mic67

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    Es werden nicht die Mieteinnahmen versteuert, sondern die Einkünfte aus Vermietung. D.h. Mieteinnahmen abzüglich damit verbundene Kosten wie z.B. Instandhaltung, Grundsteuer, Versicherungen und nicht zu vergessen die Abschreibung ( Werteverlust ). Wenn für die Vermietung Maklerkosten oder Anzeigen geschaltete werden, oder die Fahrtkosten für die potentiellen Mieter - alles schön protokollieren und als Werbungskosten absetzen.

    Gruß
    Mic
     
  7. #7 HolzhausWolli, 29.04.2011
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    So meinte ich das, danke.
     
  8. R.B.

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    Richtig.

    Einfach mal in die Anlage V der Steuererklärung schauen.

    http://www.meinesteuersoftware.de/download/formular/2010/est-10-anlage-v.pdf

    Es werden die Mieteinnahmen den zugehörigen Kosten (Ausgaben) gegenübergestellt. Sollte sich ein "Gewinn" ergeben, dann wird dieser zu den sonstigen Einnahmen, beispielsweise aus "nichtselbständiger Tätigkeit" hinzugerechnet. Unter´m Strich ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Homer Simpson, 29.04.2011
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    Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden keinen anderen Einkünften hinzugerechnet. Sind Einkünfte gem. § 21 EStG und haben eine schöne eigene Zeile im Einkommensteuerbescheid.
     
  10. R.B.

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    "Hinzugerechnet" habe ich mehr bildlich gemeint, also dass dann die Steuern auf die gesamten Einnahmen zu entrichten sind. Hätte ich vielleicht besser formulieren sollen.

    Aber es ist Freitag, Wochenende steht vor der Tür, und die Sonne scheint. :shades

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Homer Simpson, 29.04.2011
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    Manchmal zum Wochenende und bei schönem Wetter scheisse ich gerne klug :bierchen:
     
  12. R.B.

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    Dafür brauche ich kein schönes Wetter. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Chico73, 11.05.2011
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    Wie oben treffend formuliert, werden bei vermieteten Objekten der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben (Werbungskosten) versteuert.

    Und zwar mit dem persönlichen Steuersatz, der abhängig von der Höhe der Einkünfte, Familienstand usw. usw. ist. Bei den allermeisten dürft der durchschnittliche irgendwo Steuersatz zwischen 15 % und 35 % liegen - (Vorischt sehr pauschal)

    Das Eltergeld ist grundsätzlich steuerfrei - unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
    D.h. es wird zur Ermittlung des persönlichen Steuersatz zunächst einbezogen, bei der Berechnung der Steuer aber aus der Bemessungsgrundlage wieder herausgerechnet.
    Bsp: zu versteuerndes Einkommen ohne Elterngel 50.000 --> Steuersatz 30% --> Steuer 15.000
    mit Elterngeld von EUR 10.000: Einkommen 50.000 --> Steuersatz 32% --> Steuer 16.000 (35% von 50.000). In diesem konkreten Falle "kosten" 10.000 Elterngeld 1.000 Steuern. (Alles rein fiktive Zahlen).



    Eines solltest Du beachten:

    Wenn Du vor hast, weil der Immobilienmarkt momentan sehr gut ist, Deine Wohnung zu verkaufen, mußt Du folgendes bedenken:
    Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre liegen und die Wohnung fremdvermietet wurde. Dann zahlst Du auf den Veräußerungsgewinn Steuern in Höhe deines pers. Steuersatzes.
     
  14. #14 semmelmeyer, 12.05.2011
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    Das mit dem Überschuss ist gesetzlich ganz knapp formuliert:

    Relevant ist jedoch in dieser Hinsicht immer relativ gesehen. Am besten bist du beraten, wenn du dir mal ein- bis zwei Stunden bei deinem Steuerberater leistest und dir alles genau erklären und durchrechnen lässt. Gerade im Bereich Vermietung gibt es die ein oder andere Möglichkeit die jeder individuell für seinen Fall nutzen kann um Kosten (Steuern) zu sparen.

    Meines Wissens, sollte hier auch der Lohnsteuerhilfeverein gut eine Auskunft geben können.
     
  15. #15 Gast217, 12.05.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Ohoh, das ist aber kein Zitat aus dem Gesetz. Ich lese mir es jetzt schon ein paar mal durch, der Unsinn wird aber leider nicht besser. :confused:

    Marion :)
     
  16. #16 Chico73, 12.05.2011
    Chico73

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    Ich weiß nich was mit relevant gemeint ist - Wenn Du Einkünfte/Verluste aus Vermietung und Verpachtung hast, sind die in jedem Fall in der StE anzugeben - da gibt es keine Geringfügigkeit oder Freibeträge.
    Eine Steuerberater ist sicherlich gerade für die Ersterklärung angebracht, im Zweifel helfen aber auch die Finanzbeamten, die übrigens zur Hilfe verpflichtet sind.

    Ein Lohnsteuerhilfeverein darf m.E. bei V+V keine Hilfeleistung geben.

    Schönen Gruß
     
  17. #17 BauKran, 12.05.2011
    BauKran

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    Gilt dies auch für den Fall eines Verlustes, also dass dann der Verlust vom Einkommen "abgezogen" wird?
     
  18. #18 Gast217, 13.05.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.

    Marion :)
     
Thema: Steuer auf Mieteinahme
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