alte Erschließungskosten nicht übertragbar bei Eigentumswechsel?

Diskutiere alte Erschließungskosten nicht übertragbar bei Eigentumswechsel? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir interessieren uns für den Kauf eines etwa 9Jahre altem Hauses, Problem ist das die für die Erschließung gezahlten Kosten (notariell...

  1. #1 blurboy, 02.05.2011
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    Hallo,

    wir interessieren uns für den Kauf eines etwa 9Jahre altem Hauses, Problem ist das die für die Erschließung gezahlten Kosten (notariell beglaubig an die Firma bzw. Gesellschaft die damals für das ganze Neubaugebeite zuständig war) bei der Satdt irgendwie versickert sind und die ganze Siedlung angeblich schon ne zeit im Rechtstreit liegt, bisher wie man wohl hört mit "guten Karten".
    Naja der Makler hat dies alles bisher nicht erwähnt und auf meine Nachfrage heute, meint er das diese Kosten mit Eigentumswechsel sich nicht übertragen, sondern den Altbesitzer zu Not zu Lasten fällt, welches ich wiederum stark unglaubwürdig halte.

    Bevor es zum Abschluß kämme, würde ich dies auch juristsich Prüfen lassen, aber für vorzeitige Meinungen hier wären wir dankbar, da wenn die die Kosten noch drauf kämen, diese Immobilen uninteressant ist.
     
  2. #2 Bautine, 02.05.2011
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    Hier ein Abschnitt aus einem üblichen notariellen Kaufvertrag:
    ACHTUNG, Laienmeinung, keine juristische Einschätzung, so habe ICH den Notar verstanden:
    Die Verkäufer müssen die Kosten tragen (Abschnitt 2), aber die Gläubiger dürfen (und werden) sie von euch als Eigentümern fordern (Abschnitt 4), da ihr als eingetragene Grundstückseigentümer dafür haftet. Ihr habt zwar aufgrund des Vertrages einen Anspruch gegenüber den Verkäufern, aber wenn nichts zu holen ist...

    Ob dies ein Hindernis für den Kauf des Hauses ist, müsst ihr selbst entscheiden. Viel Erfolg!
     
  3. papeFT

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    Bautine hat den wunden Punkt bei diesem möglichen Kauf angesprochen. Alle Vertragsinhalte nützen wenig, wenn später die Gemeinde fordert und ein Rückgriff auf den Verkäufer nicht möglich ist. Sofern dieser aber ein großes Interesse am Verkauf hat, dann ließe sich vereinbaren, dass der mögliche Betrag für die Erschließung auf Treuhandkonto gezahlt wird und die Freigabe erst erfolgt, wenn dieser Rechtsstreit entschieden ist und von der Gemeinde entsprechend bestätigt wird, dass ihr als neue Eigentümer nicht in der Verpflichtung steht. Wichtig wäre aber, dass der Betrag so hoch angesetzt ist, dass er auf jeden Fall ausreicht.
    Sonst würde ich meine Finger davon lassen!
     
  4. #4 fmjuchi, 02.05.2011
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    Hi,

    die Beiträge sind sicherlich nicht versickert....

    Grds. lasten Erschließungsbeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück und können daher vom jeweiligen Eigentümer eingezogen werden. Was im Kaufvertrag steht betrifft nur das Verhältnis Käufer/Verkäufer.

    Nach 9 Jahren sollte bereits Festsetzungsverjährung eingetreten sein. Wenn der Verkäufer bereits einen Bescheid erhalten hat und man bisher auf die Beitreibung verzichtet hat, würde ich die Beiträge vom Kaufpreis abziehen. Ist noch kein Bescheid ergangen, sollte auch keiner mehr kommen.

    Ein Anruf bei der Stadt sollte Klarheit verschaffen.

    lg fm
     
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