§34 walmdach bauantrag zusage oder absage?

Diskutiere §34 walmdach bauantrag zusage oder absage? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo letzte Woche habe ich die Eingangsbestätigung für den Bauantrag und Abrissantrag bekommen. Wir wollen ein altes Haus abreissen und eine...

  1. #1 Slawa685, 03.05.2011
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    Hallo
    letzte Woche habe ich die Eingangsbestätigung für den Bauantrag und Abrissantrag bekommen.
    Wir wollen ein altes Haus abreissen und eine Stadtvilla mit nen WD bauen.
    Nun kamen wir mit unseren neuen Nachbarn ins Gespräch,Sie sagten uns dass Sie vor 10 jahren ne ablehnung bekommen haben für ein Bungalow mit WD.
    Es liegt §34 vor.
    Seit 3 Jahren steht ein Mehrfamilienhaus mit nen Krüppelwalmdach gegenüber unserem haus.
    Die Nachbarin meint es gehört nicht zu unseren gebiet.
    Bevor ich das Grundtück kaufte ging ich mit nem Katalog vom Haus ins Bauamt und erklärte dem netten Herrn was wir vor haben.Er schaute im Pc nach und stimmte mir zu.
    Nun hab ich extreme Panik,da wir 2 jahre nach dem perfekten Grundstück gesucht haben,dass wir in paar wochen ne ablehnung bekommen.
    Hier ist ein link für die Umgebung:
    Bei Strasse bitte auf automatisch wählen und rein zoomen.

    http://www.bing.com/maps/#JndoZXJlM...uMTk4NzE5ODg3MTkzMiU3ZS0xMy43NzgzODUxNjI5OTk5

    Danke im voraus!!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2011
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    Einmal wie immer:

    Im § 34 Gebiet ohne grosse Vorbereitung mal eben einen Bauantrag stellen kann man so was von vergessen!
    Erstmal Umgebung aufnehmen, auf der Basis festlegen, was gehen könnte, das dann mit dem Amt abstimmen, ggf. per Voranfrage sichern und dann erst zuschlagen.

    Hier kann man jetzt nur noch beten! Ich würde sagen, die Chancen eine "Stadtvilla" (jedenfalls das, was ich mir darunter vorstelle) durchzukriegen, sind auf dem hier beschriebenen Weg < 50%.
     
  3. #3 Der Bauberater, 03.05.2011
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    § 34 BauGB ... Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll ...

    Art ist vermutlich wohnen

    Das Maß ist aus der Trauf- und Firsthöhe der Umgebung her zu nehmen.

    Die Bauweise ist offen oder geschlossen ...

    Die überbaute Fläche ist aus der GRZ zu berechnen

    Da steht nichts von der Dachform und der Dachneigung. Wenn die parameter passen, dann geht auch eine Stadtvilla mit Krüppelwalm und Fledermausgaube :D
     
  4. #4 Slawa685, 03.05.2011
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    Eigentlich hab ich fast alles richtig gemacht.Bin ja beim bauamt gewesen und ne erlaubnis bekommen und mich nach dem nebengebäude orientiert.
    überwiegend 2 - 3 etagen...
    Grundstücksgröße ist auch mehr als genug.
    Habt ihr auf den link gedrückt,ist ne sateliten aufnahme der häuser...
    Hab was von antrag auf abweichung gehört.
    Har jemand ne erfahrung gemacht?kosten?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2011
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    Du musst nicht "bitte bitte" machen. Dir steht zu, was sich einfügt.
    Aber die Frage, was sich einfügt, kann man unter verschiedenen Aspekten betrachten. Je mehr Spielraum das Amt hat, um so weidlicher nutzt es den in seinem Sinne aus - klar.
    Man muss also dem Amt ein möglichst enges Korsett anlegen. Da können die natürlich die eine oder andere Korsettstange für nicht passend erklären, aber das müssen die begründen. Je undetailierter der Antrag ist, um so leichter fällt eine Ablehnung!!!

    Die andere Strassenseite sieht nach Mehrfamilienhäusern aus. Da kann man bestenfalls Details wie einen Krüppelwalm heraussaugen, aber viel mehr nicht.
    Die Seite mit Deinem Grundstück hat fast nur Satteldächer, ggf. nen Krepelwalm. Ausserdem 1 1/2-Geschosser.
    StattVilla (kein Tippfehler) sind für mich zwei Vollgeschosse mit Zeltdach.
    Das fügt sich aus meiner Sicht dort nicht ein, daher ist "Chance" der Ablehnung groß.

    Kosten - Umfeldanalyse + Ausarbeitung einer entsprechenden Bauvoranfrage mit GFZ/GRZ, Baufensterfestlegung, Strichansichten/-schnitten zur Höhenfestlegung usw usf. kostet zwischen 1.500 und 4.000 € - je nachdem, wie weit Wunsch und Realität auseinander gehen und wie groß der daraus resultierende Aufwand ist.
    Aber 10* günstiger als ne Hütte bauen, die man nicht wollte oder das Grundstück wieder abstossen.

    Obs da jetzt noch Chancen gibt?? Keine Ahnung.
     
  6. #6 Thomas B, 03.05.2011
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    ....was bedeuten kann, daß es für dieses areal (gegenüber) evtl. einen rechtskräftigen B-Plan gibt (ansonsten hätte das bauwerk wohl kaum nach §34 genehmigt werden können...).

    Man kann nur dringend dazu raten sich hier rechtlich sicher zu stellen. Dies z.B. über eine Bauvoranfrage (Dachform, Größe des Gebäudes) geschehen.

    Wird eine BVA positiv beschieden, so hat man einen Anspruch auf einen Baugenehmigung! Es ersetzt diese natürlich nicht, schafft aber Rechtssicherheit.

    Der Aufwand ist m.E. überschaubar...aber mit offenem Ausgang..siehe Beiträge von Ralf.

    Grüße

    Thomas
     
  7. #7 Slawa685, 31.05.2011
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    Etwas neues

    Nun sind 5 Wochen rum.
    Meine Finanzberaterin hat unseren Sachbearbeiter vom Amt angerufen,den sie gut kennt.
    Er sagte das dauert noch 2 Wochen,aber die Vorprüfung ist abgeschlossen.:biggthumpup:
    Kann ich mich nun freuen oder sagt dass nix aus?
    Wenn da nun was fehlen oder falsch wäre,würde ich doch die unterlagen wieder bekommen?:deal
     
  8. #8 00imperator, 01.06.2011
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    Die Vorprüfung ist abgeschlossen, aber mit welchem Ergebnis????
     
  9. #9 Baufuchs, 01.06.2011
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    Baufuchs Gast

    Vorprüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.:biggthumpup:
     
  10. #10 Thomas B, 01.06.2011
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    Frage: warum hat nicht der Architekt/ Planverfasser, der den Plan eingereicht bzw. erarbeitet hat hier nachgefragt??????? Wäre ja schließlich dessen Job. der könnte auch etwas mehr von dem verstehen, was man ihm vom Amt sagt....
     
  11. #11 Slawa685, 01.06.2011
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    Das werden ja spanende 2 monate.der architekt sagte mir wir sollen im amt nicht zu viel erzählen.sonst schöpfen die verdacht.
    ich glaube baufuchs hat recht.
    der vom amt sagte ein 2 gutachter muss noch entscheiden.
    unser architekt hat schon nach der ersten woche den entwässerungsantrag zurück bekommen.
    wir haben zur zeit nur ein kontrollschacht für mischwasser in der ganzen strasse,jetzt soll ein zweiter her.
    Ich danke euch für die tipps auch wenn das ergebniss nicht beeinflusbar ist, und in 2 woch fest steht.
     
  12. #12 Der Bauberater, 01.06.2011
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    Meinen nächsten Bauantrag lasse ich vom Steuerberater machen! :hammer: :mega_lol:
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 01.06.2011
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    In welchem trüben Teich sollte da denn geschöpft werden können???

    Wenn Ihr da keine grauzonigen Schweinereien vorhabt, muss Euer Architekt eben beweisen, dass Ihr das so bauen dürft.
    Geht das nicht, weil Ihr als erste etwas vorhabt, hätte er Euch vorher über die Risiken aufklären und ggf andere Verfahren vorschalten müssen.
     
  14. #14 Ingo Nielson, 01.06.2011
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    ich wüsste nicht, was gegen das vorhaben spricht. die dachform (ob flach, sattel, krüppel oder sonstwas) kann es jedenfalls nicht sein.
     
  15. #15 Slawa685, 07.06.2011
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    Habe heute Endlich meine Zusage bekommen.
    Danke an alle die mir geholfen haben...:respekt
     
  16. #16 Spacy2k, 07.06.2011
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    Glückwunsch für die Zusage!

    Unser Bauamt ist auch sehr komsich, bei einem Nachbarn erlauben sie alles beim anderen fast nix
     
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