Zweiter Kontrollschacht für Regenwasser - Trennsystem!

Diskutiere Zweiter Kontrollschacht für Regenwasser - Trennsystem! im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe, das hier ist das richtige Unterforum... Wir planen derzeit in EFH in einem Neubaugebiet. Das Erstellen des Kanalanschlusses...

  1. #1 simavid, 03.05.2011
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    Hallo, ich hoffe, das hier ist das richtige Unterforum...

    Wir planen derzeit in EFH in einem Neubaugebiet. Das Erstellen des Kanalanschlusses und des Kontrollschachts innerhalb des Grundstücks (bis 3m Tiefe, 5 lfdm.) übernimmt der Hausbauer für einen Preis von 2800,- Euro.
    Bisher sind alle Beteiligten von einem Mischsystem ausgegangen.

    Nun ist der Bauantrag seit Ende März abgegeben. Letzte Woche hatten wir den letzten Bemusterungstermin und plötzlich hieß es:
    "In dem Neubaugebiet gibt es kein Misch-, sondern das Trennsystem. Das bedeutet, Sie brauchen einen zweiten Kontrollschacht für das Regenwasser. Das macht dann 2400,- Euro!" :wow

    Das wir für das Regenwasser einen zweiten Kontrollschacht brauchen ist durch das Trennsystem vorgegeben und ja auch nicht zu ändern. Allerdings erscheinen mir die 2400,- Euro für einen zweiten Kontrollschacht doch ein bißchen hochgegriffen.
    Wie ist denn die Einschätzung der Experten dazu? Ich hoffe, ich habe genug Infos gegeben... falls nicht, dann bitte ich um Nachsicht!
    Danke schon mal...
     
  2. #2 Thomas B, 03.05.2011
    Thomas B

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    Lustig!

    Ich gehe mal davon aus, daß der GU wohl auch einen bauantrag gstellt haben wird oder? Dazu gehört dann eben auch ein sogenannter "Entwässerungsplan", in dem dargestellt wird wie undwohin das abwasser, schmutzwasser und was weiß ich entsorgt wird. Wie konnte so ein Plan in Unkenntnis der Örtlichkeit gemacht werden??????

    So ein revisonsschacht kostet (abhängig von der Tiefe) sicher zwischen 800 und 1.500 EUR. Dazu kommt dann aber auch die doppelte Verrohrung (einmal Schmutzwasser und regenwasser) und natürlich der Aushub und dessen erneute Verfüllung.

    So gänzlich neben der Spur scheint mir der Preis nicht zu sein...außer er wäre ausschließlich für den Schacht...dann schon.

    Thomas
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2011
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    Es ist egal, was wir Dir sagen. Du hast einen Vertrag und Dein GÜ kann (fast) alles verlangen - egal wie angemessen oder überhöht der Preis ist.
     
  4. #4 Baufuchs, 03.05.2011
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    Baufuchs Gast

    Lustig?

    Der ganz normale Wahnsinn.

    Das heisst es in Baubeschreibungen "vorausgesetzt Mischsystem, ist Leitung+Schacht enthalten".

    Wahrscheinlich ist im Bauantrag bereits Trennsystem eingezeichnet, Bauherr hats aber nicht gemerkt.

    Mehrkosten werden dann erst bei Bemusterung auf den Tisch gelegt.
     
  5. #5 Thomas B, 03.05.2011
    Thomas B

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    Meinst Du, Manfred...?

    wenn Bauantrag bzw. der Entwässerungsplan dies darstellt, so sollte es ja wohl auch im angebot enthalten sein.

    Und: Wenn Mehrkosten EUR 2.400 nur für zus. Revisionsschachht, dann frage ich mich was die (zusätzliche) Verrohrung kostet. Oder war die schon enthalten? Und wenn JA, wie kann der Schacht dann fehlen...alles etwas suspekt.

    Letztendlich aber -wenn der ganze Krempel nicht enthalten war- ist der Preis m.E. schon i.O., nur für den Schacht wäre es ein heftiger Preis.

    Thomas
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2011
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    Thomas - Mischsystem ist für die zukünftige Trennung sowieso bis unmittelbar vor den Revi-Schacht getrennt zu führen.
    Es können also ausser dem Schacht nur rd. 1 m Rohr Richtung Haus + das Verbindungsstück zwischen Schacht und öffentlichem Stutzen enthalten sein.

    Die teuren Formstücke müsste man dann noch gegenrechnen.

    Ändert aber nichts am Vogel-friss-oder-stirb-Preis!
     
  7. #7 simavid, 03.05.2011
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    Die Verrohrung ist im Preis enthalten soweit ich weiß...
    Verstehe ich das richtig, dass der Preis also gepfeffert ist? Was würde das denn unter "normalen" Umständen kosten, wenn die Trennung sowieso bis zum Revisionsschacht erfolgt und nur rd. 1 m Rohr Richtung Haus + das Verbindungsstück zwischen Schacht und öffentlichem Stutzen dazukommen würde?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2011
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    Keine Ahnung.
    Welcher Boden? Sand - Lehm - Fels?
    Wie tief schachten? 1 m - 3 m - 5 m
    Stutzen auf dem Grundstück oder muss der Gehweg geöffnet werden?

    Kann zu teuer sein, kann passen.

    Aber nochmal. Sie können den 2. Schacht nicht von BU Meier&Sohn nehmen. Sie haben einen Vertrag, der wg. behördlicher "Auflagen" erweitert werden muss.
    Und so lange Sie nicht nachweisen können, dass der BU wissen musste, dass es da Trennsystem gibt, zahlen Sie, was der ausruft.
     
  9. #9 simavid, 03.05.2011
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    Verstanden - vielen Dank für die Erläuterung!
     
  10. #10 Baufuchs, 03.05.2011
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    Baufuchs Gast

    @Thomas B

    Wieso denn? Da wird ein Billig-Solls-Sein Kataloghaus gekauft und da ist im Vertrag erst mal nur "Mischsystem" berücksichtigt. Was übrigens schon ungewöhnlich wäre, denn meist enden die im Grundpreis enthaltenen Leistungen an Außenkante Keller oder Bodenplatte.

    Es gibt da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar keine Entwässerungspläne.:winken
     
  11. #11 Thomas B, 03.05.2011
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    @Manfred:

    (damit ja wohl auch der Entw.-plan)

    JETZT kommt PLÖTZLICH (????) die Erkenntnis, dass ein 2. Schachht notwendig wäre. Diese Erkenntnis müßte schon länger da sein....

    Thomas
     
  12. #12 simavid, 03.05.2011
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    Genau DAS ist ja mein Problem! Ich bin der Meinung, der Hausbauer hätte uns im Vorfeld darauf hinweisen müssen. Wie auch immer, irgendwie werde ich das Problem schon lösen bzw. bezahlen.
    Übrigens ist das Haus kein "Billig-Solls-Sein Kataloghaus", sondern ein frei geplantes Einfamilienhaus von einem mittelständischen Bauunternehmen, welches hier schon 30 Jahre am Markt ist. Anscheinend war mein Vertrauen in dieser Hinsicht doch ein bißchen zu groß, obwohl ich in die Skepsis in Person bin...
    Wieder was dazugelernt... Mein Fehler!
     
  13. #13 Baufuchs, 03.05.2011
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    Baufuchs Gast

    @simavid

    - War die Planung im Hauspreis enthalten?
    - Wurde der Bauvertrag vor o. nach erfolgter Bauantragsplanung geschlossen?
    - was meinst Du mit "hätte uns im Vorfeld darauf hinweisen müssen"? Im Vorfeld von was?
     
  14. #14 simavid, 09.05.2011
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    Hallo Baufuchs,
    die Planung ist im Preis enthalten. Der Bauvertrag wurde NACH der Planung unterschrieben, aufgrund dieser Planung wurde dann der Bauantrag erstellt.
    Mit "im Vorfeld" meine ich VOR Unterschrift des Bauvertrags, weil das auch der Verhandlungs- und Planungszeitraum war und es zu diesem Zeitpunkt auch darum ging, ob die Hausbaufirma die Kanalarbeiten macht oder nicht. Außerdem war es immer wieder Thema, ob wir nun eine Zisterne einbauen oder nicht, im Bebauungsplan wird dazu nur "geraten" (es ist wirklich eine sehr seltsame Formulierung und keine Verpflichtung) und wir haben uns letztendlich dagegen entschieden.
    Ich bin der Meinung, dass man uns über das bestehende Trennsystem hätte informieren müssen. Sehe ich das richtig?
     
  15. Hfrik

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    Also wenn die Planung enthalten war, und danach der Vertrag geschlossen wurde, kann die Baufirma vielleicht die 2.400 € aus dem Bauvertrag fordern, aber vermutlich kannst Du dann die gleichen 2.400€ von der Firma aus dem Planungsvertrag zurückfordern - zumindest in Teilen, da Dir daraus dann der Schaden entsteht, dass Du ggf bei korrekter Planung den Vertag an diesem Punkt zu günstigeren Konditionen abgeschlossen hättest.
    Ansonsten muss ein zweiter Schacht im gleichen Grabensystem nach meiner Tiefbauerfahrung schon nennenswert billiger werden als zwei Einzelschächte, da viele Anfahrten, Aufwände für Geräte, für Grabenbau und Verbau etc. nur einmal anfallen.
     
  16. #16 Baufuchs, 09.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nö, Architekten würden sagen: Sowiesokosten, die auch bei korrekter Planung entstanden wären.

    Ein Schaden wäre nur dann gegeben, wenn wegen nachträglicher Erstellung des 2. Schachtes die Kosten erhöht wären. Dann auch nur in Höhe der Mehrkosten wg. nachträglichem Einbau.
     
  17. #17 simavid, 09.05.2011
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    ich kann gerade nicht folgen... bitte noch einmal erklären... :o
     
  18. #18 Baufuchs, 09.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schau mal deine Baubeschreibung durch.

    Was steht da zu "Entwässerungsanlage"?

    - Gem. Vertragszeichnung?
    - War in der Vertragszeichnung Trennsystem vorgesehen?
    oder
    - gibt es einen anderen Text zur Entwässerungsanlage in der Baubeschreibung?
     
  19. #19 simavid, 09.05.2011
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    ich schau mal nach und melde mich dann wieder...
     
  20. Hfrik

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    He Baufuchs - vollständig zitieren :D
    Das mit den Sowisokosten habe ich etwas komplizierter ja auch gesagt. Aber mit Sowisokosten argumentieren müssen, oder als GÜ/BT fast beliebiges fordern können sind schon zwei Paar Stiefel. Bei Sowisokosten muss sich der AN nämlich auch die Kosten anderer Firmen vorhalten lassen - oder die Urkalkulation offenlegen, wo die Kosten drin stehen, und sich dann noch die Einsparungen für das gleichzeitige Bauen beider Leitungen abziehen lassen.
     
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