Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett?

Diskutiere Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, in unserem Neubau soll im Büro- und Ladenbereich ab der nächsten Woche Räuchereiche als Hochkantlamellenparkett verlegt werden....

  1. #1 Mathie, 04.05.2011
    Zuletzt bearbeitet: 04.05.2011
    Mathie

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    Hallo zusammen,

    in unserem Neubau soll im Büro- und Ladenbereich ab der nächsten Woche Räuchereiche als Hochkantlamellenparkett verlegt werden. Beauftragt wurde das ganze Ende letzten Jahres.

    Nun rief mich der Parkettleger an und sagte, dass es für Räuchereiche keine bauaufsichtliche Zulassung gebe und er mir das Parkett nur einbauen könne, wenn ich ihm schriftlich gebe, dass ich auf die Zulassung verzichte. Alternativ würde er mir eine dunkel geölte Eiche anbieten, die ich aber wg. der hohen Belastung in den geschäftlich genutzen Räumen nicht möchte.

    Anfang des Jahres wurde soweit ich die Zusammenhänge verstehe Parkett vom DIBT in die Bauteilliste B aufgenommen und die EN 14342 nach BauOBln damit für verbindlich erklärt.

    Jetzt habe ich zwei Fragen, eine mehr für die Praktiker und eine für die juristisch versierten:

    - Gibt es tatsächlich kein Räuchereiche HKL mit Zulassung?

    - Benötigt Parkett nach BauOBln überhaupt eine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBT oder reicht die Übereinstimmung mit EN 14342?

    So wie ich §17 Abs. 1 Satz 2 BauOBln verstehe, reicht für Bauprodukte, die nicht unter die Regelungen von §17 Abs. 1 Satz 1 fallen, dass Sie den aaRdT entsprechen. In §17 Abs. 7 werden dann die in der Bauteilliste B für Parkett aufgeführten Normen für verbindlich erklärt.

    Somit sollte doch eine Übereinstimmung mit der EN 14342 ausreichen, oder habe ich etwas übersehen? Hintergrund der Frage ist, dass der Parkettleger meint dass er damit rechnet, dass es in Zukunft auch Räuchereiche HKL mit Ü-Zeichen geben wird, und es nur eine Frage der Zeit und der Bearbeitung der Anträge durch das DIBT sei und kein prinzipielles Problem, dass Räuchereiche die EN 14342 nicht erfüllen würde.

    Gruß Mathie
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Hi Mathie,

    da ist was dran.
    Problem scheinen Grenzwerte für Ammoniak zu sein und die Hersteller bemühen sich noch um die Zulassungen.

    So ist das mit der Regulierungswut. :irre

    Gruß Lukas
     
  3. mls

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    ich kenne die reglementarien für parkett aus räuchereiche nicht.
    das thema ist aber auf andere "bauteile" übertragbar - und umgekehrt:
    wenn die von dir genannte din en 14342 im teil b der brl (bauregelliste)
    aufgeführt ist, sind alle entspr. bauteile nach brl geregelt.
    da sich wohl auch die berliner bauordnung auf die brl bezieht, ist damit
    das anforderungsprinzip klar.
    wie die übereinstimmung deklariert wird (oder werden muss), weiss ich
    nicht in allen feinheiten, vermutlich durch ü-zeichen, evtl. (in jedem
    einzelfall zu prüfen, da NICHT allgemeingültig!) auch durch ce-zeichen.

    zur eigentlichen frage:
    wenn es eine gültige (bauaufsichtlich im jeweiligen bundesland
    eingeführte) norm gibt und die übereinstimmung (bspw. ü-zeichen)
    nachgewiesen werden kann, ist eine baz oder zie nicht erforderlich.

    sollte es bereits eine baz gegeben haben, wundert mich der weg zur
    norm - der baz-inhaber hat nix davon.
    aber .. ich wunder mich schon lange nicht mehr ;)
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2011
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    Laß Dir doch vom Leger seinen Hersteller nennen (wenn Du ihn nicht eh kennst) und sprich mal mit denen, in wie weit die Dir helfen können.
    Die wollen ihren Krams ja schließlich verkaufen, sollten also Lösungswege parat haben.
    Sollten ...................... :lock
     
  5. Julius

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    So von wegen der Abneigung in Bezug auf jegliche Eigenverantwortung.
     
  6. mls

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    das stimmt wohl nur begrenzt ;)
    schön, dass es immer wieder neue wege gibt, produkte in den markt
    rein- oder rauszuregeln :p

    in meiner normensammlung ist die en 14342 nicht enthalten, zumindest das
    inhaltsverzeichnis findet man beim "din" (suchmaschine mit "din en 14342"
    füttern).
    nach div. anderen quellen könnte es sein, dass diese norm kein ü-zeichen,
    sondern eine baz für ein bauprodukt erfordert.

    das stimmt immer noch zu 100% ;)
     
  7. Mathie

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    Besten Dank an Euch!

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Antworten. Hat jemand von euch Zugriff auf die DIN EN 14342 und kann mir sagen, ob die Norm zwingend eine Zulassung fordert oder ob die Norm lediglich die technischen Eigenschaften regelt und somit der Hersteller selbst die Konformität erklären kann?

    Leider haben weder unsere Architekten noch der Parkettleger die Norm im Originaltext.

    Das DIBT behauptet, dass ein Ü-Zeichen zwingend vorgeschrieben sei. Das ist aber wohl nicht richtig, da zumindest nach Berliner Bauordnung auch ein CE auf jeden Fall ausreicht.

    Falls es tatsächlich nicht zulässig sein sollte eine Räuchereiche einzusetzen, kann mir jemand eine Alternative nennen?

    Es soll ein geöltes, dunkles HKL werden auf Niedertemperatur-Fußbodenheizung verbaut werden. Wegen der intensiven gewerblichen Nutzung möchte ich keine dunkel geölte Eiche.

    Werde versuchen über den Parkettleger an den Hersteller zu kommen um von diesem direkt zu hören, wie er die Sache sieht.

    Beste Grüße

    Mathie

    Gruß Mathie
     
  8. Lukas

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    Hi Mathie,

    wenn Du Bauherr bist, dann kann Dir der Normenunflat ganz gepflegt den Buckel runterrutschen.
    Du darfst das Gelumpe ignorieren, nur der Verleger nicht ohne Deinen Segen.

    Beispiel: Baustellenräucherung. Also der Verleger legt unbehandelte Eiche in die Hütte, was dann nicht unter "behandelte und/oder verleimte Holzböden" fällt und der Kram wird hinterher geräuchert.

    Man muß nicht jeden Blödsinn mitmachen, den sich senile Vollidioten mit oder ohne Lobby ausdenken.

    Gruß Lukas
     
  9. Mathie

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    Bekommt man bei der Baustellenräucherung eine durchgehende Färbung oder bleibt die Färbung oberflächlich, wie bei der Verwendung eines farbigen Öls? Ursprünglich sollte kerngeräuchertes Holz verwendet werden, damit auch bei starker Beanspruchung die Farbe erhalten bleibt.

    Prinzipiell ja! Da der Laden aber vermietet wird, möchte ich nur Material verbauen, dass den einschlägigen Normen entspricht, nicht dass irgendwer daraus noch einen Mangel an der Mietsache konstruiert.

    Gruß Mathie
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2011
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    Mangel an Mietsache nur, wenn nicht bekannt. Vertragsbestandteil mit entsprechender Klausel und nettem Hinweis an den Mieter.

    Mal über Hirnholzparkett nachgedacht?
     
  11. Mathie

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    Wäre eine Idee, allerdings frage ich mich, ob mir ein Mieter im Streitfall dann einen Strick daraus drehen könnte, dass ich ein Material verbaut habe, welches nach BauOBln nicht zugelassen ist. Muss ich mal darüber nachdenken.

    Gefällt mir nicht so gut, HKL finde ich attraktiver. Gibt es evtl. geeignete Holzsorten um die Räuchereiche bei ähnlichen Eigenschaften (Nutzung und Optik) zu ersetzen?

    Gruß Mathie
     
  12. Lukas

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    Hi Mathie,

    Du wirst Dich wundern... Das mit der "Kernräucherung" ist ähhhmm mit Vorsicht zu genießen und unter UV-Einfluß wird jede Räucherung verblassen.

    Ich seh das mit der Räucherware ähnlich wie mit der Färberei. Solchen Mist gibts bei mir nicht.
    Die Alternativen sind z.B. Mooreiche und Nußbaum. Da ists dann der Preis, der abschreckt.

    Ich weiß nicht, was gegen ne ehrliche unverfärbte Eiche spricht. Da stimmen Preis und Leistung.
    Ich fahr ja auch keinen Polo und kleb mir ein Lamboschild dran.

    Gruß Lukas
     
  13. Mathie

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    Hi Lukas,

    vielen Dank für Deine Hinweise.

    In einem Laden, dessen Mieterin ich kenne, liegt seit etwa 15 Jahren ein Räuchereiche Parkett. Ist sichtbar verblasst aber immer noch dunkel und sehr schön. Altert sozusagen in Würde. Das Parkett war neben der Empfehlung des Parkettlegers ein Grund, mich für Räuchereiche zu entscheiden.

    Nussbaum wäre bei HKL auch nicht so teuer, der Parkettleger meinte aber, dass er Nussbaum nicht für einen stark strapazierten Laden empfehlen würde, da das Holz weicher sei als Eiche. Habe von dem Parkettleger Nussbaum HKL in einer Wohnung gesehen, gefällt mir sehr gut.

    Hat jemand hier Erfahrung mit Nussbaum-Industrieparkett in hoch frequentierten Läden oder Büros?

    Mooreiche ist mir dagegen zu dunkel und wahrscheinlich auch zu teuer, habe allerdings noch nie einen Preis für Mooreiche HKL gesehen.

    Dagegen spricht nichts, mir gefällt ein dunkleres Holz besser. Wenn es mit dem dunklen Holz nichts wird, kommt eine geölte Eiche rein.

    Gruß Mathie
     
  14. #14 MartinKuschel, 16.05.2011
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    Hallo zusammen,

    dann will ich mal versuchen, ein wenig Ordnung in die vielen rechtlichen Fagen zu bringen, nachdem ich vor kurzem zu diesem Thema ein kleines Buch veröffentlicht habe:

    Die DIN EN 14342 ist beispielsweise abgedruckt im gerade neu erschienenen DIN-Taschenbuch 360 "Produktnormen für die Holzwirtschaft 2", erschienen im Beuth Verlag. Dort, beim Beuth Verlag, kann man die DIN auch einzeln bekommen - sit aber nicht ganz billig.

    Eine "Zulassung" wird in der Norm nicht gefordert. Die Norm regelt die Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren zur Bestimmung der Eigenschaften bei Verwendung von Parkett in Innenräumen. Bei den Prüfverfahren werden allerdings verschiedene Prüfverfahren geregelt, die teils vom Hersteller selbst, teils von externen Prüflaboren durchgeführt werden müssen. Art und Umfang der Prüfungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Brandklasse (Afl - Ffl), die im CE-Kennzeichen ausgewiesen werden soll. Die Einzelheiten würden hier zu weit führen.

    Richtig: Das DIBt fordert in der Bauregelliste B zusätzlich zu der europaweiten CE-Kennzeichnung auch einen nationalen Übereinstimmungsnachweis durch das Ü-Zeichen.
    Damit vermengt das DIBt jedoch zwei grundsätzlich verschiedene Wege der Bauprodukten"zulassung":

    1. Zum einen gibt es den nationalen Weg über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit Ü-Zeichen. Dieser Weg der Zulassung von Bauprodukten ist ein rein Deutscher und steht interessierten Herstellern auch für Parkett weiterhin offen.

    2. Daneben gibt es die in der DIN EN 14342 geregelte CE-Kennzeichnung. Das ist nicht im eigentlichen Sinne eine "Zulassung", sondern nur die Kennzeichnung, dass das Produkt bestimmte, in der Norm geforderte Anforderungen einhält. Rechtmäßig (Achtung: Es gibt viele Nachahmer CE = "Chinese Export") mit CE-Kennzeichen versehene Produkte dürfen - ohne zusätzliche nationale Zulassung - europaweit gehandelt und eingebaut werden, das ist in der europäischen Bauproduktenrichtlinie so geregelt.

    Die Bauproduktenrichtlinie ist teils im deutschen Bauproduktengesetz (für den Handel), teils in den Landesbauordnungen (für den Einbau) in deutsches Recht umgesetzt worden.
    Dabei beschränken alle Bauordnungen (nicht nur die Berliner) die Befugnisse des DIBt darauf, festzulegen, welche - in der europäischen Norm (hier der DIN EN 14342) vorgesehenen - Klassen und Leistungsstufen bei der Verwendung in Deutschland einzuhalten sind.
    Zusätzliche nationale Anforderungen darf das DIBt nicht stellen - auch nicht nach den jeweiligen Landesbauordnungen.

    Dementsprechend sieht auch § 7 Abs.4 VOB/A vor, dass in einer Ausschreibung nationale Zulassungen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) nur dann gefordert werden dürfen, wenn es keine europäischen Normen für das jeweilige Bauprodukt gibt - Für Parkett und Holzfußböden gibt es jedoch die DIN EN 14342!

    Mehr zu diesem Thema unter www.Parkett-Gutachten.eu

    Viele Grüße
    M.Kuschel
     
  15. Lukas

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    Das ist ja kuschelig. ;) Entschuldige, aber der musste sein. :o :)

    Was sagste denn nun aber zur Problematik "Räuchern"? Nur da gibts ja momentan die Problemchen.

    Gruß Lukas
     
  16. Lukas

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    Ich hab mir auch mal die Zeit genommen, Deinen Werbelink etwas anzusehen.

    Solls ein Verkaufsversuch sein? Das würd ich ja verstehen, würde aber voraussetzen, daß Du als rechtsverdreherisch Vorgebildeter, sicher die NUB gelesen und verstanden hast. Dann darf ich mich schon wundern. Hoffentlich ist Dein Produkt nicht von ähnlicher Qualität. :p

    Gruß Lukas
     
  17. Mathie

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    Besten Dank für die Info. Das bedeutet, dass der Parkettleger nur noch einen Lieferanten finden muss, der Räuchereiche mit CE-Kennzeichen anbietet.

    Kann mir noch jemand verraten, welche Werte für Ammoniak die DIN EN 14342 vorschreibt, denn angeblich ist der Ammoniak das Problem bei der Räuchereiche.

    Gruß Mathie
     
  18. operis

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    Hallo Mathie

    Ihr seid noch bei den Oberbelägen? Wie ist denn die Schieferaktion gelaufen, gern per PN.

    Grüße operis
     
  19. #19 MartinKuschel, 18.05.2011
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    Din en 14342

    Ammoniak-Werte müssen, soweit ersichtlich, nach der aktuellen Fassung der DIN EN 14342 (Stand A1:2008) nicht bestimmt und angegeben werden. Die DIN EN 14342 stellt u.a. Anforderungen an die Formaldehyd-Abgabe und an die Abgabe von Pentachlorphenol (PCP).

    Dieser eingeschränkte Prüfungsumfang ist letztlich auch der Grund für den Versuch des DIBt und seit neuestem auch der entsprechenden französischen Stellen, weitere - nationale - Anforderungen zu stellen (in Deutschland u.a. Prüfung auf VOCs nach dem AgBB-Schema).

    Nur - wenn ein Mitgliedsstaat höhere Anforderungen für erforderlich hält, sieht die Bauproduktenrichtlinie ein Verfahren vor, mit dem - europaweit - höhere Anforderungen eingeführt werden können.

    Zusätzliche nationale Anforderungen neben der CE-Kennzeichnung sind weder in der Bauproduktenrichtlinie vorgesehen, noch im Bauproduktengesetz noch in den Bauordnungen der Länder.

    Viele Grüße
    M.Kuschel
     
  20. Mathie

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    Besten Dank für die Info, hilft mir weiter!

    Werde noch mal mit dem Parkettleger sprechen und hoffen, dass wir jetzt kurzfristig eine Lösung finden.

    Gruß Mathie
     
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