Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett?

Diskutiere Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Podiumsdiskussion auf der EPF Das Thema bleibt aktuell: So veranstalten die Zeitschriften „boden wand decke“ und „EstrichTechnik“ auf der EPF...

  1. #21 MartinKuschel, 31.05.2011
    MartinKuschel

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    Podiumsdiskussion auf der EPF

    Das Thema bleibt aktuell:

    So veranstalten die Zeitschriften „boden wand decke“ und „EstrichTechnik“ auf der EPF in Feuchtwangen eine Podiumsdiskussion zum Thema:

    „Kriminell gefährlich. Zwingt die geforderte bauaufsichtliche Zulassung für Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe den Handwerker zu unverantwortlichem Handeln?“

    Termin: Donnerstag, den 30.6.2011, ab 11 Uhr
    link zur EPF: http://www.epf-messe.de
     
  2. #22 MartinKuschel, 17.06.2011
    MartinKuschel

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    EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

    Auch nach Auffassung der EU-Kommission darf das DIBt nicht zusätzlich zur CE-Kennzeichnung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung fordern:

    Die EU-Kommission hat jetzt mitgeteilt, dass sie in einem Vertragsverletzungsverfahren Deutschland aufgefordert hat, Handelshemmnisse für Bauprodukte zu beseitigen und seine für Bauprodukte geltenden Vorschriften und Verfahren (konkret: die Bauregellisten) zu ändern, mit denen derzeit Zusatzanforderungen an Produkte aufgestellt werden, die von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind und eine CE-Kennzeichnung tragen. Solche Zusatzanforderungen verstießen gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes.

    Näheres können Sie meinem Kurzinfo unter http://www.ra-kuschel.eu/index.php?article_id=188 entnehmen.
     
  3. Lukas

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    Haste denn auch nur annähernd nen Verdacht, woran es hängen könnte?

    Ansonsten sehe ich Dein Verlinken auf Deine Seite als hier unerwünschte und nicht genehmigte Werbung an und werde diese demnächst löschen.

    Gruß Lukas
     
  4. Mathie

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    Besten Dank für die neuen Infos. Bitte weiter posten, wenn sich etwas neues ergibt!

    Beste Grüße und ein schönes WE

    Mathie
     
  5. Lukas

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    Nun Mathie,

    ich befürchte, daß es dem feinen Herrn Advocard etwas an Wissen fehlt. Ich würd ihn nicht zu ernst nehmen.

    Gruß Lukas
     
  6. #26 MartinKuschel, 20.06.2011
    MartinKuschel

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    Nicht nur annähernd, sondern ziemlich genau:

    Die EU-Bauproduktenrichtlinie soll Handelshemmnisse zwischen den EU-Staaten beseitigen und die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Bauprodukte innerhalb der EU ermöglichen.
    Nebenbei: Durch entsprechende Staatsverträge haben sich auch Nichtmitglieder der EU (z.B. Schweiz, Norwegen) verpflichtet, Bauprodukte nach der Bauproduktenrichtlinie zuzulassen, sodass im Ergebnis die Bauproduktenrichtlinie im ganzen EWR gilt.

    Dieses Ziel will die Bauproduktenrichtlinie dadurch erreichen, dass sie bestimmte Anforderungen an Bauprodukte stellt, die im EWR verkauft und eingebaut werden dürfen. Diese Anforderungen werden allgemein in Grundlagenpapieren und speziell für die jeweiligen Bauprodukte in harmonisierten Normen niedergelegt.

    Solche harmonisierten Normen gibt es bei weitem noch nicht für alle Bauprodukte, es werden aber mehr. Die DIN EN 14342 für Parkett und Holzfußböden ist eine solche harmonisierte Norm.

    Wenn jetzt einzelne Länder zusätzlich zu den Anforderungen der harmonisierten Normen weitere Anforderungen an Bauprodukte stellen (Das DIBt in seiner Bauregelliste B Teil 1, mittlerweile auch Frankreich), behindert das den europäischen Binnenmarkt, weil die Hersteller dann in jedem Land noch den Nachweis führen müssen (z.B. durch das Ü-Zeichen), dass ihr Produkt nicht nur der europäisch harmonisierten Norm entspricht, sondern auch den speziellen nationalen Anforderungen.

    Gegen solche Behinderungen des europäischen Binnenmarktes geht die EU-Kommission vor.
     
  7. Lukas

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    Moin,

    da hatte ich mich wohl zu ungenau ausgedrückt.

    Ich meinte eher, ob Dir bekannt ist, weshalb es nun grad die massive Räuchereiche erwischt hat. Um die geht es dem TE.

    Gruß Lukas
     
  8. Mathie

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    Darum geht es mir auch, also wenn da jemand was zu sagen kann immer her mit den Infos. Schliesslich scheint es nach den Infos von MartinKuschel gerade nicht um Ammoniak zu gehen, was ich bis dato angenommen habe.

    Die juristische Seite ist aber auch sehr interessant, auch wenn für die Fläche, für die ich ursprünglich angefragt habe, der Zug inzwischen abgefahren ist.

    Meine Architekten meinten, dass es Bauprodukte gibt, die ein CE haben, aber kein Ü und fanden die Info mit juristischer Begründung deshalb sehr interessant.

    Gruß Mathie
     
  9. #29 MartinKuschel, 20.06.2011
    MartinKuschel

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    o.k., also in aller Kürze zu Räuchereiche:

    Räuchereiche emitiert Ammoniak, dass scheint so zu sein, weshalb und wie es zu diesen Emissionen kommt, können sicherlich Techniker/Chemiker besser erklären als ich.

    Für die CE-Kennzeichnung von Parkett und Holzfußböden im Sinne der DIN EN 14342 müssen die Ammoniak-Emissionen jedoch weder festgestellt noch ausgewiesen werden. Unabhängig von den Ammoniak-Emissionen können solche Produkte CE-gekennzeichnet werden.

    Das gilt im übrigen nicht nur für Ammoniak, sondern auch für das weite Spektrum an VOCs (volatile organic compounds - flüchtige organische Bestandteile), das nach dem AgBB-Schema des DIBt geprüft wird.

    Damit stellt sich für Produkte, die zwar eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung tragen (Vorsicht: Da wird von vielen so genannten Prüfinstituten jede Menge Schindluder getrieben), die Frage, ob sie in Deutschland eingebaut werden dürfen oder ob sie zusätzlich eine nationale deutsche Zulassung benötigen.

    Das DIBt möchte Räuchereiche auch auf Ammoniak getestet wissen, was unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes sicherlich auch angebracht sein kann.

    Der richtige Weg hierfür ist jedoch nicht der vom DIBt eingeschlagene Weg, eine zusätzliche nationale Zulassung zu fordern, sondern in der harmonisierten Norm die Anforderungen an die Führung des CE-Kennzeichens zu ändern. Die Bauproduktenrichtlinie sieht hierfür auch ein Verfahren vor, was dann zu einer europaweiten Änderung führen kann. Hierbei müssen jedoch die Auffassungen aller beteiligten Länder "unter einen Hut" gebracht werden, was naturgemäß schwerer ist als die Einführung nationaler (deutscher) Anforderungen in Deutschland.
     
  10. Lukas

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    Moin Mathie,

    genau da irrt der Martin aber.

    Es geht genau um die Grenzwerte für Ammoniak. Die stehen aber in keiner Parkettnorm.

    Das wird aber nicht von der Beachtung dieser Grenzwerte befreien.

    Gruß Lukas
     
  11. Lukas

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    Das hätteste auch selbst herausfinden können: http://de.wikipedia.org/wiki/Räuchereiche

    Gruß Lukas
     
  12. sepp

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    @lukas
    ich lese hier von dir einfach nur ein blabla wie das eines getroffen hundes.
    woran liegt das?
    du hast genausowenig wie unser RA hier dem User die frage beantwortet ob sein gewünschter parkett ein mangel darstellt oder nicht.
    ich weiss es nicht, reisse aber auch nicht die klappe auf wie du es tust.
     
  13. Lukas

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    Kannst Du #8 nicht lesen oder nicht verstehen?
     
  14. Lukas

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  15. sepp

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    scheinbar nicht.
    erklär mir doch bitte ob ich als vermieter mangelhaftes material vermiete mit der räuchereiche.
    ich hab auch keine lust die ganzen links zu lesen...
     
  16. Lukas

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    Das schrieb Ralf doch schon in #10 und ich nehme das mal so hin, weil dem nicht widersprochen wurde, ich mich im Mietrecht nicht weiter auskenne und mich mit dem Regulierungsunflat nicht mehr beschäftige, als zwingend nötig.

    Vorzulesen weiger ich mich.

    Gruß Lukas
     
  17. #37 MartinKuschel, 20.06.2011
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    Da irrt der Lukas aber (sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen ...), oder wird zumindest ungenau:

    1. Richtig ist, dass die DIN EN 14342 keine Grenzwerte für Ammoniak vorsieht.
    2. Ein generelles Verbot von Ammoniak gibt es meines Wissens nicht.
    3. In der TRGS 900 sind für Ammoniak Arbeitsplatzgrenzwerte von 20 ml/m³ bzw. 14 mg/m³ festgelegt. Diese Arbeitsplatzgrenzwerte sind jedoch für ganz andere Anwendungsbereiche gedacht und dienen bei der Bewertung von Emissionen allenfalls als Anhaltspunkte für die Herleitung von möglichen Grenzwerten. In der Praxis dürften diese Werte durch Emissionen aus Parkett bei weitem nicht erreicht werden.

    Aus rechtlicher Sicht muss man unterscheiden zwischen der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauprodukten und etwaigen Mängeln.
    Mangelhaft ist ein Bauprodukt nicht nur dann, wenn der Einbau bauordnungsrechtlich unzulässig ist, sondern auch, wenn es andere Mängel aufweist.

    1. Verbaut werden darf auch Räuchereiche mit CE-Kennzeichnung, ohne dass es auf Ammoniak-Emissionen ankäme. Dies ist jedoch zunächst einmal nur eine Frage der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit (Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes).

    2. Unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte kann das Parkett jedoch mangelhaft sein, wenn es störende Emissionen aufweist. Dies ist häufig bei Geruchsentwicklungen der Fall – die Emissionsgrenzwerte sind eingehalten und dennoch kann der Bodenbelag (baurechtlich) mangelhaft sein.

    3. Mit Sicherheit mangelhaft wäre das Parkett, wenn durch seine Emissionen dauerhaft sogar die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 überschritten werden.
     
  18. sepp

    sepp

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    nun da haben wir zumindest mal einen anhaltspunkt
    danke M.kuschel
    und warum hälts du nicht einfach mal die finger still, wenn de nix weisst?
     
  19. Lukas

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    @Martin

    Das erzähl doch bitte den Parkettherstellern, die verzweifelt um die Zulassung kämpfen. Sie hörens sicher gern. Obs ihnen was nutzt...?

    Meine Informationen (von einem Hersteller) sind so, daß es an den Ammoniakwerten hängt.

    Gruß Lukas

    PS: Woran auch sonst, ist ja der einzige Unterschied zu "normaler" massiver Eiche.
     
  20. Lukas

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    Zu faul zum Lesen, aber den Schnabel aufreißen.:respekt

    Ist Dir entgangen, daß ich mich eben nicht zum Mietrecht äußere?
     
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