Zusatzausstattungen gewollt, über GÜ oder in EL?

Diskutiere Zusatzausstattungen gewollt, über GÜ oder in EL? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe, die Frage ist hier richtig plaziert. Wir bauen gerade mit einem Generalbauunternehmen unser EFH. Wir wollen im Vergleich zur...

  1. #1 Bulla2000, 05.05.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Hallo, ich hoffe, die Frage ist hier richtig plaziert. Wir bauen gerade mit einem Generalbauunternehmen unser EFH.
    Wir wollen im Vergleich zur schon recht guten Elektroausstattung einige Zusätze vom Elektriker einbauen lassen. Das bedeutet, also TV-SAT-Anlage, mehr Steckdosen, Lichtauslässe, Außenbeleuchtung usw.

    Von einer anderen Bauherrin habe ich erfahren, dass der GU dafür einen deutlichen Aufschlag verlangt (also Aufpreis des Elektrikers + Aufschlag des GU). Alternativ wäre eine Herausnahme des kompletten e-Gewerkes möglich, also würde man dies direkt beim Elektriker beauftragen. In deren Fall besteht auch kein Preisunterschied zwischen Erstattung GU und Angebot Elektriker.

    Kann man das machen oder ergeben sich hieraus gravierende Nachteile? Da beides Werkverträge sind, gilt auch für die direkte Beauftragung des Elektrikers durch den Bauherrn die 5-Jahres Gewährleistungsfrist.

    Gibt es da sonstiges zu bedenken?

    Danke!
     
  2. #2 Baufuchs, 05.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Von einer anderen Bauherrin habe ich erfahren....."

    Frag erstmal deinen GU, was der wirklich vergütet bzw. wieviel die Zusätze kosten werden.
     
  3. #3 rudi1106, 05.05.2011
    rudi1106

    rudi1106

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    Klarer Nachteil bei der Beauftragung mehrer Unternehmer ist natürlich, dass man auch mehrere Ansprechpartner bei Mängeln hat. Wenn ein Schaden da ist, muss man also erstmal selbst herausfinden, was dahinter steckt und wer verantwortlich ist.
     
  4. #4 Baufuchs, 05.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wobei sich da bei Mängeln an der Elt-Inst. das Risiko, dass andere Gewerke beteiligt sind in Grenzen hält.
     
  5. #5 Bulla2000, 05.05.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Die Bauherrin baut mit dem gleichen Unternehmen, nur ein paar Wochen gegenüber uns im Voraus (wir sind ja erst beim KG-Rohbau). Verantwortlichkeitsprobleme sehe ich grundsätzlich nur am Rande, weil die gesamte Elektrik von einer Firma gemacht wird. Höchstens die Putzer, Lüftungsleger, Heizungsmonteure etc. machen was an den Kabeln was später zu Schäden führt...dann könnte es schwierig sein, den richtigen Verantwortlichen zu finden.
     
  6. #6 Lynx1984, 05.05.2011
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    Hallo Bulla,

    mein persönlicher Tipp: spreche die Elektriker selbst an "was man da machen kann".
    Bei meinem Bauvorhaben wurden dann -gegen separate Rechnung- und ohne dass der GÜ davon groß was mitbekommen hat meine "Sonderwünsche" realisiert. Bei einer Baubegehung meinte dann der ewig gestresste Bauleiter, dass wir "ziemlich viel" Elektroausstattung hätten. Dies bejahte ich und die Sache war gegessen... Demnächst ist Endabnahme und die Sache wird so durchlaufen :e_smiley_brille02: Der Bauleiter hatte weniger Arbeit und scheint mit der Lösung zufrieden zu sein... Ja liebe arbeitgebenden GÜ's da draußen - kaum Nachträge da die Bauleiter verheizt werden!

    Beste Grüße
     
  7. #7 Baufuchs, 05.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Lynx

    Wenn Du das bei anderen Gewerken genauso gemacht hast, kanns bei späteren Mängelrügen Probleme geben.

    Stichwort:
    Nicht genehmigte Änderung/Eingriffe in die Gewerke des GÜ.
     
  8. sobdog

    sobdog

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    Ich könnte mir auch vorstellen, dass der GÜ den Elektriker in Zukunft nicht mehr beauftragen wird, wenn das raus kommt :shades
     
  9. #9 Bulla2000, 05.05.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Ok, das dürfte machbar sein. Denn soviel mehr wollen wir ja nicht. Statt 4 Steckdosen halt 6, statt 6 eher acht usw. Und in großem Räumen statt einem Lichtauslässen an der Decke zwei. So etwas wie TV-Anlage kann man ja aus der Gewährleistung rausnehmen.
     
  10. #10 ralph12345, 06.05.2011
    ralph12345

    ralph12345

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    Bei uns meinte der GÜ bei der Bemusterung - die Lage der Steckdosen etc. planen sie dann mit dem Elektriker vor Ort, die Erfahrung hat gezeigt, daß eine Planung vorher auf dem Papier doch nur wieder umgeschmissen wird. Ich denke, der Gü rechnet dann wohl damit, daß man mit dem Elektriker auch mal eine Steckdose mehr vereinbart.

    Überhaupt dürfte der GÜ mit vielem rechnen, wenn nicht der Bauleiter zu Terminen bittet sonden der GÜ den Subunternehmer zum Termin mit dem Bauherren bittet zwecks Abstimmung.

    Etwas anders dürfte das liegen, wenn man selbständig auf der Baustelle auftaucht und die beauftragten Arbeiten des GÜ abändert.

    Vielleicht einfach mal kurz beim GÜ abklären, ob das Vorgehen so prinzipiell ok ist. Vermeidet Ärger, der im Zweifelsfall teurer wird als die paar gesparten Euros.
     
  11. Julius

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    Auf jen Weise kann der man dann Phantasiepreise durchdrücken, was der Käufer nur bei vorheriger Planung mit Aufpreisangebot vermeiden kann.
    Und der folgende Jammer füllt dann Foren wie dieses...
     
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