Vollerschloßene Baugrund nicht erschloßen

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  1. ENDY

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    hallo, bin Laie, unseres EFH steht schon fast fertig... Baugrund haben wir als VOLLERSCHOSSEN von der Gmde gekauft, Erschließungskosten waren Separat im Kaufvertrag erwähnt und als Teil des gesamten Kaufpreises von uns auch bezahlt. Erschließung hat bestimmte Firma XY durchgeführt. Beim Bauen konnte die Baufirma zuerst überaschendweise keine Anschlüße (Wasser, Gas) finden. Ein Paar Tage hat tasächlich angeblich keiner von Zuständigen gewusst (Ing.Büro, Firma XY, Gmde), wo die Anschlüße unseres VOLLERSCHLOSSENEN Grundstückes liegen und es handelt sich dabei um neues Baugebiet!!! Erschließungsfirma XY hate angeblich keine Pläne mehr, sowie Ing.Büro. Gmde hatte angeblich auch keine Erschließungpläne mehr und keine Kenntnisse(?)... Erst später hat Stadtwerke plötzlich Plan geliefert, wo zu sehen war, dass Anschlüße in der WENDEPLATTE liegen (d.h. offentliche Straße), also außerhalb des angeblich vollerschloßenen Grundstückes. Andere Nachbarn, hatten Wasser und Gasanschlüße an Ihren Grundstücken. Wir müssten aber die Baufirma beantragen, mit Zustimmung der Gmde und Stadtwerke, damit die Baufirma durch die Wendeplatte (prinziell Straße) graben darf, um die Anschlüße für Bau des EFHes verwenden zu können und das Haus anzuschließen. Es war natürlich für Baufirma Mehraufwand, was sich die Baufirma auch bezahlen lassen will. rechnung f. 2000E haben wir schon bekommen und ich habe vor diese auch zu bezahlen. Meine Frage wäre, ob ich rechtlich diese Mehrkosten (2000E für Graben zu unseren Anschlüßen, die eigentlich am Grundstück liegen sollten und für die Wiederherstellung der beschädigten Wendeplatte, asphaltieren usw.)tatsächlich tragen muss, ob dafür nicht zufällig Gemeinde oder Stadtwerke zuständig wären. Nur unser Grundstück wurde so unglücklich erschloßen, de facto eher nicht erschloßen, weil zu den Anschlüßen musste durch die öffentliche Straße gegrabt werden.
    Dake für Ihre Anschte oder Ratschläge.
     
  2. sobdog

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    "Erschlossen" ist ein dehnbarer Begriff denke ich!
    Es bedeutet eigentlich nur, dass in der Straße Leitungen/Kanal liegen, wo du angeschlossen werden kannst.
    Bei unserer Gemeinde ist es so, dass die Gemeinde die Kosten der Grundstückserschließung bis Grundstücksgrenze bezahlt (zumindest bei Abwasser).
    Ich würde im Zweifel mit dem Vertrag zum Anwalt und das klären lassen. Es ist sicher die Frage, was im Vertrag nun konkret zur Erschließung steht.
     
  3. ENDY

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    Ähnliche Informationen habe ich auch, fraglich dabei ist, dass nur bei uns durch die asphaltierte, offentliche Straße gegrabt werden musste, was teuere Aufwand war. Nur unser Grundstück wurde, im Vergleich zu benachbarten, so benachteiligt, nur wir müssten Mehraufwand wegen Graben durch die Straße und Asphalt zahlen, damit wir bei Anschlüßen landen... Bei anderen Grundstücken in Nachbarrschaft enden die Anschlüße prinzipiell direkt vor den Haustüren, nur bei uns irgendwo mitten in der Straße...keiner musste mehr wegen Graben durch die Straße zahlen, nur wir. Andere nur 'normale' Anschlußkosten. Beratung beim RA wollte ich zuerst wegen ein Paar hundert E RA-Lohn meiden, deswegen wollte ich mir da ein Paar Ideen anschauen. Falls es von jemanden, der damit Erfahrungen hat beraten wird einen RA deswegen zu besuchen, werde ich es tun.
     
  4. #4 Robert1, 05.05.2011
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    Hallo, Im notariellen Kaufvertrag sind mit Sicherheit Ausführungen zur Erschliessung des Grundstücks.

    Wenn die volle Erschliessung zugesichert war, sich später aber herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, hätte man zunächst mal mit dem Verkäufer (=Gemeinde) sprechen müssen. Einfach selbst mal irgendwen beauftragen war nicht so gut.

    Auskünfte zu eurem Vertrag gibt zunächst mal der beurkundende Notar und das kostenfrei. Soweit es streitig wird, ist für dich wohl der Gang zum Rechtsanwalt angesagt.
     
  5. ENDY

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    hallo Robert, haben natürlich die Baufirma nicht nur so beauftragt, die hat ordentlich nachgefragt bei Gmde und Stadwerke und erst nach Genehmigung hat die Baufirma durch die Straße zu Medienträger (Anschlüßen) gegrabt. Weiß, dass Anschlußkosten haben wir selber zu tragen, war auch bereit das zu machen. Aber das Durchbohren und Durchgraben durch die öffenltiche Straße zu den Medienträgern (Anschlüßen), dann reparieren der Straße, die wir als EINZIGE im neuen Baugebiet machen mussten (keiner von Nachbarn musste so was machen) gefählt mir nicht und finde es für nicht richtig. Bei unserem Grundstück handlet es sich dabei um KEINE Baulücke, sonder um ein normale , geplante Baugrund. Ich finde für richtig, da sollte sich Gmde schon an Kosten beteiligen, mir interessiert auch rechtliche Seite, ob ich vielleicht recht habe oder ein Paar Paragrafen, mit welchen ich bei Gmde auftauche... oder IRRE ich mich?
     
  6. Julius

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    Was sagt denn die Gemeinde zu der unterschiedlichen Behandlung?
     
  7. ENDY

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    Die Rechnung (2000E) von Baufirma für Mehrkosten wegen Graben durch die Straße und Reparieren der Straße habe ich erst heute bekommen, Gmde kennt diese aktuelle Ziffer noch nicht. Wenn ich das letzte mal angesprochen habe, wurde mir nur behauptet - das Grundstück ist erschloßen und allgemein wurden die Leitungen nur in die Straße gelegt. Zu meinem Vorwurf, dass nur bei uns muss quer durch die Straße gegrabt werden, hat sich Zuständige fürs bauen bei Gmde nicht geäußert. Habt Ihr vielleicht Tipp oder etw.? oder Aegumente, die ich prinzipiell sammlen möchte, befor ich zur Gmde wieder gehe...
     
  8. #8 Manfred Abt, 05.05.2011
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    Um als voll erschlossen zu gelten, müssen die Anschlussleitungen nicht auf dem Grundstück liegen.

    "Voll erschlossen" ist ein Grundstück bereits dann, wenn die notwendigen Medien in der angrenzenden Straße liegen.

    Bezüglich der Frage, was dem TE hier geschuldet wurde kommt es dann aber auf die genauen Formulierungen des Kaufvertrages an.
     
  9. #9 fmjuchi, 05.05.2011
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    Ich vermute mal, dass im Kaufvertrag nichts zu finden sein wird. Dieses Problem ist eher zwischen Ver- bzw. Entsorger und Eigentümer zu lösen.

    Um welche Anschlüsse hat es sich denn gehandelt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Wasser und Gas bis auf das Grundstück gelegt werden, wenn noch kein Versorgungsantrag gestellt ist. Evtl. haben die Nachbarn auch gebaut, bevor die Straße fertig gestellt wurde.

    lg frank
     
  10. PeterB

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    Bei uns war im "voll erschlossenen" Grundstück Wasser Strom und Telefon ca 2 m in das Grundstück geführt! Gas war zum Zeitpunkt des Straßenbaues noch nicht einmal angedacht.
     
  11. Dingo

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    Im Kaufvertrag müßte definiert sein, was "voll erschlosen" bedeutet.
    Leitungen liegen bis 1m/2m etc. auf dem Grundstück, Übergabeschächte, etc.

    Wenn du ein voll erschlossenes Grundstück erworben hast, dann sind die nun hier entstandenen Kosten nicht durch dich, sondern denjenigen zu tragen, der das Gebiet erschlossen hat. Dies ist entsprechend mit der Gemeinde abzuklären.

    Wenn die Baufirma zu blöd ist eine ordentliche Planung vorzunehmen, später ihr erstelltes Leistungsnetz gewissenhaft zu dokumentieren und verläßliche Pläne bereitzustellen, dann geht dies mit Sicherheit nicht auf deine Kappe.
     
  12. #12 fmjuchi, 16.05.2011
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    @ Dingo:

    Sehr interessanter Betrachtungswinkel. Auf welcher Grundlage soll Endy was von der ausführenden Firma verlangen können? Gibt es eine vertragliche Grundlage zwischen Endy und der Firm, die vor wer weiß wie vielen Jahren die Erschließung gemacht hat?

    Die Gemeinde oder der Versorgungsträger hat geplant und die Sache abgenommen, da ist nichts zu holen.

    Kein Verkäufer wird für die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen einstehen wollen.

    Da Endy aber keine Informationen mehr liefert, werden wir nie heraus finden, aus welchem Grund die Leitungen nicht bis zum Grundstück gelegt wurden.
     
  13. Dingo

    Dingo

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    Bei mir war der Fall genau derselbe.
    Mit den von mir genanten Hinweisen habe ich die Zahlung gegnüber der Gemeinde verweigert und an die zuständige Firma verwiesen, welche zum damaligen Zeitpunkt die "volle Erschließung" durchgeführt hat. diese war auch diejenige, welche bei mir ihre 10 Jahre alten Leitungen nicht wiedergefunden hat und immer noch als "Wahlfirma Nr.1" für die Erschließung im Gemeindegebiet tätig ist. Tja sorry Pfusch fällt dir halt irgendwann einmal wieder mächtig auf die Füße.

    Wenn eine Verwaltung zudem nicht fähig ist zu überprüfen, was für sie gebaut wurde, so ist dies meiner Meinung nach nicht das Problem des Bauherren, der sich zum Zeitpunkt des Grundstückerwerbs auf "voll erschlossen" verläßt.
     
Thema: Vollerschloßene Baugrund nicht erschloßen
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  5. vollerschlossenes Grundstück gekauft und keine anschlüsse am Grundstück ,
  6. Grundstück voll erschlossen aber Anschlüsse nicht sichtbar,
  7. Grundstück voll erschlossen obwohl Anschlüsse nicht auf dem Grundstück liegen
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