Baugenehmigung für Terrassenüberdachung?

Diskutiere Baugenehmigung für Terrassenüberdachung? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Wir haben vor, in der 1.Etage eine Terrassenüberdachung zu erstellen. Unser Nachbar hat, wie jedesmal, dagegen geredet - es würde ihm Sonne...

  1. #1 gertrud60, 05.05.2011
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    Wir haben vor, in der 1.Etage eine Terrassenüberdachung zu erstellen. Unser Nachbar hat, wie jedesmal, dagegen geredet - es würde ihm Sonne genommen. Ist aber nicht an dem. Brauchen wir für diese Überdachung eine Baugenehmigung? Für eine Antwort wäre ich dankbar.
     
  2. #2 Gast3038, 12.05.2011
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    da müsst Ihr mal in die entsprechende LBO (Landesbauordnung) schauen.
    Meist sind Überdachungen bis 36 m² genehmigungsfrei, wenn sie 3 Meter von der Grenze weg stehen.
     
  3. #3 Baufuchs, 12.05.2011
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    In NRW max 30m² und 3m Tiefe.
     
  4. #4 gertrud60, 18.05.2011
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    Hallo Gast 3038, vielen Dank für die Antwort, habe in der LBO nachgesehen und es wurden dort die Maße und 30qm und 3 m Tiefe. Vom Bauordnungsamt wurde gesagt, das gilt nicht für terrassenüberdachungen im 1. OG. Steht allerdings in dieser Verordnung nicht. Viele Grüße
     
  5. #5 gertrud60, 18.05.2011
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    Hallo baufuchs, vielen Dank für die Info, habe die LBO runtergeladen, unser Architekt hat sie mir zum Bauordnungsamt genommen, worauf ihm gesagt wurde, diese verordnung gilt nur fürs Erdgeschoß und nicht für die 1. Etage. Ist das so richtig? Ich weiss zwar, dass die überall päpstlicher als der Papst sind, aber langsam wird es lächerlich. Unser nachbar hat vor ca. 6 jahren den gemeinsamen Grenzzaum abgerissen und bis heute es nicht für nötig befunden, einen neuen, zusammen mit uns, hinzusetzen. Ist das rechtens? Ist aber wahrscheinlich eine Privatsache, oder? Viele Grüße Gertrud
     
  6. #6 00imperator, 18.05.2011
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    Sofern Ihr einen ZAun haben wollt und er für diese Seite verantwortlich ist, dann muss er auch einen erstellen. Ihr habt nix mit dem Aufbau zu tun, aber Anspruch auf einen Zaun. Ist eine privatrechtliche Streitfrage...
     
  7. #7 Baufuchs, 18.05.2011
    Baufuchs

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    @OOImperator

    Das passt in NRW nicht. Da ist niemand "für eine Seite" verantwortlich.

    In NRW gilt aus Nachbarrechtsgesetz:

    Nach § 37 tragen die Nachbarn die Kosten zu je 1/2.
     
  8. #8 gertrud60, 18.05.2011
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    Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Also kann ich meinen Nachbarn anschreiben und ihm auferlegen, entweder baut er einen Zaun mit uns zusammen, oder wir stellen einen Zaun auf und ich stelle ihm die Hälfte der Kosten in Rechnung. Aber was ist mit der Terrassenüberdachung in der 1. Etage. Gilt die verordnung wirklich nur für ebenerdigen Überdachungen? Mein Mann hatte sich extra bei der Firma, bei der er das Holz gekauft hatte, erkundigt und dort wurde ihm bestätigt, dass er keinen Bauantrag stellen muss. Ist hier aber nicht so, hier auf dem Amt sitzen 2 ältere Herren, die glaube ich, Langeweile haben und sich jetzt überlegen, wie sie ihre Mitbürger schikanieren können. Aber ich glaube, so was gibt es in jeder Stadt, egal wo. Ich sage schon mal Danke für eine Antwort und dem Nachbarn werde ich dann gleich auch mal die Hölle heiß machen wegen dem Zaun. Er ist schließlich schuld an dem ganzen Theater mit der baugenehmigung. Hätte er seinen Mund gehalten, hätte kein Hahn danach gekräht. Aber was so Erbsenzähler sind.....
     
  9. #9 Baufuchs, 18.05.2011
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    Uups, habe "1.Etage" überlesen.

    Terrassen sind bauliche Anlagen, die aus eigener Schwere auf dem Erdboden ruhen. Trifft in der 1. Etage nicht zu ergo: keine Terrasse.

    Von einer Balkon(Vorbau)überdachung in der 1. Etage gehen u.U. Wirkungen wie von Gebäuden aus. Schattenwurf etc.

    Also:
    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren.
    Euer Architekt weiß wie das geht.
     
  10. #10 gunther1948, 18.05.2011
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    hallo fuchs
    der hat noch nicht mal die LBO, was erwartset du da.
    gruss aus de pfalz
     
  11. #11 gertrud60, 18.05.2011
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    Hallo Gunter, danke für deine antwort, habe aber die LBO auch runtergeladen und unserem Architekten mitgegeben zum Bauordnungsamt. Dort wurde ihm gesagt, dass dieses nur für eine ebenerde Terrasse gilt und nicht in der 1. Etage. Die erkennen sie hier nicht an. Liebe Grüße
     
  12. #12 gertrud60, 18.05.2011
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    Gunther, hier beim Bauordnungsamt war die Neufassung auch nicht bekannt
     
  13. heiti

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    Hallo allerseits!

    Auch wir (EFH + Einliegerwohnung) möchten gerne unsere Terrassen überdachen. Da wir den Garten gemeinsam nutzen sind die Grundstücksanteile nicht durch einen Zaun getrennt und somit können bzw. möchten wir die Überdachung komplett durchziehen, was bei ca. 14m Länge und 3,00m Tiefe also eine Fläche von 46,2qm (inkl. Dachüberstand) ergibt. Somit liegen wir also über die hier im Board bereits erwähnten 30qm, die ja genehmigungsfrei sind.

    Nun aber geht es bei uns um zwei Wohnungen, d. h. ich darf/kann/muss die Fläche teilen und komme somit je Wohnung auf 23,1qm. Somit liege ich wieder unter 30qm und muss keine Genehmigung beantragen?

    Wer weiß hier genaueres?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß,
    heiti
     
  14. #14 Baufuchs, 02.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @heiti

    Auf eure Grundstücksanteile nach WEG kommt es nicht an.

    Die max. Grösse der genehmgungsfreien Überdachung bezieht sich auf das reale Grundstück.
     
  15. heiti

    heiti

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    Hallo Baufuchs!

    Danke für deine schnelle Antwort.

    Und wie würde es sich verhalten, wenn wir nun lediglich die Terasse der ELW (ca. 23qm) mit einer Überdachung versehen und wir den Teil der Hauptwohnung in vier Wochen ergänzen...?

    Dass es den Bauherren aber auch immer so schwierig gemacht wird...:(

    Gruß,
    heiti
     
  16. H.PF

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