Abstandsflächen S.-H.

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  1. AnnaH

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    Hallo!

    Ich habe gerade meine liebe Not mit der Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Ich kann in meinem Bebauungsplan leider keinen Passus über die Abstandsflächen finden, also müsste ja eigentlich die LBO gelten.
    Hier der Link:
    http://gutachten.geo.net/immobilien...-schleswig-holstein-landesbauordnung-fuer-das

    Das Grundstück unserer Wahl wäre 16,8 m breit, 478m² groß mit einer GRZ von 0,3, max Firsthöhe 8,9m. Wir würden ein "Stadthaus" mit zwei Vollgeschossen bauen wollen (es ist laut B-Plan kaum anderes möglich). Wie breit darf mein Haus denn nun sein? Bei einem Haus dieser Art ist die Fläche vom Boden bis zum Dach doch bestimmt ca. 7m. 7mx2 sind ja schon 14 m. Das würde ja gar nicht funktionieren.

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. AnnaH

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    Leider funktioniert der Link den ich reingestellt habe nicht! Der Link führte zur LBO Schlewig-Holstein §6 Abstandsflächen.
     
  3. #3 Nutzer des BEFs, 09.05.2011
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    Ich gehe davon aus, dass das Grundstück rechteckig ist.

    Dann darfst du ein Haus bauen, dass 16,8 m - 2 * 3 m breit ist, also 10,8 m und insgesamt nicht mehr als 478 m2 * 0,3 (GRZ) = 143,4 m2 Grundfläche hat. Bei 10,8 m Breite wären das dann 13,25 m Tiefe.

    Die 3m Abstand findest du in Absatz 5: Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandfläche 3 m.

    Der Bebauungsplan kann natürlich z.B. noch ein Baufenster festlegen, so dass du das Grundstück nicht so stark bebauen darfst.
     
  4. AnnaH

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    Ah super! Das Baufenster steht dem GsD nicht entgegen. Vielen Dank!
     
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