Bauordnung sieht 2 geschossig vor ich habe aber das Haus 1 geschossig

Diskutiere Bauordnung sieht 2 geschossig vor ich habe aber das Haus 1 geschossig im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin, ich habe ein 1 geschossiges Satteldachhaus gekauft und mein Grundstück zeigt allerdings 2-geschossig aus. Darf ich es trotzdem 1 geschossig...

  1. #1 Bully60, 09.05.2011
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    Moin,
    ich habe ein 1 geschossiges Satteldachhaus gekauft und mein Grundstück zeigt allerdings 2-geschossig aus. Darf ich es trotzdem 1 geschossig bauen oder muss ich 2 geschossig bauen gem. Bauplan . Bauort in Elmshorn. Oder gibt es eine rechtliche Befreiungsmöglichkeit. Bei den Nachbarnhäusern sieht es auch eher nach 1 geschossig aus aber das prüfe ich nochmals.

    Bitte kurze Info..
     
  2. #2 Bau und Fragen, 09.05.2011
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    Die Frage hättest du dir vielleicht vor dem Kauf des Hauses stellen sollen....:mauer
     
  3. #3 Bully60, 09.05.2011
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    2-geschossig

    Ja das stimmt aber ich war immer der meinung dass es sich um hochstwerte handelt.....also wenn ich darunter liege sollte es kein Porblem sein...
     
  4. #4 meinHaus500, 09.05.2011
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    Mal zum Verständnis.

    Du hast also ein Haus bei einer Haubaufirma gekauft, das Grundstück hattest du schon. Jetzt möchtest du das Haus auf dein Grundstück bauen, darfst es aber nicht?

    Also wenn es so war wundert mich, dass die Hausbaufirma nicht nach dem Bebauungsplan gefragt hat.
     
  5. #5 Bully60, 09.05.2011
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    Das ist ja nun mal nicht mehr zu ändern. WA o,35 GRZ 0,7 GFZ
     
  6. #6 coroner, 09.05.2011
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    wie ist denn der Wortlaut im Bebauungsplan?
    Was sagt die Behörde... also ich mein mittels so altmodischer dinge wie
    Telefonhörer in die Hand und mal anrufen...?

    -c
     
  7. Bib007

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    Also normalerweise heisst "II" doch, dass HÖCHSTENS 2 Vollgeschosse zulässig sind, oder nicht?!

    Also sollte es kein Problem geben. Wenn da 0,35 GRZ steht, dann musst du dein Haus ja auch nicht genau in der Größe bauen. Das sind nur Höchstwerte.

    Aber vielleicht steht im schriftlichen Teil des Bebauungsplan ja noch was anderes dazu? Wenn da drin steht, dein Haus MUSS 2 Vollgeschosse haben, dann ist es auch so, wenn nicht, dann heisst es "HÖCHSTENS".
     
  8. #8 Bully60, 09.05.2011
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    2-geschossig

    Nu ja ich habe nun einfach mal beim Bauamt angerufen und folgende Info erhalten: im Bauplan ist es festgesetzt also muss ich normaler 2-3 geschossig bauen aber das Amt wird einem Befreiungsantrag in diesem Fall zustimmen.....

    Man gehts mir nun besser.........

    Danke für diesen simplen trick......einfach mal anrufen...

    :)
     
  9. lumo

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    Hast Du auch nach den Befreiungsgebühren gefragt? Bei uns war das Lachen dann schon wieder vorbei....
     
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Bauordnung sieht 2 geschossig vor ich habe aber das Haus 1 geschossig

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