Kanalisation - "Sickerschacht" wer versteht was?

Diskutiere Kanalisation - "Sickerschacht" wer versteht was? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe mal eine Frage wir bauen demnächst anfang juli. Jetzt ist mir aufgefallen das in meinem Bauwerksvertrag unter Punkt 5.Kanalisation...

  1. Seers

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    Hallo,

    habe mal eine Frage wir bauen demnächst anfang juli.
    Jetzt ist mir aufgefallen das in meinem Bauwerksvertrag unter Punkt 5.Kanalisation steht ich zitiere: "Die Kanalisation wird gemäß behördlicher Vorschrift mit Kunstoffrohren, in entsprechender Stärke, bis zum öffentlichen Kanalsystem geführt, inkl. einen Revisionsschachtes."
    So jetzt meine Frage hier steht nichts von Sickerschacht. Meine Kommune schreibt aber vor das mein Regenwasser in den Sickerschacht muss. Was denkt ihr muss mein Bauträger das mitmachen laut Vertrag?

    Lg
     
  2. Yilmaz

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    hallo,
    d.h. der bauträger hat mit regenwasser nicht zu tun.
    Regenwasser wird in eine sickerschacht geleitet mit überlauf zum Regenwasserleitung.
    Das ist aber nicht im leistungsumfang des bauträgers nicht enthalten. Es sei den Regenwasser ist beuaftragt.
    Mfg.
     
  3. Seers

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    OK es ist nicht direkt beauftragt das ist richtig.
    So aber ich hab ein Schlüsselfertiges Haus bestellt mit Kanalanschluss, und wie oben zitiert denk ich "behördlicher vorschrift usw" sollte es doch rein theoretisch dabei sein weil wo soll mein Regenwasser den sonst hin? Oder lieg ich komplett falsch?
     
  4. Yilmaz

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    Schlüsselfertig wird es auch sein, zumindest ein abschließbare tür wird vorhanden sein, alles andere ist vereinbarungssache. Sie können von glück reden das man bei ihnen die kanalisation anschließt. Bei vielen Bauträgern ist das sogar nicht enthalten.
    Stellen sie drauf ein das sie sich um regenwasser kümmern müßen.
    Mfg.
     
  5. Seers

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    naja mit dieser antwort geb ich mich noch nicht zufrieden mal abwarten was noch kommt
     
  6. #6 ecobauer, 12.05.2011
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    Der Auftragnehmer ist definitiv nur zu dem verpflichtet, was im Bauwerksvertrag auch vereinbart ist. - Wie Ylmaz ja schon schreibt.
    Die Verantwortung für die vorgeschriebene Entwässerung bleibt solange beim Bauherrn, bis dieser diese evtl. per Vertrag auf jemand anderes überträgt.
    Hoffentlich kommen da nicht noch andere "Fehlleistungen" hoch.....:bef1021:
     
  7. #7 Manfred Abt, 13.05.2011
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    Leute, hier kommt es doch in erster Linie mal wieder auf die Konstellation an. Bitte aufklären.
    Wenn Bauträger, dann ist Seers auch nicht der Bauherr sondern der Käufer.

    Meines Wissens kann er dann schon ein gebrauchstüchtiges Haus erwarten, also incl. vollständiger Entwässerung, über den Qualitätsstandard wird man streiten können.

    Der Text aus dem Bauvertrag ist natürlich wieder so ein Gewurschtel, dass nahezu alle Fragen offen bleiben. Ich glaub z.B. nicht, dass es eine behördliche Vorschrift gibt, die den Bau mit Kunststoffrohren vorschreibt. Was heißt "entsprechende Stärke"?

    Ebenfalls verwunderlich, aber gibts hier und da immer noch: RW in Sickerschacht wie anno dazumal. Sickerschacht ist heute meist nicht mehr zulässig und dies m.E. zu Recht.
     
  8. Hfrik

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    Naja, Gundelfingen könnte Karstgebiet sein, da kann man fast unbegrenzt viel versickern lassen...
     
  9. #9 Manfred Abt, 13.05.2011
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    Bei der Abkehr von den Sickerbrunnen geht es nicht um die Menge, es geht um die Qualität bzw. Risikopotential. Im Sickerschacht sieht den Pinselreiniger ja keiner.

    Und im Karstgebiet weiss man dann erst recht nicht, wer es demnächst trinken soll.
     
  10. Seers

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    Danke für die Antworten. :respekt

    Die Konstellation ist so, dass ich ein Grundstück habe das bereits mir gehört.
    Das Bauunternehmen stellt mir ein Schlüsselfertiges Haus komplett fertig hin, herausgenommen habe. ich nur die heizung sanitär da dies mein bruder machen kann.
    Das heisst für den Rest ist das Bauunternehmen kpl verantwortlich. Dieser Beauftragt andere Subunternehemr für den bau er macht soweit ich weiß nur die Maurerarbeiten.
    Und wir haben einen Pauschalpreis ausgehandelt.

    Gruß
     
  11. #11 RMartin, 13.05.2011
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    Also kein Bauträger; eher GU.

    Planung macht auch das Bauunternehmen? Was steht dsbzgl. im Vertrag?
     
  12. Seers

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    Planung übernimmt kpl der Bauunternehmer und genehmigung leitet dieser ebenfalls ein
     
  13. #13 alex2008, 13.05.2011
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    welches Gundelfingen?
    Dass bei Freiburg?
     
  14. Seers

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    nein zwischen augsburg und ulm
     
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