Grundstück abstützen, Grenzbebauung abdichten

Diskutiere Grundstück abstützen, Grenzbebauung abdichten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, unser Nachbar hat an unserer Grundstücksgrenze über 9 m eine Grenzbebauung (Garage) gemacht. Jetzt würden wir dort unser Grundstück...

  1. #1 TraurigerBauher, 13.05.2011
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    Hallo,

    unser Nachbar hat an unserer Grundstücksgrenze über 9 m eine Grenzbebauung (Garage) gemacht.

    Jetzt würden wir dort unser Grundstück gerne etwas aufschütten.

    Wie wird das üblicherweise gehandhabt? Man müsste die Garage mit etwas Dickbeschichtung und Noppenbahn abdichten, wer müsste das bezahlen?

    An der übrigen Grundstücksgrenze liegen wir höher als der Nachbar, da wir das Gesamtniveau unserer Häuser anders angesetzt haben (wird von jeweils einer anderen Straße aus erschlossen). Hier kann man nicht so wirklich sagen, welche Höhe das Grundstück ursprünglich mal gehabt hat, da ziemlich viel rumgebuddelt wurde.

    Wie würde man da üblicherweise verfahren mit der Grundstücksabstützung? Wir wollen keine riesige Böschung haben, weil unser Garten ohnehin recht klein ist.

    Viele Grüße & Danke für Antworten
     
  2. #2 wasweissich, 13.05.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mach mal ein bild ......
     
  3. #3 TraurigerBauher, 13.05.2011
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    Danke, mach ich!
     
  4. #4 RMartin, 13.05.2011
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    Was heisst denn 'etwas' aufschütten?

    Nur Grundstück abstützen dürfte schwierig werden wenn die Garage Deines Nachbarn sich direkt auf der Grenze befindet. Kannst ja nicht z.B. L-Steine oder sowas machen...untergräbst ja dann die Garage.
    Und einfach den 'Dreck' gegen die Garage kippen...naja...wohl auch nicht.

    Aber mach mal Foto und erklär genau was passieren soll.
     
  5. #5 TraurigerBauher, 15.05.2011
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    Hallo,

    ich war heute leider nicht auf dem Grundstück, konnte daher kein Foto machen.

    Also nochmal eine etwas genauere Erklärung: Die Garage steht genau an der Grenze (Grenzbebauung). Der Nachbar hat bis zu einer bestimmten Höhe mit Dickbeschichtung gepinselt. Uns reicht die Höhe aber nicht, wir wollen etwas höher (ca. 20 cm) aufschütten.

    Hier in Niedersachsen ist eine Aufschüttung bis 1,5 m genehmigungsfrei und ohne Abstandsflächen möglich, das kann ja wohl nicht durch eine (ebenso genehmigungsfreie) Grenzbebauung durch den Nachbarn einfach "ausgehebelt" werden.

    Natürlich möchte ich dem Nachbarn auch nicht seine Garage kaputt machen. Also die Frage: Wer ist für die Abdichtung der Garage zuständig?

    Viele Grüße
     
  6. #6 ecobauer, 15.05.2011
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    Am besten zwei Bierchen rausholen und mit dem Nachbarn ein paar Takte reden.....
    Vielleicht hat der ja noch einen angebrochenen Eimer der Abdichtungsmasse rumstehen und macht das gerne, damit ihr eure Anböschung machen könnt.......

    Jungs, redet miteinander!:bierchen:
    Ihr werdet ja wohl noch eine ganze Weile nebeneinander wohnen wollen!
     
  7. #7 TraurigerBauher, 16.05.2011
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    Ich will ja reden, hätte auch gegen das ein oder andere Bier nichts. Ich werde aber nicht zurückgerufen, seufz.
     
  8. #8 RMartin, 16.05.2011
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    Aber so ganz ausgereift ist das Vorhaben ja noch nicht.
    Was soll denn vor bzw. hinter der Garage passieren? Da gehts dann mit Böschung zum Nachbarn?! Also das wird ihm bestimmt nicht recht sein... Das scheint mir ein größeres Problem zu sein als einen 20cm breiten Streifen der Garage abzudichten.
     
  9. Hfrik

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    Und L-Steine zur statischen Entlastung müssten ja trotz garage gehen - die unterseite des L zeigt ja in die Erde, damit diese daraufliegt und das "L" festhält.
     
  10. #10 RMartin, 16.05.2011
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    Na, man untergräbt sich aber 'ungern' die Garage...?!...oder wie ist das nun zu verstehen?
     
  11. Dingo

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  12. Hfrik

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    Die garage würde bei L-Steinen ja gerade nicht untergraben - die Garage liegt ja auf dem tiefer liegenden Grundstück.
     
  13. #13 RMartin, 16.05.2011
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    Hfrik: Ich weiß ja nicht wie Du beabsichtigst L-Steine zu setzen - aber ich kenn es schon so, dass man inkl. Dicke Fuss des L-Steins, kleinem 'Magerbetonfundamentchen', Frostschutzschicht mind. 80cm unter OK tiefer liegendes Gelände schachtet?
    Und da dürfte wohl auch Gründungsniveau Garage sein?!
     
  14. Hfrik

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    Damit grabe ich aber nur _neben_ der Garage, nicht _unter_. Und da die Garage wohl schhon etwas im Hang sitzt, wird man mit dem Unterbau wohl auch kaum vollständig zur Fundamentsohle der Garage vorstossen.
     
  15. #15 RMartin, 16.05.2011
    Zuletzt bearbeitet: 16.05.2011
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    Also...möchte hier jetzt nicht Haarspalterei mit Dir betreiben....

    Wenn man davon ausgeht, dass die Garage frostfrei gegründet ist ; dann muss man davon ausgehen, dass UK Fundamente an der besagten Seite genau 80cm unter GOK ist; und zwar über die gesamte Länge der Garage.

    Nun soll direkt daneben (okay; mit einer vllt. 2cm-Fuge) die L-Stein-Wand theoretisch gesetzt werden. Gem. fachgerechtem Einbau ('ordentlichen Boden' vorausgesetzt), muss ich 80cm tief schachten um entspr. Unterbau für die L-Steine zu erstellen.

    Somit bin ich auf Niveau UK Fundamente. Und wenn du DIN 4123 aufmerksam liest, dann wirst Du feststellen, dass Du auch wenn Du 'nur' neben Fundamenten gräbst, nicht auf voller Länge bis auf Gründungsniveau vorhandener Bebauung schachten darfst.

    Wie tief die Garage wirklich ist; wie das genaue Geländeniveau in diesem Fall tatsächlich ausschaut (ob Hang oder nicht, etc.), wissen wir alles nicht. Daher läßt sich hier nichts definitives dazu sagen.
    Mein Hinweis soll halt nur dazu aufrufen Vorsicht walten zu lassen und wenn sowas wie eine L-Wand gesetzt werden soll, dann bitte anhand tatsächlicher Gegebenheiten achtgeben.
     
  16. #16 wasweissich, 16.05.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und warom sollten ein paar 40x40x40 einfachstwinkel die 30 cm oberboden daran hindern gegen die garage zu rieseln auf einigen tonnen schotter und beton gegründet werden ??

    oder habe ich irgendwas von versorgungsstrasse zum supermarkt oder wwi überlesen ?? :D

    man kann auch alles übertreiben , wenn man denn will ....:hammer:
     
  17. #17 RMartin, 16.05.2011
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    Ja, wenns nur 30cm Oberboden wären, die es gilt 'abzufangen', gebe ich Dir 100% Recht.
    Das steht aber nirgends. Es steht was davon, dass bis zu einer bestimmten Höhe die Garage abgedichtet ist, dies aber um 20cm nicht ausreicht?!
     
  18. #18 wasweissich, 16.05.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und was spricht dagegen solche einfachwinkel zum schutz der garagenwand 10 cm über der unterkante garagensohle anzusetzen ?
     
  19. #19 TraurigerBauher, 17.05.2011
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    Hallo,

    die Garage ist unterkellert. Wir haben demnächst einen Ortstermin, ich hoffe, dass wir da alles klären können.

    Ich berichte dann.

    Vielen Dank & viele Grüße
     
Thema: Grundstück abstützen, Grenzbebauung abdichten
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