Problem mit WW, Schwelle, Abwasser und Wärmebrücke

Diskutiere Problem mit WW, Schwelle, Abwasser und Wärmebrücke im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, aus dem Titel kann man lesen: mindestens 4 Probleme auf einen Streich ;-) Wir bauen mit einem GÜ ein EFH mit weißer Wanne...

  1. tata

    tata

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    Hallo Forum,

    aus dem Titel kann man lesen: mindestens 4 Probleme auf einen Streich ;-)

    Wir bauen mit einem GÜ ein EFH mit weißer Wanne (Pe…ton überwacht, Lastfall temporär stauendes Sickerwasser). Diese weiße Wanne hat eine Terrasse (oder große Kelleraußentreppe mit Vorplatz), deren Umfassungswände (etwa 1,50m hoch) Teil der weißen Wanne sind. Vom Wohnkeller des Hauses führt ein bodentiefes Fenster auf diese Terrasse. In der Ausführungsplanung/Statik/Bewehrungsplan war die Außenterrasse samt der Bodenplatte vom restlichen Haus thermisch getrennt. Auf der Terrasse war ein 2% Gefällestrich vorgesehen und dank Rinne vor dem bodentiefen Fenster glaubten die Planer des GÜ, dass eine Schwelle von 17cm ab Rohfußboden ausreichen würde, um der DIN gerecht zu werden.
    Nebenbei: Vertraglich habe ich mir zusichern lassen, dass nicht einmal technisch gleichwertige Änderungen ohne mein OK ggü. Vertrag/Ausführungsplanung vorgenommen werden dürfen.

    In der Ausführung wurde dann angeblich vom externen Überwacher darauf gedrungen, die thermische Trennung aufzugeben, da die Wanne sonst nicht dicht würde. Diese abgeänderte Ausführung wurde vertragswidrig ohne jegliche Rücksprache mit mir umgesetzt. Den Effekt der Wärmebrücke durch die Umfassungswände will man mit einem „Einpacken“ der Wände mit XPS/EPS von beiden Seiten und auf der Korne in den Griff bekommen.

    Der von mir beauftragte Sachverständige hat dann folgende Mängel festgestellt:
    1) Die Schwelle des bodentiefen Fensters ist zu niedrig geplant, da sich bei einem 6 m entfernten Bodeneinlauf bereits eine Belaghöhe durch den Gefällestrich von 12cm ergibt. Zusätzlich 5cm für die Rinne, dann schließt die Schwelle bündig ab. Hinzu kommt eine Reserve von gerechneten 10cm, die im Rückstaufall einen Jahrhundertregen aufnehmen müssen, ohne den Wohnkeller zu fluten => die Schwelle müsste 35cm ab RFB Terrasse sein. Würde die Schwelle nachträglich hochgezogen, bliebe eine Durchgangshöhe von 1,80m, was keinesfalls gewünscht ist.
    2) Die technische Ausführung ist mangelhaft, da aufgrund der fehlenden thermischen Trennung (die Bodenplatte ist auch nicht von unten gedämmt) neben der Dämmung der Umfassungswände auf etwa 2 Metern ab Haus zusätzlich eine Dämmung der Bodenplatte auf der Terrasse erfolgen muss => der Belag der Terrasse wird noch höher!
    3) Der Wärmschutznachweis ist falsch, da aufgrund der Ausführung nicht mit Wärmebrückenzuschlag von 0,05W/m2K gerechnet werden darf, denn die Ausführung entspricht nicht DIN 4108-2.

    Der GÜ versucht nun mit dem Statiker eine Lösung zu finden. Ich vermute außer einer Gefälldämmung auf dem Terrassenboden wird nichts bei rumkommen.

    Folgende Fragen an die Experten:
    1) Welche Möglichkeiten seht Ihr, den ganzen Mist zu heilen?
    2) Kann man hier aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens des GÜ komplett auf stur schalten und beispielsweise einen Rückbau und Neuausführung der Terrasse einfordern? Wäre das noch dicht zu bekommen? EG- und OG-Rohbau stehen bereits.
    3) Wie hätte denn rein aus „thermischen“ Gesichtspunkten eine fachgerechte Ausführung ausgesehen? Bekommt man eine thermische Trennung bei einer weißen Wanne überhaupt hin?
    4) Da Ausführung und geplante Statik nicht übereinstimmen, muss der Statiker doch im Nachhinein eine neue Statik anfertigen? Der Statiker musste ja (in Hessen) vor Ort die Bewehrung abnehmen. Konnte er das ohne passende geplante Statik tun?
    5) Natürlich muss ein neuer Wärmeschutznachweis gerechnet werden. Da es ein KfW70-Haus werden soll und wir nach bisheriger pauschaler Wärmebrückenzuschlagsrechnung mit 0,05 bei 69% ENEV2009 landeten, frage ich mich, ob das noch zu schaffen ist?

    Vielen Dank für Eure Antworten.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ohne fotos/planauszüge schwer- bis unverständlich,
    mit fotos/planauszügen sind bestenfalls "einschätzungen" möglich.
     
  3. #3 planfix, 14.05.2011
    planfix

    planfix Gast

    zum wasser:
    welcher bemessungswasserstand ist vorgegeben?
    auf welcher höhe bezogen auf den höchtwasserstand liegt die terrasse?
    danach macht
    A: der wohnraum im keller sinn, mit entsprechenden aufbauhöhen für fußboden usw.
    B: wohnraum im keller keinen sinn, nur mit hohem aufwand für wasserableitung, pumpen ...
    nachträgliche abdichtung ist sicherlich nicht unmöglich. kosten... aufwand-nutzen?

    zur thermische trennung:
    themische trennung... ist materialfuge. diese wirklich dicht zu bekommen ist oftmal mit hohem kostenaufwand verbunden, wenn es überhaupt machbar ist.
    geschickter weise berücksichtigt man so was bei planung und berät eventuell vom bodentiefen fenster im KG weg.

    wärmeschutz zu überarbeiten ist sicherlich angebracht, bei einem einzelnachweis der wärmebrücken kommt man oftmals auf werte von kleiner 5%. dieser einzelnachweis ist jedoch arbeitsintensiv und kann weitere kosten verursachen.

    sie mls, um fragen zu beantworten
     
  4. tata

    tata

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    Hi,
    ich hoffe, mit dem angehängten Auszug aus dem Plan ist meine Beschreibung etwas verständlicher?
    Der Keller ist auf der der Terrasse zugewandten Seite als vollwertiger Wohnraum ausgebaut und hat 17cm Fussbodenaufbau.
    Eine Bemessungsgrenze für das Wasser kann ich leider nicht liefern. Wo bekäme ich die denn her? Im Bodengutachten steht nur was von "teilweise aufstauendem Sickerwasser", kein Wasserstand. Wasser haben wir auch erst ziemlich genau auf dem Niveau der Baugrubensole vorgefunden.

    Danke für Eure Einschätzungen.
     
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