Baulast - wer zahlt?

Diskutiere Baulast - wer zahlt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In unserem Kaufvertrag steht, dass der Eigentümer des Nachbargrundstückes auf Verlangen des Eigentümers unseres Grundstückes unverzüglich der...

  1. leany

    leany

    Dabei seit:
    17.03.2010
    Beiträge:
    358
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf-Ing
    Ort:
    Hamburg
    In unserem Kaufvertrag steht, dass der Eigentümer des Nachbargrundstückes auf Verlangen des Eigentümers unseres Grundstückes unverzüglich der Zustimmung einer Baulast für Wege-Leitungsrecht zustimmen wird. Nun habe ich über die Eintragung der Baulast bisher noch gar nicht gefragt - kommt aber ein Bescheid über die Eintragung und Gebühren dafür?

    Frage: warum soll ich zahlen? Ich habe nicht beantragt die Eintragung, und ich bin nicht der Eigentümer des belasteten Grundstückes. Oder trägt immer der Nutznießer die Kosten?

    Danke
     
  2. #2 fmjuchi, 13.05.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Wer bestellt der bezahlt. Hat dein Nachbar ein Interesse daran zu bestellen?

    Manchmal fehlen einem schon die Worte....
     
  3. leany

    leany

    Dabei seit:
    17.03.2010
    Beiträge:
    358
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf-Ing
    Ort:
    Hamburg
    Ich habe ja aber auch nicht bestellt? Warum dann die Zahlungsaufforderung?
     
  4. #4 Baufuchs, 14.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Offenbar ist die Erschliessung deines Grundstücks nur mit Hilfe dieser Baulast gesichert.

    Baugenehmigungen werden nur bei gesicherter Erschließung erteilt.

    Also hat dein Planer wohl die Eintragung der Baulast gleichzeitig mit dem Bauantrag eingereicht. Hätte er dies nicht getan, wäre keine Baugenehmigung erteilt worden.
     
  5. leany

    leany

    Dabei seit:
    17.03.2010
    Beiträge:
    358
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf-Ing
    Ort:
    Hamburg
    Hallo Baufuchs,

    Die Sache ist viel komplizierter:

    Wir haben die Baugenehmigung noch vor dem Grundstückskauf erhalten, denn dies war die Voraussetzung für Grundstückskauf. (Grundstück von Liegenschaft!) Die Komplikation bestand darin, dass wir ein Teil des Grundstücks sofort an den ("reichen Nachbar", s. a. Thread) Nachbar weiter verkaufen mussten, weil er sonst nicht so groß bauen konnte wie er wollte, aber die Stadt hat ihm dies vorher "versprochen" im Gegenzug für eine andere Baulast, die auch einen Teil unserer Zuwegung betrifft.
    Unsere Zuwegung liegt ebenfalls auf dem verkauften Teilgrundstück. Dafür gab es noch keine Baulasteintragung. Es gab nur einen Vermerk im Kaufvertrag, dass dies auf unser Verlagen sofort zu geschehen hatte ("Ferner verpflichtet sich der Erwerber auf erste Anforderung eine entsprechende Baulast zu bestellen und sämtliche diesbezügliche erforderlichen sachdienlichen Erklärungen abzugeben."). Vor dem Abschnitt stand, dass eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden soll.
    Die Grunddienstbarkeit ist bereits im Winter eingetragen worden. Jetzt kommt dieser Bescheid, über die entsprechende Baulast, aber ich habe dies doch vom Nachbar noch gar nicht gefordert! Wer hat dies also gemacht und warum soll ich zahlen, wenn im Vertrag steht, er ist verpflichtet die Baulast zu bestellen also auch zu zahlen?!? (Der Planer weiß auch von gar nichts.)

    Wie seht ihr das?
     
  6. #6 Baufuchs, 14.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Nachbar gem. Vertrag verpflichtet war, die Baulast zu bestellen, sehe ich das auch so, dass er die Kosten trägt.

    Wer die Baulast bestellt hat, kann dir das Bauamt sagen.
     
  7. #7 fmjuchi, 14.05.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Habt ihr wirklich ein Teil von eurem Grundstück verkauft oder wurde der Teil vorher abgetrennt und direkt an den Nachbarn verkauft?

    In welchem Vertrag steht, dass der Nachbar die Baulast zu bestellen hat? In dem mit dem Verkäufer oder in einem mit dem Nachbarn?

    Der Bescheid über die Baulast geht in der Regel an den Eigentümer des begünstigten Grundstücks. Der Behörde ist es zunächst einmal egal, welche privatrechtlichen Vereinbarungen bestehen. Es ist aber möglich in Kaufverträgen auch eine Kostenregelung für die Baulast zu treffen. Um einen solchen Anspruch geltend zu machen, müsste aber in einem Vertrag mit dem Nachbarn eine entsprechende Regelung enthalten sein.
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Und zumindest in dem zitierten Abschnitt des Vertragstextes kann ich nicht erkennen, daß der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur Bezahlung verpflichtet sei.

    Warum hat man das überhaupt so umständlich gelöst (der Verkauf eine Streifens Eures Grundstück, welchen Ihr aber für Zuwegung und Leitungsführung benötigt, daher mit Dienstbarkeiten rückbelastet)?
    Wäre es nicht besser gewesen, daß auf Euer Grundstück die Abstandsfläche übernommen worden wäre? Oder hätte der Nachbar sonst die GRZ/GFZ überschritten?
     
  9. leany

    leany

    Dabei seit:
    17.03.2010
    Beiträge:
    358
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf-Ing
    Ort:
    Hamburg
    Es tut mir Leid dass ich erst jetzt antworte, waren auf einer Hochzeit. Danke für eure Antworten!

    Also, Weiterverkauf war erforderlich, weil der Nachbar GRZ überschritten hatte und die Baubehörde dies nicht als Baulast übertragen auf unser Grundstück genehmigt hatte. Darum musste es wirklich an ihn verkauf werden und es wurde gerade das Stück verkauft, weil so unser Grundstück noch einiger Maßen rechteckig bleibt. Ist mir doch egal, dass seine Grundstücke jetzt geometrisch ein irgendetwas bilden.

    Die Regelung über die Baulast steht in dem Vertrag zw. uns und dem Nachbar. Ja, wir haben das Grundstück zuerst gekauft und erst dann (aber praktisch noch in der selben Stunde) an den Nachbar weiter verkauft.

    Wenn es dort steht, dass er die Baulast zu bestellen hat, dann muss er doch auch zahlen? Für mich ist es logisch, dass der Besteller zahlt und nicht der Empfänger. Oder sehe ich das falsch?

    Danke euch!
     
  10. leany

    leany

    Dabei seit:
    17.03.2010
    Beiträge:
    358
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf-Ing
    Ort:
    Hamburg
    Ich versuche die Fläche darzustellen:

    nie hat nicht geklappt, ich mache mal ein Bild ...
     
  11. leany

    leany

    Dabei seit:
    17.03.2010
    Beiträge:
    358
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf-Ing
    Ort:
    Hamburg
    Zeichnung: (das Dreieck wurde verkauft, auf das Blaue Baulast genommen)
     
  12. #12 ecobauer, 15.05.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Da ihr der Nutznieser der Baulast seid und diese offensichtlich Voraussetzung für eine Baugenehmigung für euch ist - wie kommt ihr sonst auf euer Grundstück?? - zahlt ihr!

    Der Nachbar war wohl ein wenig cleverer als ihr, sonst hättet ihr im Kaufvertrag gleich mit vereinbart, dass der Nachbar, der ja den Grund für die Baulast geliefert hat, die Kosten für die Eintragung der Baulast zu übernehmen hat!

    Dumm gelaufen!

    Oder einfach mal beim Nachbarn anfragen, vielleicht..........
     
  13. kike

    kike

    Dabei seit:
    05.12.2010
    Beiträge:
    663
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Hessen
    Der TE erfüllt dem Nachbarn den Wunsch nach Verkauf des benötigten Grundstücks. Muss man das dann "cleverer" nennen, wenn sich dieser Nachbar ggf. dadurch "bedankt", dass er auch noch Kosten abwälzen würde?

    Gebührenschuldner ist im übrigen in der Regel zunächst mal der beantragende Bauherr - insofern @TE würde ich bei der Stelle die den Gebührenbescheid erlassen hat nach der Rechts- bzw. Verordnungsgrundlage fragen.

    Grüße kike
     
Thema: Baulast - wer zahlt?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baulasteintragung kosten

    ,
  2. baulast wer zahlt

    ,
  3. wer bezahlt die eintragung der baulast

    ,
  4. Baulast eintragen wer bezahlt,
  5. Wer zahlt bei Schäden auf der baulastfläche,
  6. wer trägt baulast,
  7. baulast eintragen kosten,
  8. kosten eintragung baulast,
  9. Wer bezahlt baulasteintragung,
  10. wer trägt die kosten baulasteintragung,
  11. baulast wer trägt die kosten,
  12. baulast eintragen kosten wer zahlt
Die Seite wird geladen...

Baulast - wer zahlt? - Ähnliche Themen

  1. Notwendigkeit einer Baulast?

    Notwendigkeit einer Baulast?: Hallo liebe Community, wir stecken gerade mitten im Bauantrag und ich würde Euch gerne einmal um Rat fragen. Folgender Sachverhalt: (1) Wir...
  2. Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast

    Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast: Hallo, ich brauche eure Hilfe. Meine Eltern haben vor vielen Jahren eine Teilfläche eines Grundstücks (Gartenland, kein Bauland) gekauft. Nun soll...
  3. Alternative zur Baulast Abstandsfläche?

    Alternative zur Baulast Abstandsfläche?: Hallo, Ich habe eine Frage, gibt es eine Alternative zur Baulastübernahme Abstandsfläche? Ein innerstädtisches Haus direkt an der Grenze hat...
  4. Baulast eintragen lassen nach Grundstücksverkauf

    Baulast eintragen lassen nach Grundstücksverkauf: Hallo, wir wollen ein Grundstück verkaufen. Das Grundstück grenzt direkt an das Elterngrundstück. Von meinem Elternhaus geht mitten durch das zu...
  5. Nachhilfe Thema Baulast

    Nachhilfe Thema Baulast: Guten Tag Männer & Frauen, ich habe parallel einen Thread eröffnet unter Altbau -> Sanierung konkret, ( Vorhaben Aufstockung Flachdachbungalow...