Abschlagszahlung bei fehlenden Teilleistungen

Diskutiere Abschlagszahlung bei fehlenden Teilleistungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben in unserem Bauvertrag mit dem Rohbauer Abschlagszahlungen vereinbart z.B. x,-- EUR nach Fertigstellung EG / Decke oder...

  1. Tommi

    Tommi

    Dabei seit:
    14.04.2003
    Beiträge:
    543
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo,

    wir haben in unserem Bauvertrag mit dem Rohbauer Abschlagszahlungen vereinbart z.B.

    x,-- EUR nach Fertigstellung EG / Decke oder

    x,-- EUR nach Fertigstellung KG / Anfüllung / Abdichtung / Dämmung / Dränung / Decke.

    Nun konnte der Rohbauer aber wetterbedingt (z.B. zu kalt für Abdichtung), aber auch bedingt durch seinen Arbeitslauf (z.B. nichttragende Innenwände sind zwar durch die Maueranker zu erahnen, jedoch noch nicht gemauert, fehlende Treppe), ausgeschriebene Teilleistungen nicht erbringen.

    Trotzdem (und natürlich für mich verständlich) hat er mit den Arbeiten begonnen, die zur nächsten Abschlagszahlung gehören.

    Nun stellt er die jeweilige AZ in voller Höhe, obwohl Teilleistungen noch nicht erbracht wurden. Wie geht man hier fairerweise vor?

    1. Zahle AZ gar nicht, da das Ereignis für die Fälligkeit laut Vertrag eben (noch) nicht eingetreten ist (=alle Teilleistungen für die AZ sind erbracht).

    2. Zahle AZ abzüglich der LV-Positionspreise, die noch nicht erbracht wurden (sind ja lt. ausgefülltem LV bekannt).

    3. Zahle AZ abzüglich der LV-Positionspreise (wie 2.), jedoch abzüglich dreifachem Mängelzuschlag.

    Muß man sich beim Bezahlen der LV nach 1.-3. irgendetwas "rechtlich" vorbehalten, damit man keinen Fehler macht.

    Gruß

    Tommi
     
  2. #2 Baufuchs, 20.12.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn die Zahlung

    gem. Vertrag dann erfolgen soll, wenn Teilleistungen erbracht sind, ist die Fälligkeit erst dann gegeben, wenn die vorgesehene Leistung auch tatsächlich erbracht ist.
    Zweifelhaft ist aber z.B. ob bei "Fertigstellung EG-Decke" auch die nichtragenden Innenwände vorhanden sein müssen.
    Der Bauzahlungspunkt "Fertigstellung EG-Decke" ist aus Sicht des Unternehmers ja erreicht.
    Um zu wissen was wirklich fällig ist, muss man die genaue Beschreibung des zu erreichenden Bautenstandes kennen.
     
  3. OK

    OK

    Dabei seit:
    13.11.2003
    Beiträge:
    352
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauherr ohne viel Ahnung
    Ort:
    Wetterau
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr ohne viel Ahnung
    Irgendwo zwischen Lösung 2 und 3 ist fair

    Würde ich als BH sagen. Hängt sicher auch davon ab, wie gross Ihr Vertrauen in den Rohbauer ist und wie zufrieden Sie bisher mit den ausgeführten Arbeiten sind.
    +
    Laienmeinung!
    +
    Grüße
    Oliver
     
Thema:

Abschlagszahlung bei fehlenden Teilleistungen

Die Seite wird geladen...

Abschlagszahlung bei fehlenden Teilleistungen - Ähnliche Themen

  1. Abschlagszahlung

    Abschlagszahlung: Halli hallo! Ist es normal dass eine elektro firma eine abchlagssumme von einem 3tel der gesamten Summe verlangt ohne dass wir genau wissen wann...
  2. Nachträgliche Vertragsanpassung: Abschlagszahlung erst nach Fertigstellung möglich?

    Nachträgliche Vertragsanpassung: Abschlagszahlung erst nach Fertigstellung möglich?: Hallo Leute, in meinen Bauvertrag für ein "Selbstbauhaus" sind Abschlagszahlungen vereinbart. Die Abschläge stellen bis auf die Grundplatte,...
  3. Fälligkeit von Abschlagszahlungen

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen: Hi, folgender hypothetischer Fall: Laut einem BGB-Vertrag sind bestimmte Abschlagszahlungen fällig, wenn ein bestimmter Bautenstand erreicht...
  4. Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung

    Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung: Hallo zusammen, wir haben uns ein REH vom Bauträger gekauft. Dieser hat einen Bauleiter/Architekt eingestellt für die Bauüberwachung und...
  5. Bauvertrag mit 16 Abschlagszahlungen, Geld einbehalten auf Grund Mängeln

    Bauvertrag mit 16 Abschlagszahlungen, Geld einbehalten auf Grund Mängeln: Hallo zusammen, Ich habe einen Bauvertrag mit meinem Unternehmer der 16 Abschlagszahlungen für einzelne Gewerke enthält. Alles ist bereits...