Termine - Baubeginn

Diskutiere Termine - Baubeginn im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe, das ist das richtige Unterforum. Zuerst versuche ich mal den Sachverhalt zu schildern: Wir bauen mit...

  1. #1 swingert, 16.05.2011
    swingert

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe, das ist das richtige Unterforum.

    Zuerst versuche ich mal den Sachverhalt zu schildern:

    Wir bauen mit Architekt, der auch über alle Phasen beauftragt ist (also inkl. Bauleitung). Wir haben im März unseren Rohbauer beauftragt und vertraglich unter Termine (Basis ist VOB/B) folgendes festgehalten:

    "Als Vertragstermin gilt die Fertigstellung der Gesamtleistungen des AN am
    28.06.2011. (Vereinbart wurde, dass die Baustelle am 30. April 2011 eingerichtet wird und der Baugrubenaushub am 2. Mai 2011 beginnt)"

    Passiert ist bisher folgendes:
    - bis 9.5. erstmal nichts
    - bis 10.5. wurde dann die Baugrube ausgehoben und eine Kiesschicht eingebracht
    - am 11.5. wurde mal ein Kran auf die Baustelle gebracht
    - und seitdem ruht das Ganze, ohne das etwas passiert

    Für den ersten Verzug gab es noch nicht mal eine Info, dass später angefangen wird. Erst auf Nachfrage, weil sich nichts getan hat, wurde uns mitgeteilt, dass man die Fertigstellung auch erreicht, wenn man später anfängt.

    Dann wurde ein grober Zeitplan erstellt, um unter anderem die Elektro-Termine festzulegen, da dies teilweise in Eigenleistung erfolgt (Leerrohre legen etc.). Einige dieser Termine sind diese Woche, aber nach aktuellem Baustand nur schwer bis unmöglich zu erreichen. So habe ich mal wieder unnötigerweise Urlaubstage verbraten.

    Morgen habe ich einen Termin mit meinem Architekten, der diesen Handwerker auch noch wegen seiner Termintreue empfohlen hat. In meinen Augen ist die Terminkoordinierung auch Aufgabe der Bauleitung, aber ich weiß im Augenblick beim besten Willen nicht, wie ich an die Sache herangehen soll, da den Rohbauer Terminabsprachen wohl nur begrenzt interessieren. Innerlich bin ich bei Puls > 200 - aber das bringt ja leider auch nichts.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Stefan
     
  2. #2 RMartin, 16.05.2011
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    Und wie ist nun die explizite Frage?

    Was Du machen sollst/ kannst? So wie ich verstehe, sind vertraglich ja keine Zwischentermine vereinbart; diese sind erst später mündlich besprochen worden?!
    Dann hast Du wenig in der Hand was Du machen kannst.
    Böse Briefe schreiben....
     
  3. #3 swingert, 16.05.2011
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    Naja, mir ginge es mehr um eine persönliche Einschätzung, wie Ihr mit so einer Situation umgehen würdet? Es bringt mir ja nichts, wenn ich den Rohbauer "rund" mache - immerhin wollen wir mit dem ja unser Häuschen bauen....
     
  4. R.B.

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    Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es nur 1 fest vereinbarten Termin, und das wäre der 28.06.2011, bis dahin muss er seine Arbeit abgeschlossen haben.

    Alles andere wurde vielleicht versprochen, oder doch nicht, oder evtl. missverstanden.......auf jeden Fall schwer nachzuweisen, und wegen der 6 Wochen wird ein Streit wohl kaum lohnen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 burkhard, 16.05.2011
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    Mal ganz laienhaft ausgedrückt.
    Eine Regel ohne Konsequenzen festzulegen die bei Nichteinhaltung greifen gehen ins Leere.
    Also, im Vertrag nachschauen welche Vertragsstrafen vereinbart sind und den Rohbauer freundlich bestimmt darauf hinweisen, dass ihr Diese auch anwenden werdet.
     
  6. #6 DerSuchende, 16.05.2011
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    na ja,
    aber drauf zu hoffen das der bu, mit seinen Gesamtleistungen, am 28.06.2011 fertig ist, gehen auch heute schon ins leere. oder braucht er einiges, aus seinen gewerken, nicht zu machen?

    m.e. eine sache der bauleitung.
    las dir von denen einen detaillierten Bauzeitenplan aufstellen und vertraglich für alle verankern. dann hat man was womit gemeckert werden kann.

    schon komisch, wieoft so etwas nicht gemacht wird.

    mfg
     
  7. #7 swingert, 16.05.2011
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    Vertragsstrafe für Terminverzug ist mit 0,3% der Netto-Abrechnungssumme (max. 5%) vereinbart.

    Die anderen Termine waren zumindest handschriftlich auf einem Blatt runtergeschrieben und dann später per Email festgehalten und bestätigt. Scheint aber auch nur eine Rand-Vereinbarung zu sein, wie der Baubeginn.

    So wie ich das sehe heißt es aufzupassen, dass am Ende nicht eine Baubehinderungsanzeige wegen Wetter oder Elektriker (dem jetzt schon mehrfach die Termine ohne direkte Mitteilung geschoben wurden) eintrudelt. Wenn er nicht will muss man eben die Abrechnung am Ende machen...
     
  8. R.B.

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    was heißt das genau? Du hast ihm eine eMail geschickt? Wer hat was und wie bestätigt?

    Ich bin weiterhin der Meinung, Du kannst ihn zwar anrufen, aber Stichtag ist und bleibt der 28.06, und bei der vereinbarten Verzugsstrafe.......

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Wolfgang38, 17.05.2011
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    Ich glaube, dass das zurückkommt.
    Der Rohbauer wird das so halten, dass Du - wenn Du für die Leerrohrerstellung zuständig bist, Urlaubstage nehmen musst, was wahrscheinlich net immer geht;) oder aufgrund der Menge net schaffen kannst und dann biste nämlich selber schuld :):) dann ist er schön aus dem Schneider......
     
  10. #10 Baufuchs, 17.05.2011
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    @Der Suchende

    Optimist!

    Vertraglich verankern? Den Vertrag gibts schon, da ist nicht über Bauzeit/Zwischentermine vereinbart.

    Wieso sollte der BU nun nachträglich einen Bauzeitenplan mit verbindlichen Fristen aufstellen?
     
  11. #11 DerSuchende, 17.05.2011
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    @Baufuchs

    was sonst

    bauzeit kann man errechnen, bei der verankerung:

    gegenfrage: welcher bu unterschreibt so was?
    (ich dachte immer, der bu wäre der erste und der letzte:hammer::mega_lol:)

    wo schrieb ich bu? du meinst nachträglich akzeptieren.
    ich meinte, erstellung durch bauleitung = architekt. der hat das doch im auftrag!

    mfg
     
  12. #12 DerSuchende, 17.05.2011
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    Nachtsatz, hinter akzeptieren:
    (der bu ist doch archis "liebling" und dafür macht man das doch als bu, incl. der erstellung des plans. oder etwa nicht mehr?)

    mfg
     
  13. #13 Baufuchs, 17.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja und, was ändert das dann? Als vertraglich vereinbart gelten damit die Fristen des Bauzeitenplan immer noch nicht. Was tun, wenn BU sagt "interessiert micht nicht, ich muss xxx fertig sein und das werde ich auch!"
     
  14. #14 DerSuchende, 18.05.2011
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  15. #15 swingert, 18.05.2011
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    wir haben genau diese Formulierung mit allen Gewerken. Und der Rohbauer hat alles drin von den Abwasserleitungen unter der Bodenplatte bis zum Giebel, die Garage, Zisterne.

    @R.B.:
    Die einzelnen Schritte wurden per Email noch einmal dem BU übermittelt und dieser hat bestätigt, dass es dem besprochenen entspricht.

    Aber mir geht es an dieser Stelle in erster Linie nicht um die Vertragsstrafen, sondern um einen flüssigen Bauablauf. Daher war bei mir eher die Frage, wie ihr persönlich versuchen würdet den BU dazu zu bringen, dass endlich mal loslegt - ich dachte man muss ja nicht immer mit der Keule drohen :mauer:

    @Wolfgang: auch das halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Da wir vertraglich festgehalten haben, dass für das Einlegen der Leerrohre in Bodenplatte und Decken jeweils 1 ganzer Tag im Bauablauf zur Verfügung stehen muss. Hier habe ich zur Not auch Helfer, mit denen das kurzfristig zu machen ist (Ein Glück genug Verwandte aus dem Elektrohandwerk). Aber warten wir mal ab und Harren der Dinge - damit er sich darauf berufen kann muss er auch immerhin so schlau sein und eine Behinderungsanzeige schreiben. Die Fähigkeit bezweifle ich an der Stelle stark - außer er erwacht dann aus seinem Winterschlaf :sleeping: und dreht zu Höchstleistungen auf :hammer:

    Zwischenzeitlich ist zumindest die Sauberkeitsschicht gegossen und die Schalung für die Bodenplatte steht - da soll Freitag der Beton kommen... :bau_1:
     
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