Bodenplatte ohne Abdichtung?

Diskutiere Bodenplatte ohne Abdichtung? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ein nicht unterkellertes Bürogebäude wurde hinsichtlich der Bodenplatte wie folgt ausgeführt: Sichtbeton-Bodenplatte 25 cm (nicht als WU) 2...

  1. archi3

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    Ein nicht unterkellertes Bürogebäude wurde hinsichtlich der Bodenplatte wie folgt ausgeführt:

    Sichtbeton-Bodenplatte 25 cm (nicht als WU)
    2 Lagen PE-Folie
    Perimeterdämmung
    Sauberkeitsschicht
    kapillarbrechende Schicht

    Da das Ganze mittels Stahlbetonstützen und -fertigteilen errichtet wurde, befindet sich die Bodenplatte zwischen den Aussenwänden, angeschlossen an diese mittels PU-Fuge.

    Irgendwie fehlt mir die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit...
     
  2. #2 Carden. Mark, 16.05.2011
    Carden. Mark

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    Bürogebäude = höherwertige Nutzung = Abdichtung nach DIN 18195-4, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
    Die 18195 ist keine ETB. Das Einverständnis des AG, vorrausgesetzt die Aufklärungspflicht (mit allen Anforderungen hieran) wird eingehalten, darf diese vernachlässigt werden.
    Geht es aber schief, möchte ich nicht der Planer sein........
    Wenn es gut geht.........OK!
     
  3. archi3

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    Ja, so sehe ich das auch, hier wurde eben nichts anderes vereinbart.

    Und genau die Aufklärung hat es nicht gegeben.

    Allerdings hat der Fachunternehmer, der ausgeführt hat, auch keine Bedenken angemeldet.
    Auch wenn DIN 18195 auch keine ETB ist, als aaRdT gilt sie m.E. trotzdem.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Sichtbeton = Geglättet.
    Glättbetone sind automatisch WU. Sonst kann man die nicht Flügelglätten. In Verbindung mit PE-Folie und kapilarbrechender Schotterschicht eine Standartausführung.

    Gibt irgendwo einen Fachartikel von Lohmeyer, wonach das ausreichend ist. Vom Verarbeiter her, kein Grund Bedenken anzumelden.
     
  5. #5 Carden. Mark, 17.05.2011
    Carden. Mark

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    Die Sache mit der Standartausführung im Ladenbau und bei Produktionsflächen (auch wenn beheizt) gehe ich ja noch mit (obwohl es egal ist ob ich mit gehe oder nicht :))
    .... aber Bürogebäude??
    OK - wenn der AN eine solche Planung unterbreitet bekommt, kann er evtl. davon ausgehen das es so auch gewollt ist. Daher habe ich auch den Verarbeiter garnicht erst aufgeführt. Aber auch die Annahme ist Hinterfragbar.
    PS: Lohmeyer ist sicherlich eine Institution in diesen Sachen, er prägt sicherlich Meinungen, aber nur weil er ein Fachartikel schreibt.........
     
  6. archi3

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    @Lebski

    Dieser Fachartikel wäre mal sehr interessant...

    Allerdings wurde zum Erreichen der Sichtbetonfläche - das hatte ich vergessen - Hartstoff eingestreut, um die Oberfläche glätten zu können.

    In wieweit die Werkplanung - mit "Feuchtigkeitssperre" im Schichtaufbau auf dem Papier - nun nachträglich geändert wurde, ist noch nicht sicher.

    Ausgeschrieben war jedoch keine Horizontalabdichtung.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Die Hartstoffeinstreuung ändert nichts am Glättbeton. Auch zum Einstreuen muss die Rezeptur geeignet sein, auch dieser wird in der Praxis WU erfüllen.

    Den Artikel gibt es, wie immmer, nur gegen Geld. Bruno und Mark haben den aber auch :)
    Habe mal nachspioniert:
    http://www.bau.de/forum/keller/1536-1.htm

    Es werden selbst Papierlager ohne Abdichtung nach DIN 18195 gemacht. Und Maschinenbauer, die CNC-Anlagen betreiben. Usw. Die Benutzung als Büro bedingt ja einen gewissen Luftwechsel, um Sauerstoff zuzuführen. Problematischer ist ein Keller, der nicht gelüftet wird und in dem empfindliche Waren gelagert werden.

    Die Menge Wasserdampf die eintritt, ist verschwindend gering. Die Mengen, die durch Menschen und Tür/Tore, Fenster usw. kommt, ist viel höher. Wichtig ist allerdings, dass die Konstruktion diffusinsoffen bleibt. PVC drauflegen, ist keine gute Idee. Ebensowenig wie Beschichtungen, die nicht diffusionsoffen sind.

    Kann ja irgendwie nicht sein, dass Zig-Millonen Bodenplatten so funktionieren, aber nur, wenn Industriebau dran steht. Wobei ich vermute, dass bei Schäden im Wohnungsbau einfach gerne gesagt wird, Abdichtung nach DIN fehlt = Mangel. Die tatsächliche Ursache zu finden, ist ja oftmals viel aufwändiger. Auf der anderen Seite, sind die Kosten im Wohnungsbau für solche Abdichtungen vergleichbar gering. Somit macht die Vorschrift ja Sinn. Bei grossen Flächen ist eine saubere Ausführung mit o.g. Parametern wesentlich günstiger, ohne das Schäden befürchtet werden müssen.
     
  8. #8 Carden. Mark, 17.05.2011
    Carden. Mark

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    Leider hat sich an meinen Aussagen vom Bau.de von vor nunmehr fast 6 Jahren wenig geändert in dieser Richtigung.
     
  9. archi3

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    @Lebski

    Will den Artikel ja nicht umsonst, sondern nur die Bezugsquelle bzw. den Titel des Fachartikels, um ihn ggf. zu googeln & zu kaufen.
     
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