Dachspitz von Eigentümergemeinschaft kaufen

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  1. #1 Salsera, 17.05.2011
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    Hallo Forenmitglieder,
    bitte um Euren Ratschlag.
    Bin Besitzer einer 2-Zimmer-Dachwohnung. Über meinen Flur habe ich Zugang zum Dachspitz, der sehr klein und mit starker Schräge ist. Man kann auf ca. 2 - 3 qm aufrecht stehen, der Rest ist nur "bekriechbar". Es ist kein Boden drin, nichts gedämmt (man sieht die blossen Ziegel).
    Dieser Dachspitz ist Gemeinschaftseigentum, wir sind 6 Parteien.
    Ich würde zu gern diesen Dachspitz dämmen, Fenster reinmachen, Fußboden, kleine feste Treppe.... könnte ich einen Schreibtisch reinstellen und ein bisschen Zeug lagern.
    Die Eigentümergemeinschaft würde mir sogar erlauben, zu dämmen und ein Fenster einzubauen. Es hat dort oben sowieso niemand was verloren.
    Das mit der festen Treppe könnte ich aber nicht machen, damit es nicht als richtiger Wohnraum gilt.
    Trotzdem plagt mich das Problem, dass Eigentümer ja mal wechseln können und irgendwann will irgendjemand Ärger machen. Am liebsten würde ich die paar Quadratmeter kaufen. Die Hausverwaltung meint, dass würde aber viel Arbeit machen und die Notarkosten etc.
    Wie seht ihr das? Soll ich einfach gratis nutzen und froh sein und auf die feste Treppe verzichten? Oder lieber einiges Geld und Mühe investieren, dafür gehört das aber wirklich MIR und ich kann auch ne feste Treppe installieren?
    Danke schon jetzt für jeglichen Input.
    Gruß
    Salsera
     
  2. #2 Der Bauberater, 17.05.2011
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    Der Raum erfüllt nicht die Qualität eines Aufenthaltsraumes (§ 34 LBO) und kann somit nicht als Wohnraum ausgebaut werden. Eine Treppe kannst Du einbauen, bleibt trotzdem ein Nebenraum.
    Lt. EnEV muss der begehbare Boden über Wohnraumen sowieso gedämmt werden.
    Die WEG muss der Änderung zustimmen, ob der WEG-Vertrag, die Teilungserklärung und die 1000stel-Berechnung geändert werden muss, sollte der Verwalter wissen!
     
  3. #3 00imperator, 17.05.2011
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    Ich kann Deine Bedenken gut verstehen, egal was Du machst, es ist und bleibt Eigentum der Gemeinschaft. Natürlich käme hier bei Kauf ein großer Aufwand mit Notar, etc. Die Teilungserklärungen müßten evtl. geändert werden. Sofern die Miteigentümer mitspielen und DU die Kosten trägst für alle Gebühren wäre das der richtige Weg. Solltest Du den Gratisweg gehen, wäre es wahrscheinlich ein Schwarzbau, da nicht genehmigte Wohnfläche. Jemand mit Argwohn kann Dir dann Probleme mit dem Bauamt machen. Spätestens beim Verkauf der Wohnung werden hier Fragen seitens des Verkäufers auftauchen...
     
  4. #4 Salsera, 17.05.2011
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    Schon mal danke soweit.
    Also ob man es jetzt Wohnraum oder Nebenraum nennt, ist mir egal,ich kann es doch trotzdem nutzen, wie ich will (oder verstehe ich was fürchterlich falsch??).
    Wegen der Treppe habe ich gar nicht so die baurechtlichen Bedenken. Es geht mir mehr darum, dass vielleicht ein Nachbar klingelt und feststellt, dass ich ne feste Treppe eingebaut habe und den Dachspitz damit offensichtlich regulär als Wohnraum nutze. Das könnte Ärger geben....
    Also, wenn ich jetzt der Eigentümergemeinschaft anbiete, den Dachspitz zu kaufen, was wäre denn ein angemessener Preis? Ca 10 qm von denen aber effektiv nur 2 -3 qm "richtig" zu nutzen sind. (Zum Vergleich qm-Preis meiner Wohnung war 1500 EUR).
    Davon fallen dann wieder 3,5% Grunderwerbsteuer plus Notarkosten an, richtig?
    Seht ihr sonst noch Kosten, die mit dem Erwerb zusammenhängen?
    Nochmals danke,
    Salsera
     
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