Wie Aushub für Keller abböschen bzw. verbauen? Grenzbebauung

Diskutiere Wie Aushub für Keller abböschen bzw. verbauen? Grenzbebauung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, wir haben ein Grundstück, auf dem wir 2012 abreißen und ein Haus mit Keller bauen wollen. Dort wo wir bauen ist eine...

  1. #1 Theresia, 17.05.2011
    Theresia

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    Liebe Bauexperten,

    wir haben ein Grundstück, auf dem wir 2012 abreißen und ein Haus mit Keller bauen wollen.
    Dort wo wir bauen ist eine Grenzbebauung Pflicht, was uns eigentlich auch recht gelegen kommt.

    Eine Frage stellt sich beim Betrachten der Lage jedoch (siehe Bild):
    Wenn wir (Hausnr. 71) den Keller ausheben, wie können wir verhindern, dass der Nachbar rechts (Hausnr. 73) mit seinem Haus in unseren Keller rutscht?
    Der Abstand von unserer Grundstücksgrenze zu seiner Hauswand beträgt ca. 2,5m. (Yep, wir brauchen eine Brandwand.)

    Ich habe jetzt schon einiges recherchiert und Begriffe wie "Verlorene Schalung", "Berliner Verbau", Schlitzwand und Bentonit gelernt.
    Sind das Maßnahmen, die für ein EFH tatsächlich verwendet werden?
    Oder baut man das nur bei öffentlichen Bauwerken, weil es abnorm teuer ist?
    Kennt jemand noch Alternativen?

    Ich weiß, dass viel vom Untergrund abhängt,und ein Bodengutachten steht noch aus.
    Mir geht es hier um die generellen Techniken.

    Vielen Dank und schönen Abend!
    Theresia
     
  2. #2 RMartin, 17.05.2011
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    Warum soll man 'abnorm teure Sachen' nur bei öffentlichen Bauwerken machen?! Wenn teure Maßnahmen nicht notwendig sind, dann macht man sie bei öffentlichen Bauwerken genausowenig wie bei Privaten.
    Umgekehrt muss man wenns die Gegebenheiten erfordern auch bei privaten Baumassnahmen entspr. hohen Aufwand betreiben.

    Was bei Euch nun gemacht werden muss, kann hier so keiner sagen. Wir wissen nicht ob das Haus Deines Nachbarn unterkellert ist, was befindet sich neben dem Haus, wie weit dürft Ihr ins Grundstück des Nachbarn böschen/ schachten......
     
  3. svjm

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    Guten Tag,

    es fallen nicht nur öffentliche Gebäude in (ungesicherte) Baugruben, sondern durchaus auch EFH oder wesentliche Teile davon.

    Also nach Baugrundgutachten weitermachen, denn da werden Hinweise auf eine Verbauart drinnen stehen.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm

    PS. Der Offenbacher Kollege war schneller.
     
  4. #4 Theresia, 17.05.2011
    Theresia

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    Vielen Dank...

    ... die Herren!

    Jetzt weiß ich schon mal, dass das Baugrundgutachten mir weitere Infos geben wird.

    Meine Frage habe ich auch vor dem Hintergrund gestellt, dass wir die neuen Nachbarn ja nicht über Gebühr belästigen wollen. (Wird sich aber kaum vermeiden lassen bei der Situation.)
    Die Herrschaften haben an unser Grundstück grenzend "nur" die gepflasterte Zufahrt zu ihrer Garage.

    Daher war unsere Überlegung, ob man mit einer möglichst senkrechten Böschung den Eingriff in deren Grundstück so gering wie möglich hält, oder ob das so teuer ist, dass wir den beiden während des Aushubs besser 14 Tage Urlaub in der Karibik spendieren und "normal" schräg böschen.
    Sozusagen Kostenfrage Urlaub vs. Verbau ;)

    Gruß
    Theresia
     
  5. svjm

    svjm

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    Karibik?

    Wenn Sie jemanden finden, der senkrecht abböschen kann, dann fliegen wir beide in die Karibik, nach Santa Lucia, ok?

    Sorry, musste jetzt sein.
    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  6. Hfrik

    Hfrik

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    Naja, SPundwände rammen geht zwar senkrecht, beansprucht aber NAchbars Nerven und den eigenne Geldbeutel.... Wem fällt was besseres ein?
    Schlitzwand kam ja schon.
    Bohrpfahlreihe geht auch, ist aber als Kellerwand vielleicht nicht ideal.
     
  7. #7 Baukram, 18.05.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    wenn der Nachbar keinen Keller hat ...
    ...bleibt nichts anderes übrig als das Nachbarhaus Abschnittweise zu unterfangen
    um dessen Standfestigkeit zu gewährleisten.
    ist eine gängige Bauweise.
    Beispielfoto:

    [​IMG]
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    den eigenen twp auf spurensuche schicken.
    hat das nachbarhaus e. keller?
    stimmt der nachbar ggfs. e. abrabung zu?
    wenn eine vertikalwand (wie auch immer) erforderlich ist:
    wie kann die gesichert werden?
    kann die bestandteil des gebäudes werden?
    wie siehts mit erschütterungen aus?
    spartenpläne?
    für das gespräch ist statisch-konstruktive phantasie unumgänglich.

    diagnose:
    geeignete baugrubensicherung finden, den nachbarn ins boot holen.

    therapie:
    unterfangung des nachbarhauses ist maximal ungeeignet.
    hoffen wir, dass die richtige lösung auch richtig ausgeführt wird.
     
  9. #9 Theresia, 18.05.2011
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    Danke für Wort und Bild ;-)

    Ich merke schon, hinter jeder Tür die ich öffne, sind zehn neue verschlossene...

    Könnte mir jemand die Begriffe
    - Schlitzwand
    - Berliner Verbau
    - Spundwand
    - Bohrpfahlreihe
    (für eine gegebene Länge und Tiefe und einen höchstwahrscheinlich lehmigen Untergrund)
    preislich von "günstig" nach "teuer" sortieren?
    (So à la Dacia - VW - Mercedes - Porsche?
    Klar kann ein Mercedes mit allen Extras kann teurer sein als ein Porsche mit Serienausstattung, aber ich hätte gerne einfach ein "Gefühl".)

    Danke im voraus,
    Theresia
     
  10. #10 Theresia, 18.05.2011
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    Nachtrag: sL (sandiger Lehm) soll es wohl sein.
     
  11. #11 alex2008, 18.05.2011
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    Schlitzwand
    Bohrpfahlwand überschnitten
    Münchner Verbau (ähnelt dem Berliner nur dass die Stahlträger gebohrt werden.
    Berliner Verbau
    Spundwand

    die Prognose bitte mit Vorsicht geniesen da Einbindelängen, mögliche Rückverankerungen etc.
     
  12. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    [​IMG]


    abschnittsweise unterfangen ??? ... anhand der alten
    Wendler dürfte die Unterfangungsbreiten ca.
    2.00m betragen ... schon awengerl mehr als mutig ?
     
  13. Hfrik

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    Nun, unterfangen fällt wohl aus, da noch 2,5m zwischen dem neuen Haus und dem bestehenden Haus sind, es sei denn, jemand will diese 2,5m bei der Gelegenheit gleich mit Keller füllen :)
     
  14. #14 RMartin, 19.05.2011
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    Wieso fällt unterfangen theoretisch aus?

    Wenn das Nachbarhaus nicht unterkellert ist und das zu erstellende Haus soll ja unterkellert werden....?! Abstand neues Haus zu Bestand = 2,50m - Baugrube ca. 3m tief, mind. 50cm Arbeitsraum...45° Böschung der Grube.... ?!
     
  15. Hfrik

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    Na, weil die Grube ja eben nicht abgeböscht werden soll, so wie ich den Text verstehe, d.h. die 2,5m des Nachbargrundstücks sollen erhalten bleiben, soweits geht.
     
  16. #16 Manfred Abt, 20.05.2011
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    2 Varianten sind [D]denkbar[/D]wahrscheinlich:

    A) wenn Nachbar euch nicht aufs Grundstück lässt:
    • senkrechte Verbauwand an Grenze
    • stählern, senkrecht, vermutlich Kanaldielen
    • eingespannt, ggf. rückverankert mit Zustimmung des Nachbarn
    • Einbau: je nach Boden gerammt, vibriert oder gepresst, evtl. vorgebohrt
    • Rückbau birgt Risiken, evtl. als verlorener Verbau und obere 1,5 m abbrennen
    • solange nicht rückverankert sind trotzdem Schäden an Nachbarpflaster wahrscheinlich, da Stahlverbau Verformungen zulässt
    • Mehrkosten für Instandsetzung Pflaster wahrscheinlich aber unterhalb der Mehrkosten eines verformungs[D]freien[/D]armen Verbaus (Bohrpfahlwand)
    B) wenn Nachbar euch aufs Grundstück lässt
    • Böschung auf Nachbars Grundstück
    • Wiederherstellung Nachbaroberflächen

    Grundsätzlich noch möglich, aber vermutlich teurer
    • Trägerbohlwandverbau (Berliner Verbau)

    Eigentlich auszuschließen:
    • überschnittene Bohrpfahlwand
    • Schlitzwand

    Bei allen Verbauarten sind allein die Einrichtungskosten (Gerät, Antransport) erheblicher finanzieller Aufwand, bei Kanaldielen geht das noch so gerade.

    Ganz grundsätzlich schon mal Einvernehmen mit Nachbarn herstellen, dass Schäden nicht auszuschließen sind und ersetzt werden.
     
  17. #17 Manfred Abt, 20.05.2011
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    o.k. da gabs nen Widerspruch in sich:

     
  18. #18 Manfred Abt, 23.05.2011
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    Bild aus der Praxis

    gleiche Situation, nur MFH statt EFH
    • links Bestandsgebäude
    • rechts Neubau mit senkrechtem Baugrubenverbau an der Grenze/am Zaun
    • Trägerbohlwandverbau mit Holzausfachung, auch an der Ausführung gabs nix zu meckern
    • Schäden siehe Foto: Schäden im Pflaster, Schäden an den Eingangsstufen, und die freistehende Konstruktion vor dem Eingang steht inzwischen auch schief. Von Schäden am Haus selbst hab ich aber noch nix gehört.
    [​IMG]
     
  19. #19 Theresia, 29.05.2011
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    Danke!

    Lieber Herr Abt,

    vielen Dank für diese Auskunft!
    Das Dunkel lichtet sich langsam...
    :28:

    Theresia
     
Thema: Wie Aushub für Keller abböschen bzw. verbauen? Grenzbebauung
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